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Dänemark passt Schulprüfungen an den Einsatz generativer KI an

Dänemark passt Schulprüfungen an den Einsatz generativer KI an

Das Wichtigste in Kürze

  • Dänemark verschärft den Umgang mit Künstlicher Intelligenz an den gymnasialen Oberstufen.
  • Schriftliche Arbeiten sollen teilweise zusätzlich mündlich verteidigt werden, damit Schülerinnen und Schüler ihren eigenen Denk- und Arbeitsprozess erläutern können.
  • Bei digitalen Prüfungen sollen technische Überwachungsinstrumente stärker eingesetzt werden.
  • Die Nutzung von KI wird nicht grundsätzlich verboten. Sie darf jedoch nicht die eigene geistige Leistung ersetzen.
  • Die kurzfristigen Maßnahmen sollen durch eine umfassendere nationale Strategie für KI in Schule und Bildung ergänzt werden.
  • Für Schulen, Lehrkräfte und Bildungsanbieter stellt sich damit die Frage, wie KI sinnvoll genutzt und zugleich akademische Redlichkeit gesichert werden kann.

Dänemark reagiert mit neuen Regeln auf KI im Schulalltag

Dänemark will den Einsatz Künstlicher Intelligenz an seinen Gymnasien stärker regeln. Das Bildungsministerium hat ein kurzfristiges Maßnahmenpaket angekündigt, das vor allem den missbräuchlichen Einsatz von KI bei schriftlichen Arbeiten und Prüfungen begrenzen soll. Im Mittelpunkt stehen zusätzliche mündliche Prüfungen, eine intensivere Kontrolle digitaler Prüfungssituationen und klarere Vorgaben für den Einsatz von KI im Unterricht.

Auslöser für die Maßnahmen ist die wachsende Verbreitung von Anwendungen, die Texte formulieren, Argumentationen strukturieren, Quellen zusammenfassen oder Lösungen für Aufgaben erstellen können. Nach Einschätzung dänischer Bildungsbehörden hat diese Entwicklung die Bedingungen für Unterricht und Leistungsbewertung in kurzer Zeit verändert. Lehrkräfte stehen zunehmend vor der Herausforderung, zu unterscheiden, welche Teile einer Arbeit tatsächlich von den Schülerinnen und Schülern selbst stammen und welche Leistungen von einem KI-System übernommen wurden.

Die dänische Regierung verfolgt dabei keinen vollständigen Bann von KI-Anwendungen. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler weiterhin selbst denken, argumentieren und schreiben. Künstliche Intelligenz kann demnach als Werkzeug eingesetzt werden, darf aber nicht an die Stelle der menschlichen Leistung treten.

Warum schriftliche Arbeiten künftig mündlich verteidigt werden sollen

Ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets ist die mündliche Verteidigung bestimmter schriftlicher Arbeiten. Schülerinnen und Schüler sollen ihre Ergebnisse gegenüber Lehrkräften oder einem Prüfungsgremium erläutern. Dabei geht es nicht nur darum, den Inhalt der Arbeit wiederzugeben. Sie sollen auch erklären können, wie sie zu ihrer Fragestellung, ihrer Argumentation und ihren Schlussfolgerungen gelangt sind.

Diese Form der Prüfung soll eine zusätzliche Ebene der Leistungsbewertung schaffen. Ein fertiger Text allein lässt nur begrenzt erkennen, ob die Verfasserin oder der Verfasser den Inhalt tatsächlich verstanden hat. In einem Gespräch können Lehrkräfte dagegen nachfragen, Begriffe erläutern lassen oder die Auswahl bestimmter Quellen und Argumente hinterfragen.

Besonders im Blick steht eine größere schriftliche Arbeit, die Schülerinnen und Schüler an dänischen gymnasialen Bildungsgängen anfertigen. Medienberichten zufolge sind davon jährlich etwa 9.000 Schülerinnen und Schüler betroffen. Die mündliche Ergänzung soll dazu beitragen, die Eigenständigkeit der Arbeit besser zu überprüfen. Die genauen organisatorischen Bedingungen sollen nach den vorliegenden Informationen gemeinsam mit Bildungseinrichtungen und Interessenvertretungen weiter beraten werden.

