Der EU AI Act (auch EU-KI-Verordnung genannt) ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz und regelt, unter welchen Bedingungen Unternehmen in der EU KI-Systeme entwickeln, anbieten und einsetzen dürfen. Er ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt seither schrittweise – inzwischen sind bereits mehrere zentrale Fristen erreicht. Für Unternehmen, die KI-Tools im Arbeitsalltag nutzen, lohnt sich ein Überblick über die wichtigsten Pflichten.
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden je nach Einsatzzweck in die Kategorien unannehmbares Risiko (verboten), Hochrisiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko eingeteilt. Je höher das Risiko für Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Die meisten im Unternehmensalltag genutzten KI-Assistenten für Text, Recherche oder Bildbearbeitung fallen dabei in den Bereich begrenztes oder minimales Risiko und unterliegen vor allem Transparenzpflichten, etwa der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Seit dem 2. Februar 2025 sind KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko verboten, etwa Social Scoring oder bestimmte Formen biometrischer Überwachung. Seit dem 2. August 2025 gelten Transparenz- und Dokumentationspflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI). Seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich die meisten Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme sowie die Vorschriften zu Marktüberwachung und Sanktionen. Für bestimmte, bereits regulierte Produkte mit eingebetteten KI-Systemen läuft die Übergangsfrist noch bis zum 2. August 2027.
Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System entwickeln oder in Verkehr bringen) und Betreibern (die es im eigenen Unternehmen einsetzen). Auch als Betreiber lohnt sich ein Blick auf den gewählten KI-Anbieter: Wo werden die Daten verarbeitet, gibt es eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung, und schafft der Anbieter Transparenz darüber, welches Modell für welche Aufgabe genutzt wird? Diese Fragen überschneiden sich in der Praxis häufig mit den ohnehin geltenden Anforderungen der DSGVO.
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