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Datenschutz und Überwachung im Fokus der Novellierung des niedersächsischen Polizeigesetzes
Das Wichtigste in Kürze
- Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper übt scharfe Kritik an der geplanten Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG).
- Die Kritik konzentriert sich auf die Einführung neuer Überwachungsinstrumente, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und biometrischen Verfahren erheblich ausweiten.
- Lehmkemper warnt vor massiven Eingriffen in die Grundrechte und bemängelt insbesondere die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung und die automatisierte Datenanalyse.
- Die Landesregierung begründet die Gesetzesänderungen mit technologischem Fortschritt und neuen Bedrohungsszenarien.
- Die Datenschutzbehörde fordert höhere Anforderungen für Videoüberwachung und eine präzisere Auseinandersetzung mit der KI-Verordnung.
- Außerparlamentarische Gruppen teilen die Bedenken und kritisieren mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsprozess.
Datenschutzbedenken bei der Novellierung des niedersächsischen Polizeigesetzes
Die geplante Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG) hat eine intensive Debatte ausgelöst. Im Zentrum der Kritik steht der niedersächsische Datenschutzbeauftragte, Denis Lehmkemper, der in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht 2025 eindringlich vor weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte warnt. Der von der rot-grünen Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine signifikante Ausweitung von Überwachungsinstrumenten vor, insbesondere durch den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und biometrischen Verfahren.
Umfassende Erweiterung polizeilicher Befugnisse
Die Landesregierung in Hannover begründet die geplanten Gesetzesänderungen mit der Notwendigkeit, auf dynamische technologische Entwicklungen und neue Bedrohungsszenarien reagieren zu können. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören:
- Intelligente Videoüberwachung: Vorschriften zur Nutzung von Videoüberwachungssystemen, die durch KI-gestützte Analysen ergänzt werden sollen.
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung: Die Einführung der Möglichkeit zur Live-Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum mittels biometrischer Daten.
- Nachträglicher Datenabgleich: Der Abgleich von polizeilich erfassten Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet.
- Automatisierte Datenanalyse: Schaffung von Rechtsgrundlagen für die automatische Auswertung großer Datenmengen.
- Erweiterter Drohneneinsatz: Ausweitung der Befugnisse für den Einsatz von Polizeidrohnen.
- Elektronische Fußfesseln: Erweiterung der Nutzung elektronischer Fußfesseln, insbesondere im Kontext häuslicher Gewalt.
Kritik des Datenschutzbeauftragten: Grundrechte in Gefahr
Denis Lehmkemper äußert in seiner Stellungnahme umfangreiche Vorbehalte gegenüber diesen tiefgreifenden Kompetenzerweiterungen. Er betont, dass die vorgesehenen Maßnahmen das Potenzial für massive Grundrechtseingriffe bergen. Seine Hauptkritikpunkte umfassen:
- Videoüberwachung: Aufgrund des hohen Eingriffsgewichts fordert der Datenschutzbeauftragte deutlich höhere Anforderungen an die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung.
- Biometrische Live-Fernidentifizierung: Diese Maßnahme lehnt Lehmkemper grundsätzlich ab. Er argumentiert, dass der Anwendungsbereich angesichts der Vielzahl potenziell betroffener Personen und der räumlichen Reichweite überzogen sei und unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte eingreife.
- Nachträglicher Abgleich mit Internetdaten: Hier vermisst Lehmkemper eine klare Auseinandersetzung mit der europäischen KI-Verordnung. Es fehlten konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung, um verbotene KI-Praktiken auszuschließen. Zudem seien die skizzierten Datenmengen zu unbestimmt und könnten zu einer anlasslosen Massenüberwachung führen.
Automatisierte Datenanalyse als Paradigmenwechsel
Besondere Sorge bereitet dem Datenschutzbeauftragten die geplante automatisierte Datenanalyse, die er als einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit einstuft. Ein solches Verfahren würde die Zusammenführung sämtlicher bisher vorgangsbezogen gespeicherter Polizeidaten auf einer zentralen Plattform erfordern. Dies stünde im Widerspruch zum Prinzip der Zweckbindung, das die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den ursprünglichen Erhebungszweck beschränkt.
Ein weiteres Problem sieht Lehmkemper darin, dass nicht nur Daten von Tatverdächtigen, sondern auch von Zeugen, Opfern und unbeteiligten Personen verarbeitet würden. Die geplante Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, einschließlich Gesprächsinhalten, ohne klare Grenzen für KI-Systeme, wirft zusätzliche Fragen hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre auf.
Ignorierte Bedenken und parallele Kritik
Trotz der detaillierten Stellungnahme und der wiederholten Kritik, unter anderem in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Landtags im Februar, scheint das Innenministerium die Bedenken des Datenschutzbeauftragten weitestgehend ignoriert zu haben. Lehmkemper hatte bereits in seinem Jahresbericht seine Position offengelegt, nachdem die Stellungnahme ursprünglich nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollte.
Die Mahnungen der Datenschutzbehörde finden Unterstützung bei außerparlamentarischen Gruppen. Das Bündnis NoNPOG kritisiert ebenfalls die geplanten Überwachungsmaßnahmen, insbesondere die Möglichkeit der Überwachung bereits im Vorfeld von Straftaten, und bemängelt die mangelnde Transparenz im gesamten Gesetzgebungsverfahren. Diese Kritikpunkte verdeutlichen die breite Besorgnis über die potenziellen Auswirkungen der Gesetzesnovelle auf die bürgerlichen Freiheiten.
Fazit
Die Diskussion um die Novellierung des niedersächsischen Polizeigesetzes beleuchtet das Spannungsfeld zwischen staatlichem Sicherheitsbedürfnis und dem Schutz individueller Grundrechte in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die fortschreitende Integration von Künstlicher Intelligenz und biometrischen Technologien in die polizeiliche Arbeit erfordert eine sorgfältige Abwägung und klare rechtliche Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass technologische Möglichkeiten nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre führen. Die Forderungen nach einer verfassungskonformen Ausgestaltung und einer transparenten Debatte bleiben somit zentrale Anliegen in diesem Gesetzgebungsprozess.
Bibliographie
- Stefan Krempl. "Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter rügt Polizeigesetz." heise online, 22. August 2026.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. "Datenschutzbeauftragter mahnt bei Polizeigesetz-Novelle: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist legitimierbar." Pressemitteilung, 26. Februar 2026.
- Angelika Henkel. "Neues Polizeigesetz: Datenschutzbeauftragter ist in Sorge und warnt." NDR.de, 26. Februar 2026.
- Tuff. "Neues niedersächsisches Polizeigesetz: Überwachung first, Bedenken second." taz.de, 26. Februar 2026.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. "Innere Sicherheit." Abgerufen von https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/weitere_themen_von_a_z/innere_sicherheit/
- heise_de. "Datenschutzbeauftragter kritisiert Polizeireform: Massive Grundrechtseingriffe." Headtopics.com, 22. August 2026.
- Ground News. "Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter Reprimands Police Law." 22. August 2026.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. "Einsatz von Gesichtserkennung durch Sicherheitsbehörden." Abgerufen von https://www.lfd.niedersachsen.de/dsk-gesichtserkennung
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. "Datenschutzkonferenz fordert verfassungskonforme Ausgestaltung automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden." Abgerufen von https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/aktuelles/datenschutzkonferenz-fordert-verfassungskonforme-ausgestaltung-automatisierter-datenanalysen-durch-polizeibehorden-244970.html
- Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). "§ 38 NPOG, Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung." Abgerufen von https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/64e6d4ad-1b2f-3190-9859-7ba481958d8d
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