Für die Schulen bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand. Mündliche Verteidigungen benötigen Zeit, geeignete Räume und ausreichend Personal. Zudem müssen Kriterien entwickelt werden, nach denen die Gespräche fair und nachvollziehbar bewertet werden können. Denkbar sind Fragen zum Entstehungsprozess, zu verworfenen Ansätzen, zur Quellenbewertung oder zu den Grenzen der eigenen Ergebnisse. Wie diese Verfahren im Einzelnen ausgestaltet werden, ist für ihre Akzeptanz von entscheidender Bedeutung.

Digitale Prüfungen sollen stärker überwacht werden

Ein weiterer Baustein betrifft schriftliche Prüfungen, die am Computer oder auf anderen digitalen Endgeräten abgelegt werden. Nach Angaben mehrerer Medien sollen Programme eingesetzt werden, die während der Prüfung die Bildschirme der Schülerinnen und Schüler überwachen können. Damit soll erkennbar werden, ob unerlaubte Anwendungen geöffnet, externe Inhalte aufgerufen oder digitale Hilfsmittel genutzt werden, die in der jeweiligen Prüfung nicht zugelassen sind.

Technische Überwachung kann aus Sicht der Behörden eine unmittelbare Reaktion auf neue Betrugsformen ermöglichen. Gleichzeitig wirft sie Fragen zum Datenschutz, zur Verhältnismäßigkeit und zur technischen Zuverlässigkeit auf. Ein System muss beispielsweise zwischen einem tatsächlichen Täuschungsversuch und einer zulässigen Handlung unterscheiden können. Auch die Speicherung, Auswertung und Löschung von Prüfungsdaten muss transparent geregelt sein.

Hinzu kommt, dass technische Kontrollsysteme keine vollständige Sicherheit garantieren. Sie können bestimmte Aktivitäten auf einem Gerät erfassen, aber nicht ohne Weiteres feststellen, ob ein Gedanke selbst entwickelt oder mit Unterstützung vorbereitet wurde. Die dänischen Maßnahmen verbinden deshalb technische Kontrollen mit mündlichen Elementen. Die Kombination soll sowohl die Prüfungssituation als auch die spätere Erläuterung der eigenen Leistung berücksichtigen.

Kein generelles KI-Verbot an den Gymnasien

Die geplanten Regeln sind nicht als grundsätzliches Verbot Künstlicher Intelligenz angelegt. Das Bildungsministerium unterscheidet offenbar zwischen einer zulässigen Nutzung als Lernhilfe und einer Nutzung, bei der die KI die entscheidende geistige Arbeit übernimmt. Diese Unterscheidung ist in der Praxis anspruchsvoll, weil moderne Systeme viele Zwischenformen ermöglichen.

So kann ein KI-System beispielsweise dazu eingesetzt werden, eine Gliederung zu prüfen, alternative Formulierungen vorzuschlagen oder Verständnisfragen zu einem Thema zu beantworten. Eine andere Situation liegt vor, wenn ein vollständiger Aufsatz oder eine komplette Analyse erzeugt und anschließend nahezu unverändert eingereicht wird. Für Lehrkräfte und Lernende muss deshalb klar sein, welche Formen der Unterstützung erlaubt sind und wann eine Nutzung als Täuschung gilt.

Die dänische Debatte zeigt damit ein grundlegendes Problem der Bildungspolitik: Regeln müssen präzise genug sein, um Missbrauch zu begrenzen, dürfen aber nicht jede sinnvolle Nutzung digitaler Werkzeuge verhindern. Ein pauschales Verbot könnte dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler wichtige Kompetenzen im Umgang mit einer Technologie nicht erwerben. Zu großzügige Regelungen könnten dagegen die Aussagekraft von Hausaufgaben und Prüfungen schwächen.

Lehrkräfte verlieren teilweise die direkte Sicht auf Lernprozesse

Die Diskussion in Dänemark betrifft nicht nur Prüfungen, sondern auch den Unterricht selbst. Wenn schriftliche Aufgaben vollständig außerhalb der Schule erledigt werden, haben Lehrkräfte nur eingeschränkte Möglichkeiten, den tatsächlichen Arbeitsprozess zu beobachten. Ein formal überzeugender Text kann dann das Ergebnis einer eigenständigen Recherche sein, aber ebenso durch eine KI-Anwendung erstellt oder umfassend überarbeitet worden sein.

Nach Einschätzungen, die in der dänischen Berichterstattung wiedergegeben werden, hat sich dadurch das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern verändert. Der klassische Zusammenhang zwischen Aufgabe, eigenständiger Bearbeitung und Bewertung ist weniger verlässlich geworden. Einige Lehrkräfte berichten demnach von einem wahrgenommenen Verlust an Kompetenzen, insbesondere beim kritischen Prüfen von Informationen und beim eigenständigen Formulieren von Gedanken.

