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EU veröffentlicht Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

EU veröffentlicht Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäische Union hat einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht.
  • Dieser Kodex dient als Leitfaden für Unternehmen zur Einhaltung der Transparenzpflichten des EU AI Act, die ab dem 2. August 2026 verbindlich werden.
  • Obwohl der Kodex selbst optional ist, sind die darin enthaltenen Verpflichtungen des Artikels 50 des AI Act bindend.
  • Unternehmen, die generative KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen Deepfakes und KI-generierte oder -manipulierte Texte von öffentlichem Interesse kennzeichnen.
  • Zudem muss die Interaktion mit interaktiven KI-Systemen (wie Chatbots) klar kommuniziert werden.
  • Der Kodex sieht vor, dass Ersteller von generativen Modellen Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen und Anwender sichtbare Kennzeichnungen anbringen.
  • Es wird ein gemeinsames EU-Icon eingeführt, um eine konsistente visuelle Kennzeichnung zu gewährleisten.

Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Regulierung künstlicher Intelligenz unternommen. Im Vorfeld der Frist des AI Act im August wurde ein Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Dieses Dokument, das am 10. Juni 2026 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, soll Unternehmen dabei unterstützen, die ab dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten zu erfüllen.

Hintergrund und Zielsetzung des Kodex

Der Verhaltenskodex, obwohl freiwillig in seiner Anwendung, adressiert die verbindlichen Transparenzpflichten des Artikels 50 des EU AI Act. Diese Vorschriften werden ab dem Stichtag für alle Anbieter und Anwender generativer KI-Systeme in der EU gelten, unabhängig davon, ob sie den Kodex unterzeichnen. Die Unterzeichnung des Kodex bietet Unternehmen jedoch einen anerkannten Weg, ihre Compliance nachzuweisen.

Das Hauptziel des Kodex ist es, die Integrität des Informationsökosystems zu schützen und Täuschung sowie Manipulation durch KI-generierte Inhalte zu verhindern. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte, dass die Bürger Europas ein Recht darauf haben zu wissen, ob Inhalte durch KI erstellt oder verändert wurden, insbesondere wenn diese die öffentliche Debatte beeinflussen können.

Spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung

Ab August 2026 sind zwei Hauptbereiche der Kennzeichnung verpflichtend:

  • Deepfakes: KI-generierte oder -manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Objekten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als authentisch erscheinen könnten, müssen klar als solche gekennzeichnet werden.
  • KI-generierte oder -manipulierte Texte von öffentlichem Interesse: Texte, die von KI generiert oder manipuliert und zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen ebenfalls eine eindeutige Kennzeichnung tragen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle verbreitet wird.
  • Interaktion mit KI-Systemen: Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit einem interaktiven KI-System, wie einem Chatbot, kommunizieren.

Rollenverteilung zwischen Anbietern und Anwendern

Der Kodex differenziert die Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette der KI:

  • Anbieter von generativen KI-Modellen: Sie sind angehalten, ihre Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format zu kennzeichnen. Dies ermöglicht eine Erkennung der KI-Generierung in späteren Phasen.
  • Anwender von generativen KI-Modellen: Unternehmen, die KI in ihren Produkten einsetzen, sind für die sichtbare Kennzeichnung der Inhalte verantwortlich. Um die praktische Umsetzung zu erleichtern, setzt der Kodex auf offene technische Standards und ein gemeinsames EU-Icon. Dieses Icon soll Nutzern einen konsistenten visuellen Hinweis geben und Unternehmen die Entwicklung eigener Kennzeichnungssysteme ersparen.

Entwicklung und weitere Schritte

Der Verhaltenskodex wurde von sechs unabhängigen Experten in einem Multi-Stakeholder-Prozess erstellt, der vom AI Office der EU koordiniert wurde. Über 180 Stakeholder haben sich an der Ausarbeitung beteiligt. Er stellt das erste Instrument zur Kennzeichnung von KI-Inhalten unter dem AI Act dar.

Der Kodex ist nun zur Unterzeichnung freigegeben, und die Kommission fordert alle relevanten Anbieter und Anwender auf, sich dem anzuschließen. Es ist jedoch zu beachten, dass dies kein abschließendes Regelwerk ist. Die Kommission und das AI Board werden den Kodex bewerten, und separate Leitlinien der Kommission werden erwartet, um rechtliche Unklarheiten zu beseitigen und Bereiche abzudecken, die der Kodex möglicherweise nicht vollständig adressiert.

Angesichts der kurzen verbleibenden Zeit bis zum 2. August 2026 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, schnell zu ermitteln, welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen und wie dies geschehen soll. Die Entscheidung, den Kodex zu unterzeichnen, ist ebenfalls zeitnah zu treffen, auch wenn viele detailliertere Anweisungen noch in zukünftigen Leitlinien der Kommission erwartet werden.

Bibliographie

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