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Urteil des Landgerichts München I stärkt Urheberrechte gegen KI-Nutzung

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November 11, 2025

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Landgericht München I hat entschieden, dass OpenAI durch die Nutzung und Wiedergabe von neun Liedtexten Urheberrechte verletzt hat.
    • Die Klage wurde von der GEMA eingereicht und betraf bekannte deutsche Titel.
    • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Liedtexte in den Systemen von OpenAI "memorisiert" und reproduziert wurden.
    • OpenAI wurde zu Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft über die Nutzung verurteilt.
    • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Kreativwirtschaft und KI-Entwickler haben.
    • Experten betonen die grundlegende Bedeutung des Urteils für die Auslegung bestehender Urheberrechtsgesetze im Kontext generativer KI.

    Urheberrecht im Zeitalter der KI: GEMA siegt gegen OpenAI vor dem Landgericht München

    Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil zugunsten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) entschieden und festgestellt, dass das US-amerikanische KI-Unternehmen OpenAI, Betreiber des bekannten Chatbots ChatGPT, Urheberrechte verletzt hat. Diese Entscheidung könnte weitreichende Implikationen für die Entwicklung und Nutzung generativer künstlicher Intelligenz sowie für die Rechte von Urhebern weltweit haben.

    Die Kernpunkte des Rechtsstreits

    Die GEMA hatte Klage gegen OpenAI eingereicht, da der KI-Chatbot nachweislich Liedtexte von neun geschützten Werken deutscher Künstler reproduzieren konnte. Zu den beanstandeten Titeln gehören populäre Lieder wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Die GEMA argumentierte, dass OpenAI diese Texte ohne entsprechende Lizenzen für das Training seiner Modelle verwendet und sie auf Anfrage des Nutzers nahezu identisch wiedergegeben habe. Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar.

    OpenAI hingegen vertrat die Position, dass seine Sprachmodelle keine spezifischen Trainingsdaten speichern oder kopieren, sondern lediglich das Gelernte in ihren Parametern reflektieren würden. Die Ausgabe der Texte sei das Ergebnis einer „sequenziell-analytisch, iterativ-probabilistischen Synthese“ und nicht das Auffinden in einer Datenbank. Ferner argumentierte das Unternehmen, dass die Verantwortung für die generierten Inhalte beim Nutzer liege und nicht beim Entwickler der KI.

    Die Entscheidung des Landgerichts München I

    Das Landgericht München I folgte der Argumentation der GEMA. Die Richter befanden, dass die nahezu identische Wiedergabe der Liedtexte durch ChatGPT auf einfache Anfragen hin ein klarer Beleg dafür sei, dass diese Texte in den Systemen von OpenAI „memorisiert“ – also abgespeichert und vervielfältigt – wurden. Eine zufällige Generierung derart präziser Texte wurde ausgeschlossen.

    Infolgedessen verurteilte das Gericht OpenAI:

    • die Speicherung und Ausgabe der beanstandeten Texte in seinen Modellen zu unterlassen.
    • Schadensersatz an die GEMA zu leisten.
    • Auskunft über die Nutzung der Werke und die daraus erzielten Erträge zu erteilen.

    Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass OpenAI Berufung einlegen und der Fall weitere Gerichtsinstanzen durchlaufen wird.

    Implikationen für die Kreativwirtschaft und KI-Entwicklung

    Experten bewerten das Urteil als potenziell wegweisend. Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb betonte, dass die Entscheidung „grundlegende Bedeutung für alle Werke“ habe, die für generative KI genutzt werden, einschließlich Literatur, journalistischer Texte, Musik, bildender Kunst und Fotografie. Es gehe darum, wie die bereits existierenden Urheberrechtsgesetze im Kontext neuer Technologien auszulegen sind.

    Sollte das Urteil in höheren Instanzen Bestand haben, könnte dies eine signifikante Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen der Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen bedeuten. Urheber und andere Rechteinhaber könnten dann vor der Nutzung ihrer Werke durch generative KI-Systeme ihre Zustimmung erteilen und eine angemessene Vergütung dafür verlangen. Dies würde den Wert kreativer Arbeit im digitalen Raum stärken und könnte neue Lizenzmodelle für KI-Trainingsdaten etablieren.

    Die Debatte um Text- und Data-Mining

    Ein zentraler Punkt in der Argumentation von OpenAI war die Berufung auf die Schranke des sogenannten Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG), welche das automatisierte Absuchen des Internets und Sammeln von Daten – auch aus urheberrechtlich geschützten Werken – zu Analysezwecken erlaubt. Die Frage, ob das Training von KI unter diese Schranke fällt, ist umstritten. Die GEMA hat jedoch einen Nutzungsvorbehalt erklärt, der besagt, dass ihre Werke nur nach Erwerb einer Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden dürfen. Das Landgericht München hat in seinem Urteil die „Memorisierung“ der Liedtexte als Urheberrechtsverletzung gewertet, was über die reine Analyse im Sinne des Text- und Data-Mining hinausgeht.

    Ausblick

    Der Rechtsstreit zwischen der GEMA und OpenAI ist ein prägnantes Beispiel für die Herausforderungen, die der rasante Fortschritt der Künstlichen Intelligenz für das bestehende Urheberrecht mit sich bringt. Die finale Klärung wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen und könnte maßgeblich dazu beitragen, einen rechtlichen Rahmen für die Interaktion zwischen kreativen Inhalten und KI-Technologien zu schaffen. Für Unternehmen, die generative KI-Anwendungen entwickeln oder nutzen, unterstreicht dieses Urteil die Notwendigkeit, Lizenzierungsfragen und Urheberrechte proaktiv zu adressieren, um rechtliche Risiken zu minimieren und eine faire Vergütung für Kreativschaffende zu gewährleisten.

    Die Entwicklungen in diesem Bereich werden von Mindverse weiterhin genau beobachtet und analysiert, um unseren B2B-Kunden präzise Einblicke und handlungsorientierte Empfehlungen zu bieten.

    Bibliography

    - t3n.de: "Streit um die Weihnachtsbäckerei: OpenAI verliert gegen die Gema – welche Folgen das Urteil haben könnte" (11.11.2025) - MDR Aktuell: "Liedtexte genutzt Gema gewinnt vor Gericht gegen OpenAI" (11.11.2025) - Zeit Online: "Gema gegen OpenAI : Nein, das ist mein Liedtext" (11.11.2025) - Süddeutsche Zeitung: "Gema gegen OpenAI: Niederlage für Chat-GPT vor Münchner Gericht" (11.11.2025) - Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ""Verhandlung GEMA geg. OpenAI"" (11.11.2025) - LTO (Legal Tribune Online): "Gema verklagt OpenAI: Verletzt ChatGPT Urheberrechte?" (14.11.2024) - FAZ.net: "Urheberrecht und KI: Gema geht gegen Open AI vor" (13.11.2024)

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