// Verordnung (EU) 2024/1689

Der EU AI Act — was er für Ihr Unternehmen bedeutet

Die KI-Verordnung betrifft nicht nur, wer KI baut — sondern jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Dieser Leitfaden ordnet Fristen, Risikoklassen und Pflichten so ein, dass Sie erkennen, was für Sie tatsächlich gilt und was nicht.

Rechtsstand: · inkl. Digital Omnibus

ai act · geltungsstufen
  • 1. August 2024 in kraft
  • 2. Februar 2025 in kraft
  • 2. August 2025 in kraft
  • 2. August 2026 in kraft
  • 2. Dezember 2026 kommend
  • 2. Dezember 2027 kommend
  • 2. August 2028 kommend

Neu seit Juli 2026: Die Hochrisiko-Fristen wurden verschoben

Die Verordnung (EU) 2026/1744 — der „Digital Omnibus on AI" — ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat den aufwendigsten Teil der KI-Verordnung nach hinten geschoben: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nun ab dem 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Das ist keine Entwarnung. Die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz sind seit Februar 2025 scharf, die Transparenzpflichten seit August 2026 — und der Vollzug in Deutschland läuft. Verschoben wurde die Dokumentationslast, nicht die Verantwortung.

// Fristen

Die Verordnung gilt in Stufen

Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, seine Pflichten greifen jedoch gestaffelt — zuletzt geändert durch den Digital Omnibus vom Juli 2026.

  1. in Kraft

    Die KI-Verordnung tritt in Kraft

    Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft — zunächst ohne unmittelbare Pflichten. Die Anwendung erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre.

    Art. 113
  2. in Kraft

    Verbote und KI-Kompetenz gelten

    Die verbotenen Praktiken nach Art. 5 sind untersagt, und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt — für alle KI-Systeme, unabhängig von der Risikoklasse. Das betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt.

    Art. 4, Art. 5
  3. in Kraft

    GPAI-Pflichten, Governance und Sanktionen

    Die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck greifen, ebenso die Governance-Struktur und die Bußgeldvorschriften der Art. 99 und 100.

    Kap. V, Art. 99
  4. in Kraft

    Allgemeiner Geltungsbeginn — Transparenzpflichten

    Der übrige Teil der Verordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Praktisch am wichtigsten: die Transparenzpflichten nach Art. 50 — Chatbots müssen als KI erkennbar sein, Deepfakes offengelegt werden. Seit dem 29. Juli 2026 ist in Deutschland zugleich der Vollzug geregelt.

    Art. 50
  5. kommend

    Neue Verbote und Kennzeichnung von Bestandssystemen

    Die durch den Digital Omnibus ergänzten Verbote zu nicht einvernehmlichen intimen Darstellungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs werden durchsetzbar. Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 erfüllen.

    Art. 5, Art. 50 Abs. 2
  6. kommend

    Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III

    Für eigenständige Hochrisiko-Systeme — darunter Personalauswahl und Kreditwürdigkeitsprüfung — greifen die Anforderungen des Kapitels III, einschließlich der Betreiberpflichten nach Art. 26. Ursprünglich war dafür der 2. August 2026 vorgesehen.

    Art. 6 Abs. 2, Anhang III
  7. kommend

    Hochrisiko-Pflichten nach Anhang I

    KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die bereits einer EU-Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegen — etwa Maschinen oder Medizinprodukte.

    Art. 6 Abs. 1, Anhang I

// Risikoklassen

Vier Stufen — Ihre Pflichten hängen davon ab, welche zutrifft

Der AI Act reguliert nicht Technologie, sondern Anwendungsfälle. Dieselbe Software kann je nach Einsatz in eine andere Klasse fallen.

