News

Klage des Carlsen Verlags gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung bei KI-generierten Inhalten

Klage des Carlsen Verlags gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung bei KI-generierten Inhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Carlsen Verlag hat zusammen mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn Klage gegen OpenAI eingereicht.
  • Grund der Klage ist die angebliche Verletzung von Urheberrechten durch den KI-Chatbot ChatGPT, insbesondere in Bezug auf das Kinderbuch „Das NEINhorn“.
  • ChatGPT soll auf Anfrage detailgetreue Geschichten und Illustrationen des „NEINhorns“ generieren, die dem Originalwerk ähneln.
  • Die Kläger werfen OpenAI vor, die Originalwerke unrechtmäßig zum Training ihrer Sprach- und Bildmodelle verwendet zu haben.
  • Die Klage wurde beim Landgericht München I eingereicht und fordert Unterlassung der unlizenzierten Nutzung sowie Schadenersatz.
  • Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Urheberrecht im Kontext generativer KI auf.

Die fortschreitende Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) stellt etablierte Rechtsrahmen vor neue Herausforderungen. Ein aktueller Fall, der in der deutschen Verlagslandschaft für Aufsehen sorgt, ist die Klage des Carlsen Verlags, des Autors Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn gegen OpenAI. Im Zentrum des Rechtsstreits steht das populäre Kinderbuch „Das NEINhorn“ und die generative Fähigkeit von OpenAI's KI-Chatbot ChatGPT, Inhalte zu diesem Werk zu produzieren.

Hintergrund der Klage: Das „NEINhorn“ und generative KI

Der Carlsen Verlag, ein Teil der deutschen Bonnier Verlagsgruppe, hat am 19. August 2026 gemeinsam mit Marc-Uwe Kling und Astrid Henn Klage beim Landgericht München I gegen OpenAI Ireland Ltd. eingereicht. Die Kläger sehen ihre Urheberrechte an der Kinderbuchreihe „Das NEINhorn“ durch den KI-Chatbot ChatGPT verletzt.

Die Vorwürfe des Carlsen Verlags

Nach Angaben des Carlsen Verlags ist ChatGPT in der Lage, auf einfache Anfragen hin Geschichten und Illustrationen des „NEINhorns“ zu generieren, die in ihren wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Originalwerk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn ähneln. Die vom Chatbot erzeugten Illustrationen sollen sich demnach kaum vom Original unterscheiden lassen. Des Weiteren soll ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge für weitere Texte und Bilder zum „NEINhorn“ unterbreiten, die Charaktere und Handlungsorte aus der Reihe aufgreifen, ohne dass diese explizit erwähnt wurden. Der Verlag berichtet zudem, dass ChatGPT sogar komplette Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, inklusive Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefälschten ISBN und einem Verlagslogo, anbietet.

Aufgrund dieser detailgetreuen Kopien äußert der Carlsen Verlag die Annahme, dass die Originalwerke der „NEINhorn“-Reihe „in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als ‚Memorisierung’ in diesen Modellen enthalten sind, sodass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind.“ Die Klage zielt darauf ab, OpenAI zur Unterlassung der unlizenzierten Nutzung geschützter Werke zu bewegen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für gesetzeswidrige Handlungen sowie den Ersatz entstandener Schäden zu übernehmen. Das Landgericht München I ist für OpenAI in Urheberrechtsfragen kein unbekanntes Terrain.

Perspektiven der Urheber

Die Urheber des „NEINhorns“ äußern sich in diesem Kontext kritisch zur Nutzung ihrer Werke durch KI-Systeme.

Stellungnahme von Marc-Uwe Kling

Marc-Uwe Kling, der Autor der „NEINhorn“-Bücher, vergleicht die Situation mit illegalen Downloads: „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen?“ Diese Aussage unterstreicht die aus seiner Sicht bestehende Diskrepanz zwischen der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen durch Einzelpersonen und der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch große KI-Unternehmen.

Stellungnahme von Astrid Henn

Astrid Henn, die Illustratorin der „NEINhorn“-Bücher, betont den erheblichen Arbeitsaufwand, der in ihren Illustrationen steckt. Sie sieht die unerlaubte Nutzung ihrer Werke für das Training von KI, mit dem Ziel, ihre Arbeit „für jedermann nutzbar zu machen“, als Diebstahl an. Für sie unterscheidet sich dies nicht vom Diebstahl von Firmengeheimnissen, die anschließend im Darknet verkauft werden. Dies verdeutlicht die persönliche und wirtschaftliche Dimension, die Urheber mit ihren kreativen Werken verbinden.