Gleichzeitig ist die Entwicklung nicht ausschließlich problemorientiert. KI-Systeme können Lernende beim Strukturieren komplexer Themen unterstützen, individuelle Erklärungen liefern und sprachliche Barrieren reduzieren. Für Lehrkräfte können sie bei der Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien oder bei der Entwicklung differenzierter Aufgaben hilfreich sein. Entscheidend ist daher, ob die Nutzung pädagogisch eingeordnet und nachvollziehbar gemacht wird.

Was sich für Aufgaben und Prüfungsformen ändern könnte

Die dänischen Maßnahmen dürften den Anstoß geben, Aufgabenformate an den Gymnasien neu zu bewerten. Aufgaben, die ausschließlich ein fertiges Dokument außerhalb der Schule verlangen, sind besonders schwer zu kontrollieren. Schulen könnten deshalb stärker auf Arbeitsphasen im Unterricht, Zwischenpräsentationen, persönliche Gespräche und dokumentierte Entstehungsprozesse setzen.

Auch Gruppenprüfungen oder kooperative Aufgaben können eine größere Rolle spielen, wenn sie so gestaltet sind, dass die individuelle Leistung erkennbar bleibt. Ebenso könnten Prüfungen wieder stärker handschriftlich oder unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden. Solche Ansätze lösen das Problem jedoch nicht vollständig. Sie müssen mit modernen Lernzielen vereinbar sein und dürfen digitale Kompetenzen nicht aus dem Bildungsprozess verdrängen.

Für eine belastbare Bewertung ist außerdem eine Kombination verschiedener Leistungsnachweise denkbar:

  • eine schriftliche Ausarbeitung mit dokumentierten Arbeitsschritten
  • eine kurze mündliche Erläuterung der zentralen Argumente
  • eine Reflexion über verwendete Quellen und digitale Werkzeuge
  • eine praktische Anwendung des erworbenen Wissens im Unterricht
  • eine Prüfung unter Bedingungen, in denen externe Hilfsmittel klar geregelt sind

Ein solcher Ansatz würde nicht nur auf die Suche nach KI-generierten Texten setzen. Stattdessen würde er die Fähigkeit bewerten, Inhalte zu verstehen, Entscheidungen zu begründen und Ergebnisse kritisch einzuordnen. Diese Kompetenzen sind auch deshalb relevant, weil KI-Systeme fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Informationen erzeugen können.

Die Grenzen von KI-Erkennungssystemen

Im Zuge der Debatte werden häufig Programme diskutiert, die erkennen sollen, ob ein Text von einer KI erstellt wurde. Ihre Aussagekraft ist jedoch begrenzt. Sprachmodelle können Texte in sehr unterschiedlichen Stilen erzeugen, während Menschen ihre Texte mit digitalen Werkzeugen überarbeiten können. Zudem besteht das Risiko, dass ein System einen eigenständig verfassten Text fälschlicherweise als KI-generiert einstuft.

Eine automatisierte Erkennung sollte deshalb nicht allein über die Bewertung einer Schülerin oder eines Schülers entscheiden. Sie kann allenfalls einen Anlass für eine Nachfrage oder eine vertiefte Prüfung geben. Die Verantwortung für die Beurteilung bleibt bei den Lehrkräften und den zuständigen Prüfungsgremien.

Aus organisatorischer Sicht müssen Schulen zudem prüfen, welche Daten solche Systeme verarbeiten, wo sie gespeichert werden und ob ihre Nutzung mit geltenden Datenschutzvorgaben vereinbar ist. Besonders sensibel sind Informationen über Minderjährige und Prüfungsleistungen. Transparente Prozesse und nachvollziehbare Entscheidungskriterien sind daher ebenso wichtig wie technische Funktionen.

Dänemark kündigt umfassendere Bildungsstrategie an

Das kurzfristige Maßnahmenpaket soll nach Angaben des Bildungsministeriums nur ein erster Schritt sein. Die dänische Regierung plant demnach zusätzlich eine umfassende nationale Strategie für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im gesamten Schul- und Bildungssektor. Eine solche Strategie könnte Vorgaben für Grund- und weiterführende Schulen, berufliche Bildungseinrichtungen sowie weitere Teile des Bildungswesens enthalten.