Inakzeptabel · verboten

Verbotene Praktiken

Seit Februar 2025 untersagt und mit der höchsten Bußgeldstufe bewehrt. Für Unternehmen ist vor allem ein Punkt praxisrelevant: Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen — außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen
  • Social Scoring mit benachteiligender Wirkung in unzusammenhängenden Kontexten
  • Manipulative oder täuschende Techniken, die erheblichen Schaden verursachen
  • Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit wegen Alter, Behinderung oder sozialer Lage
  • Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Erkennungsdatenbanken
Art. 5 — gilt seit 02.02.2025
Hoch

Hochrisiko-Systeme

Zwei Wege führen hinein: KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I) oder ein gelisteter Anwendungsfall (Anhang III). Im Mittelstand sind praktisch nur zwei Anhang-III-Kategorien relevant.

  • Beschäftigung: Recruiting, Bewerbervorauswahl, Beförderung, Leistungsüberwachung
  • Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring natürlicher Personen — außer Betrugserkennung
  • Risikobewertung und Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherung
  • Kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung, Justiz, Migration
  • Biometrische Fernidentifizierung und Kategorisierung
Art. 6 — gilt ab 02.12.2027 bzw. 02.08.2028
Begrenzt · Transparenz

Transparenzpflichten

Die Klasse, die die meisten Unternehmen tatsächlich trifft — und die seit August 2026 gilt. Es geht nicht um Zulassung, sondern darum, dass Menschen erkennen können, dass sie es mit KI zu tun haben.

  • Chatbots müssen erkennen lassen, dass sie KI sind — außer es ist offensichtlich
  • Synthetische Bilder, Audio, Video und Texte maschinenlesbar kennzeichnen
  • Deepfakes als solche offenlegen
  • Bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung: Betroffene informieren
Art. 50 — gilt seit 02.08.2026
Minimal

Alles Übrige

Der weitaus größte Teil betrieblicher KI: Textassistenz, Recherche, Zusammenfassungen, Übersetzung, Bildgenerierung fürs Marketing, Terminplanung, Spamfilter.

  • Keine besonderen Pflichten aus der Verordnung
  • Ausnahme: die KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt auch hier
  • Freiwillige Verhaltenskodizes nach Art. 95 möglich
Art. 95 — freiwillig

// Ihre Rolle

Anbieter oder Betreiber? Das ist die entscheidende Frage

Die meisten Unternehmen, die KI lediglich einsetzen, sind Betreiber — mit deutlich schlankeren Pflichten als Anbieter.

Betreiber

Meist Sie

Wer ein KI-System in eigener beruflicher Verantwortung einsetzt. Das trifft auf nahezu jedes Unternehmen zu, das fremde KI-Tools nutzt — von ChatGPT über eine HR-Software mit KI-Funktion bis zu Mindverse. Die Pflichten sind deutlich schlanker als die des Anbieters: aktuell vor allem KI-Kompetenz, die Verbote und die Transparenzpflichten. Erst wenn ein Hochrisiko-System zum Einsatz kommt, greifen ab Dezember 2027 die Betreiberpflichten des Art. 26.

Art. 3, Art. 26

Anbieter

Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Anbieter tragen die weitaus größere Last: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierung — jedenfalls bei Hochrisiko-Systemen.

Art. 3, Art. 16 ff.

Einführer

Wer ein KI-System eines Anbieters mit Sitz außerhalb der EU im Binnenmarkt in Verkehr bringt. Der Einführer prüft, ob der Anbieter seine Pflichten erfüllt hat, bevor das System auf den Markt kommt.

Art. 3, Art. 23

Händler

Wer ein KI-System in der Lieferkette bereitstellt, ohne Anbieter oder Einführer zu sein. Auch hier bestehen Prüf- und Sorgfaltspflichten, insbesondere in Bezug auf CE-Kennzeichnung und Dokumentation.