Die Bedeutung des „NEINhorns“ und frühere Auseinandersetzungen

Das „NEINhorn“ ist innerhalb weniger Jahre zu einem beliebten Kinderbuchklassiker avanciert. Es vermittelt auf humorvolle Weise die Bedeutung des Neinsagens und hat mit Charakteren wie der KönigsDOCHter, dem NAhUND und dem WASbär eine hohe Wiedererkennung. Die markanten Illustrationen tragen maßgeblich zu diesem Wiedererkennungswert bei, was die Ähnlichkeit der KI-generierten Nachahmungen besonders relevant macht.

Für den Carlsen Verlag ist die Debatte um KI und Kinderbücher keine neue Angelegenheit. Bereits in der Vergangenheit hatte der Verlag rechtliche Schritte gegen die missbräuchliche Verwendung der Figur „Conni“ in KI-generierten Memes angedroht, insbesondere bei „menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen Verwendungen.“ Dies zeigt eine konsistente Haltung des Verlags im Schutz seiner Urheberrechte im digitalen Raum.

Rechtliche und ethische Implikationen für B2B-Anwendungen

Der Fall Carlsen gegen OpenAI wirft grundlegende Fragen für die B2B-Branche auf, insbesondere für Unternehmen, die generative KI-Modelle entwickeln oder nutzen. Die zentrale Frage ist, wie KI-Systeme trainiert werden dürfen und welche rechtlichen Konsequenzen die Verwendung urheberrechtlich geschützter Daten ohne explizite Lizenzierung hat.

Urheberrecht und Datengrundlagen von KI

Die Klage legt den Fokus auf das Training von KI-Modellen. Wenn generative KI-Systeme wie ChatGPT Inhalte produzieren, die urheberrechtlich geschützten Werken ähneln, stellt sich die Frage, ob dies auf eine unrechtmäßige Nutzung der Originalwerke im Trainingsprozess zurückzuführen ist. Unternehmen, die KI-Modelle entwickeln, müssen daher sorgfältig prüfen, welche Daten sie zum Training verwenden und ob die entsprechenden Lizenzen vorliegen. Das Konzept der „Memorisierung“ von Werken in den KI-Modellen, wie vom Carlsen Verlag beschrieben, deutet darauf hin, dass die Modelle nicht nur Stilelemente lernen, sondern konkrete Inhalte reproduzieren können.

Verantwortung und Haftung

Ein weiterer Aspekt ist die Frage der Verantwortung und Haftung. Wer trägt die Verantwortung, wenn eine KI urheberrechtlich geschützte Inhalte generiert? Ist es der Entwickler des KI-Modells, der Betreiber der Plattform oder der Nutzer, der die Anfrage stellt? Der Carlsen Verlag fordert von OpenAI die „volle Verantwortung für gesetzeswidrige Handlungen“ zu übernehmen, was auf eine direkte Haftung des KI-Anbieters abzielt.

Regulierungsbedarf und Branchenstandards

Dieser Fall verdeutlicht den wachsenden Bedarf an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und Branchenstandards für den Einsatz von generativer KI. Für Unternehmen im B2B-Sektor bedeutet dies, proaktiv Strategien zu entwickeln, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dazu gehören:

- Die Implementierung strenger Richtlinien für die Datenerfassung und -nutzung im KI-Training. - Die Prüfung von Lizenzmodellen für urheberrechtlich geschützte Inhalte. - Die Entwicklung von Mechanismen zur Erkennung und Vermeidung der Generierung urheberrechtsverletzender Inhalte. - Die transparente Kommunikation über die Funktionsweise und die Datengrundlagen von KI-Modellen.

Die Auseinandersetzung zwischen dem Carlsen Verlag und OpenAI wird voraussichtlich präzedenzbildend sein und wichtige Impulse für die zukünftige Gestaltung des Urheberrechts im Zeitalter der generativen KI geben. Für B2B-Unternehmen, die auf KI-Technologien setzen, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Entwicklungen genau zu verfolgen und ihre eigenen Strategien entsprechend anzupassen, um Compliance und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Bibliography