Zu den möglichen Themen gehören einheitliche Definitionen zulässiger KI-Nutzung, Empfehlungen für Prüfungen, Fortbildungen für Lehrkräfte und Anforderungen an digitale Lernplattformen. Ebenso relevant sind Fragen der Chancengleichheit. Nicht alle Schülerinnen und Schüler verfügen über denselben Zugang zu leistungsfähigen Geräten, kostenpflichtigen Diensten oder Unterstützung im Elternhaus. Unterschiedliche Regeln an einzelnen Schulen könnten diese Unterschiede zusätzlich verstärken.

Eine nationale Strategie müsste außerdem regelmäßig angepasst werden. KI-Anwendungen entwickeln sich schnell, und neue Funktionen können bestehende Prüfungsregeln innerhalb kurzer Zeit überholen. Dauerhafte Regelungen sollten daher mit regelmäßigen Evaluierungen verbunden werden. Dabei wäre zu untersuchen, ob die Maßnahmen tatsächlich zu mehr Eigenständigkeit führen, welche Belastungen für Schulen entstehen und ob bestimmte Gruppen von Lernenden besonders betroffen sind.

Bedeutung für Deutschland und andere europäische Bildungssysteme

Die dänische Reaktion ist auch für andere europäische Länder relevant. Bildungseinrichtungen in vielen Staaten stehen vor ähnlichen Herausforderungen: Hausarbeiten lassen sich leichter automatisiert erstellen, klassische Plagiatskontrollen greifen bei neu erzeugten Texten nur eingeschränkt, und Lehrkräfte müssen digitale Kompetenzen vermitteln, ohne die Eigenleistung aus dem Blick zu verlieren.

Die Entscheidung, schriftliche Arbeiten durch mündliche Gespräche zu ergänzen, ist dabei kein vollständig neues Prüfungsmodell. Sie knüpft an eine traditionelle Form der Leistungsüberprüfung an, bei der nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Verständnis der Verfasserin oder des Verfassers bewertet wird. Der aktuelle Anlass ist jedoch die Verfügbarkeit generativer KI, die solche Verfahren wieder stärker in den Mittelpunkt rückt.

Für deutsche Schulen und Bildungsanbieter ergeben sich daraus mehrere Beobachtungspunkte. Dazu zählen die rechtssichere Gestaltung von KI-Regeln, der Umgang mit Datenschutz, die Entwicklung geeigneter Aufgabenformate und die Frage, wie Lehrkräfte beim Aufbau von KI-Kompetenz unterstützt werden können. Auch Unternehmen, die Lern- oder Content-Technologien entwickeln, müssen berücksichtigen, dass Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für Bildungseinrichtungen an Bedeutung gewinnen.

Welche Konsequenzen Bildungseinrichtungen jetzt prüfen sollten

Die Entwicklung in Dänemark macht deutlich, dass Schulen KI nicht allein über Verbote steuern können. Erforderlich sind klare Regeln, verständliche Kommunikation und Prüfungsformen, die den Lernprozess stärker sichtbar machen. Bildungseinrichtungen sollten daher unter anderem klären, in welchen Phasen KI erlaubt ist, welche Nutzung dokumentiert werden muss und wie Verstöße angemessen bewertet werden.

Für die praktische Umsetzung können folgende Fragen als Orientierung dienen:

  • Welche KI-Anwendungen dürfen bei Hausaufgaben, Projekten und schriftlichen Arbeiten verwendet werden?
  • Müssen Schülerinnen und Schüler eingesetzte Systeme und Prompts dokumentieren?
  • Wie lässt sich feststellen, ob eine abgegebene Arbeit verstanden wurde?
  • Welche Prüfungen benötigen kontrollierte Arbeitsbedingungen?
  • Wie werden Lehrkräfte im Umgang mit generativen KI-Systemen geschult?
  • Welche Datenschutzanforderungen gelten für Überwachungs- und Analysewerkzeuge?
  • Wie wird verhindert, dass Schülerinnen und Schüler mit geringeren technischen Möglichkeiten benachteiligt werden?

Für Anbieter digitaler Bildungs- und Content-Lösungen entsteht daraus ein anspruchsvolles Anforderungsprofil. Systeme sollten nicht nur Inhalte erzeugen, sondern auch Quellen transparent darstellen, Bearbeitungsschritte nachvollziehbar machen und die verantwortungsvolle Nutzung fördern. Für Lehrkräfte kann es hilfreich sein, wenn Werkzeuge zwischen Unterstützung und vollständiger Generierung unterscheiden helfen, ohne automatisierte Ergebnisse als abschließendes Urteil zu behandeln.