Art. 3, Art. 24

Achtung: Wann aus einem Betreiber ein Anbieter wird

In diesen Fällen übernehmen Sie die deutlich strengeren Anbieterpflichten für ein Hochrisiko-System — auch dann, wenn Sie die KI nicht selbst entwickelt haben:

  • Sie bringen Ihren eigenen Namen oder Ihre Marke auf einem Hochrisiko-System an — Stichwort White-Labeling
  • Sie verändern ein Hochrisiko-System wesentlich, und es bleibt hochriskant
  • Sie ändern die Zweckbestimmung eines KI-Systems — auch eines GPAI-Systems — so, dass es dadurch hochriskant wird

Art. 25 Abs. 1

// Sanktionen

Was Verstöße kosten können

Es gilt jeweils der höhere der beiden Beträge. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt umgekehrt der niedrigere.

35 Mio. €
oder 7 % Jahresumsatz

Verstoß gegen die verbotenen Praktiken des Art. 5 — etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder Social Scoring.

Art. 99 Abs. 3
15 Mio. €
oder 3 % Jahresumsatz

Verstöße gegen Anbieter-, Einführer-, Händler- oder Betreiberpflichten sowie gegen die Transparenzpflichten des Art. 50.

Art. 99 Abs. 4
7,5 Mio. €
oder 1 % Jahresumsatz

Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte gegenüber notifizierten Stellen oder nationalen Behörden.

Art. 99 Abs. 5

// Deutschland

Zuständig ist die Bundesnetzagentur

Die lange offene Frage, wer den AI Act in Deutschland vollzieht, ist seit Juli 2026 beantwortet.

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung, zugleich zur Anlaufstelle und zur Beschwerdestelle.

Sektorale Zuständigkeiten bleiben daneben bestehen: die BaFin für KI im regulierten Finanzbereich, die Länder für öffentliche Stellen und Mediendiensteanbieter, die Datenschutzaufsicht weiterhin für den Datenschutz. Das KI-MIG enthält außerdem eigene nationale Bußgeldtatbestände, die neben die Rahmen des Art. 99 treten.

Praktisch nutzbar: Die Bundesnetzagentur betreibt einen KI-Service-Desk, der sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen richtet — mit Beratung und einem Werkzeug zur Risikoklassifizierung. Für die Bestandsaufnahme ist das ein sinnvoller erster Anlaufpunkt.

// Umsetzung

Ihr Umsetzungsplan in sieben Schritten

Ein pragmatischer Weg für mittelständische Unternehmen, die KI einsetzen, aber nicht selbst entwickeln.

  1. 01

    KI-Bestandsaufnahme

    Erfassen Sie alle eingesetzten KI-Systeme — auch Schatten-IT und KI-Funktionen, die in vorhandener Software stecken: CRM, HR-Suite, Ticketing, Übersetzung, Office-Assistenten. Je System: Zweck, Anbieter, Datenarten, betroffene Personen, Entscheidungsrelevanz.

  2. 02

    Risikoklasse je System bestimmen

    Verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder minimal? Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Wer sich darauf beruft, dass ein Anhang-III-Fall ausnahmsweise nicht hochriskant ist, muss diese Bewertung dokumentieren und das System dennoch registrieren.

  3. 03

    Verbote abklopfen

    Der häufigste Stolperstein im Unternehmen: Emotionserkennung in Bewerbungsgesprächen, Callcentern oder bei der Mitarbeiterüberwachung. Auch übergreifendes Scoring von Beschäftigten oder Kunden gehört auf den Prüfstand.

  4. 04

    KI-Kompetenz aufbauen — und dokumentieren

    Schulen Sie rollenbasiert: Grundlagen für alle Nutzenden, Vertiefung für sensible Fachbereiche. Die Kommission verlangt weder Zertifikate noch ein bestimmtes Format, erwartet aber eine interne Dokumentation. Halten Sie Inhalte, Teilnehmende und Datum fest und ergänzen Sie das Onboarding.

  5. 05

    KI-Richtlinie verabschieden

    Welche Tools sind freigegeben, welche Anwendungsfälle ausgeschlossen? Wie ist mit Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten umzugehen? Wer gibt neue Tools frei, und welche Prüfpflichten gelten für KI-Ergebnisse?