- Heise Online. (2026, August 20). Rechtsverletzende Kopien vom „NEINhorn“: Carlsen klagt gegen OpenAI. Abgerufen von [https://www.heise.de/news/Rechtsverletzende-Kopien-vom-NEINhorn-Carlsen-klagt-gegen-OpenAI-11420543.html](https://www.heise.de/news/Rechtsverletzende-Kopien-vom-NEINhorn-Carlsen-klagt-gegen-OpenAI-11420543.html) - Carlsen Verlag. (2026, August 19). Pressemeldung: Der Carlsen Verlag – unterstützt durch die deutsche Bonnier Verlagsgruppe – reicht gemeinsam mit Marc-Uwe Kling und Astrid Henn Klage gegen OpenAI ein. Abgerufen von [https://www.carlsen.de/sites/default/files/2026-08/pressemeldung-2026-08-19-neinhorn-vs-openai.pdf](https://www.carlsen.de/sites/default/files/2026-08/pressemeldung-2026-08-19-neinhorn-vs-openai.pdf) - BR24. (2026, August 20). Das NEINhorn geklaut? Carlsen-Verlag verklagt Open AI. Abgerufen von [https://www.br.de/nachrichten/kultur/das-neinhorn-geklaut-carlsen-verlag-verklagt-open-ai,VSpJHAJ](https://www.br.de/nachrichten/kultur/das-neinhorn-geklaut-carlsen-verlag-verklagt-open-ai,VSpJHAJ) - ZDFheute. (2026, August 19). Rechte verletzt? "NEINhorn"-Verlag Carlsen klagt gegen OpenAI. Abgerufen von [https://www.zdfheute.de/panorama/neinhorn-carlsen-openai-chatgpt-klage-100.html](https://www.zdfheute.de/panorama/neinhorn-carlsen-openai-chatgpt-klage-100.html) - FAZ. (2026, August 20). ChatGPT kopiert NEINhorn-Bilderbuch, Verlag klagt. Abgerufen von [https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/chatgpt-kopiert-neinhorn-bilderbuch-verlag-klagt-201144180.html](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/chatgpt-kopiert-neinhorn-bilderbuch-verlag-klagt-201144180.html) - DER SPIEGEL. (2026, August 19). »Neinhorn«: Carlsen-Verlag kämpft wegen Kinderbuch gegen die KI ChatGPT von OpenAI. Abgerufen von [https://www.spiegel.de/kultur/neinhorn-carlsen-verlag-kaempft-wegen-kinderbuch-gegen-die-ki-chatgpt-von-openai-a-797b7bf7-6a3e-4074-ab7d-e1fb4d86be1a](https://www.spiegel.de/kultur/neinhorn-carlsen-verlag-kaempft-wegen-kinderbuch-gegen-die-ki-chatgpt-von-openai-a-797b7bf7-6a3e-4074-ab7d-e1fb4d86be1a) - NDR.de. (2026, August 19). "Das NEINhorn": Hamburger Carlsen Verlag verklagt OpenAI. Abgerufen von [https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/das-neinhorn-hamburger-carlsen-verlag-verklagt-openai,kurzehh-4078.html](https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/das-neinhorn-hamburger-carlsen-verlag-verklagt-openai,kurzehh-4078.html) - RP ONLINE. (2026, August 19). „NEINhorn“ gegen ChatGPT: Carlsen-Verlag klagt gegen OpenAI. Abgerufen von [https://rp-online.de/digitales/neinhorn-gegen-chatgpt-carlsen-verlag-klagt-gegen-openai_aid-153396821](https://rp-online.de/digitales/neinhorn-gegen-chatgpt-carlsen-verlag-klagt-gegen-openai_aid-153396821) - FAZ. (2026, August 20). „NEINhorn“ gegen ChatGPT: Carlsen und Marc-Uwe Kling verklagen OpenAI. Abgerufen von [https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/neinhorn-gegen-chatgpt-carlsen-und-marc-uwe-kling-verklagen-openai-accg-201142771.html](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/neinhorn-gegen-chatgpt-carlsen-und-marc-uwe-kling-verklagen-openai-accg-201142771.html) - BuchMarkt. (2026, August 19). Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn klagen gegen Open AI. Abgerufen von [https://buchmarkt.de/2026/08/19/carlsen-verlag-marc-uwe-kling-und-astrid-henn-klagen-gegen-open-ai/](https://buchmarkt.de/2026/08/19/carlsen-verlag-marc-uwe-kling-und-astrid-henn-klagen-gegen-open-ai/)

KI, die in Deutschland zu Hause ist.

Testen Sie Mindverse Studio oder sprechen Sie mit unserem Team über Ihren Anwendungsfall.