Ein europäischer Testfall für den Umgang mit generativer KI

Dänemark steht mit seinen Plänen exemplarisch für eine Phase, in der Bildungssysteme ihre Regeln an die Realität generativer KI anpassen. Die Regierung versucht, kurzfristig auf einen wahrgenommenen Vertrauensverlust bei schriftlichen Leistungen zu reagieren. Zugleich bleibt die Technologie grundsätzlich zugelassen und soll nicht aus dem Bildungsalltag verschwinden.

Ob die Maßnahmen die angestrebte Wirkung erreichen, wird wesentlich von ihrer konkreten Ausgestaltung abhängen. Mündliche Verteidigungen können die Eigenleistung besser sichtbar machen, verursachen aber zusätzlichen Zeit- und Personalbedarf. Digitale Überwachung kann bestimmte Betrugsversuche erschweren, wirft jedoch Datenschutz- und Verlässlichkeitsfragen auf. Eine nationale Strategie kann Orientierung geben, muss aber flexibel genug sein, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten.

Die zentrale Frage lautet damit nicht, ob Schülerinnen und Schüler mit KI arbeiten dürfen. Entscheidend ist, ob sie trotz dieser Werkzeuge weiterhin in der Lage sind, selbstständig zu lernen, Informationen zu bewerten und eigene begründete Positionen zu entwickeln. Dänemark setzt mit seinem Maßnahmenpaket auf eine stärkere Verbindung von schriftlicher Leistung, mündlicher Erklärung und kontrollierter Prüfungssituation. Die weitere Umsetzung dürfte deshalb auch außerhalb des Landes aufmerksam beobachtet werden.

Quellen ZDF, „Dänemark plant KI-Paket für Gymnasien“, 16.09.2026: https://www.zdfheute.de/video/heute-in-europa/daenemark-schule-ki-100.html tagesschau.de, Arne Bartram, „Dänemark reglementiert KI-Nutzung an Schulen“, 18.08.2026: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-kuenstliche-intelligenz-schulen-100.html Euronews, Alice Carnevali, „Dänemark verschärft Regeln für Oberstufenschüler gegen KI-Betrug“, 07.08.2026: https://de.euronews.com/next/2026/08/07/danemark-verscharft-regeln-fur-oberstufenschuler-gegen-ki-betrug Dänisches Bildungsministerium, „Ny strakspakke mod AI-snyd på gymnasierne“, 06.08.2026: https://uvm.dk/aktuelt/nyheder/2026/august/260806-ny-strakspakke-mod-ai-snyd-paa-gymnasierne DER SPIEGEL, „Künstliche Intelligenz: Dänemark verschärft Prüfungen wegen KI-Betrugsverdacht“, 08.08.2026: https://www.spiegel.de/ausland/daenemark-verschaerft-pruefungen-wegen-ki-betrugsverdacht-a-0a41c17b-fce2-4443-82af-c7ec61ad2196 t3n, Dieter Petereit, „KI-Schummelei an Schulen: Dänemark führt mündliche Prüfungen ein“, 07.08.2026: https://t3n.de/news/ki-schummelei-schulen-daenemark-massnahmen-1757064/ Berlingske, „Regeringen vil bremse AI-brug i gymnasiet med strakspakke“, 30.06.2026: https://www.berlingske.dk/politik/regeringen-vil-bremse-ai-brug-i-gymnasiet-med-strakspakke Computerworld Danmark, „Minister klar med strakspakke: Disse AI-tiltag sættes i gang øjeblikkeligt“, 06.08.2026: https://www.computerworld.dk/art/296400/minister-klar-med-strakspakke-disse-ai-tiltag-saettes-i-gang-oejeblikkeligt Kleine Zeitung, „In Dänemark müssen Schüler das Selbstdenken beweisen“, 10.08.2026: https://www.kleinezeitung.at/artikel/41159847/in-daenemark-muessen-schueler-das-selbstdenken-beweisen oe24, „KI-Notbremse: Schüler müssen jetzt Hausaufgaben verteidigen“, 07.08.2026: https://www.oe24.at/a/ki-notbremse-schueler-muessen-jetzt-hausaufgaben-verteidigen-900105481

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