  6. 06

    Transparenz umsetzen

    Seit August 2026 fällig: Hinweis am Chatbot, Offenlegung bei Deepfakes und synthetischen Marketinginhalten. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren, kommt die maschinenlesbare Kennzeichnung im Dezember 2026 hinzu.

  7. 07

    Verantwortlichkeiten und Einkauf regeln

    Benennen Sie eine zuständige Person oder ein Gremium und binden Sie Datenschutz, IT-Sicherheit, Recht und Betriebsrat ein. Nehmen Sie die Fragen zur KI-Verordnung in Ihre Lieferantenprüfung auf — die Einstufung Ihres Anbieters ist die Grundlage Ihrer eigenen.

Was Sie Ihren KI-Anbieter fragen sollten

Die Einstufung Ihres Anbieters ist die Grundlage Ihrer eigenen. Diese Fragen gehören in jede Lieferantenprüfung:

  • Sind Sie Anbieter im Sinne der Verordnung, und welche Zweckbestimmung haben Sie festgelegt?
  • Wie stufen Sie das System nach Art. 6 ein — und stellen Sie uns die Begründung bereit?
  • Erhalten wir die Betriebsanleitung nach Art. 13, inklusive Genauigkeit, Robustheit und bekannter Grenzen?
  • Welches KI-Modell liegt zugrunde, von welchem Anbieter und in welcher Version?
  • Erfüllen Sie die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte nach Art. 50 Abs. 2?
  • Unter welchen Änderungen durch uns würden wir nach Art. 25 selbst zum Anbieter?
  • Werden unsere Eingaben zum Training von Modellen verwendet — und ist das vertraglich ausgeschlossen?
  • Wie sieht der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO aus: Verarbeitungsorte, Unterauftragnehmer, Löschfristen?

// Mit Mindverse

KI einsetzen, ohne die Nachweisbarkeit zu verlieren

Mindverse macht Sie nicht automatisch AI-Act-konform — das kann keine Software. Aber es nimmt Ihnen die Arbeit ab, die sonst jede Prüfung zur Rekonstruktion macht.

Nachvollziehbare Ergebnisse

Antworten aus Ihren Wissensdatenbanken kommen mit Quellenangabe. Das macht Ergebnisse überprüfbar — die Grundlage jeder Dokumentation gegenüber Prüfern und ein praktischer Beitrag zur menschlichen Aufsicht.

Rollen, Rechte und Freigaben

Assistenten lassen sich privat, im Team oder unternehmensweit freigeben, Workflows kennen Human-in-the-Loop-Schritte. So entscheiden Menschen an den Stellen, an denen es darauf ankommt — statt dass KI unbemerkt durchläuft.

Verarbeitung in Deutschland

Ihre Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet, auf Wunsch mit Sovereign-Modellen auf deutscher Infrastruktur — inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ihre Inhalte werden nicht zum Training verwendet.

Schulung für Ihr Team

Unsere KI-Workshops vermitteln praxisnah, was Ihre Mitarbeitenden über den Umgang mit KI wissen müssen — ein Baustein, um die KI-Kompetenz nach Art. 4 im Unternehmen aufzubauen und belegen zu können.

// FAQ

Häufige Fragen zum EU AI Act

Was ist die KI-Verordnung (EU AI Act)?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und reguliert KI risikobasiert: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme mit umfangreichen Pflichten, Transparenzpflichten bei begrenztem Risiko und weitgehende Freiheit bei minimalem Risiko. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Im Juli 2026 wurde sie durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geändert.
Ab wann gilt die KI-Verordnung — und was gilt heute schon?
Die Verordnung gilt gestaffelt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die verbotenen Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Bußgeldvorschriften. Seit dem 2. August 2026 gilt der allgemeine Geltungsbeginn mit den Transparenzpflichten des Art. 50. Die Hochrisiko-Pflichten folgen am 2. Dezember 2027 (Anhang III) und am 2. August 2028 (Anhang I).
Wurde der EU AI Act verschoben?
Teilweise. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat die Hochrisiko-Fristen verschoben: Systeme nach Anhang III von August 2026 auf den 2. Dezember 2027, Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Nicht verschoben wurden die Verbote, die Pflicht zur KI-Kompetenz und die Transparenzpflichten nach Art. 50 — diese gelten unverändert.
Welche Pflichten hat mein Unternehmen, wenn es nur ChatGPT oder ähnliche Tools nutzt?
Dann sind Sie Betreiber, nicht Anbieter. Aktuell gelten für Sie drei Dinge: die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4, also Ihre Mitarbeitenden zu schulen und das zu dokumentieren; das Verbot bestimmter Praktiken nach Art. 5, vor allem keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz; und die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa die Kennzeichnung von Chatbots und Deepfakes. Die umfangreichen Hochrisiko-Pflichten greifen nur bei einem System aus Anhang III und erst ab Dezember 2027.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?
Der Anbieter entwickelt ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen in Verkehr. Der Betreiber setzt ein KI-System in eigener beruflicher Verantwortung ein. Anbieter tragen die weitaus größere Pflichtenlast. Wichtig: Nach Art. 25 wird ein Betreiber selbst zum Anbieter, wenn er seinen Namen oder seine Marke auf einem Hochrisiko-System anbringt, es wesentlich verändert oder seine Zweckbestimmung so ändert, dass es dadurch hochriskant wird.
Welche Risikoklassen gibt es im EU AI Act?
Vier. Inakzeptables Risiko bedeutet Verbot nach Art. 5, etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Hohes Risiko nach Art. 6 umfasst Anhang I (KI in regulierten Produkten) und Anhang III (unter anderem Personalauswahl und Kreditwürdigkeitsprüfung). Begrenztes Risiko löst Transparenzpflichten nach Art. 50 aus, etwa bei Chatbots und Deepfakes. Bei minimalem Risiko bestehen keine besonderen Pflichten außer der KI-Kompetenz.
Ist mein KI-Tool ein Hochrisiko-System?
Nur wenn es unter Art. 6 fällt — entweder als Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I, das einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegt, oder als Anwendungsfall aus Anhang III. Im Mittelstand sind praktisch nur zwei Anhang-III-Kategorien relevant: Beschäftigung, also Recruiting, Bewerbervorauswahl, Beförderung und Leistungsüberwachung, sowie wesentliche Dienste wie Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung. Ein Filter in Art. 6 Abs. 3 kann die Einstufung entfallen lassen; dann müssen Sie die Bewertung aber dokumentieren und das System dennoch registrieren.
Was bedeutet KI-Kompetenz nach Art. 4, und wer muss geschult werden?
Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Beschäftigten und die in ihrem Auftrag tätigen Personen KI-Systeme sachkundig und verantwortungsvoll nutzen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und für alle KI-Systeme, auch für generative Tools. Die EU-Kommission verlangt weder Zertifikate noch bestimmte Schulungsformate, erwartet aber eine interne Dokumentation der Maßnahmen. Der Umfang richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Risiko der eingesetzten Systeme.
Wie hoch sind die Bußgelder nach der KI-Verordnung?
Art. 99 sieht drei Stufen vor: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen Anbieter-, Betreiber- oder Transparenzpflichten und bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % bei falschen Auskünften gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag — bei kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Start-ups dagegen der niedrigere. Das deutsche KI-MIG sieht zusätzlich eigene nationale Bußgeldtatbestände vor.
Welche Behörde ist in Deutschland für die KI-Verordnung zuständig?
Die Bundesnetzagentur. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und macht sie zur zentralen Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Sektorale Zuständigkeiten bleiben bestehen, etwa die BaFin für den regulierten Finanzbereich, die Länder für öffentliche Stellen und Mediendienste sowie die Datenschutzaufsicht für den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur betreibt zusätzlich einen KI-Service-Desk, der sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen richtet.
Wie verhält sich die KI-Verordnung zur DSGVO?
Beide gelten nebeneinander. Die KI-Verordnung ist Produktsicherheitsrecht und regelt das KI-System, die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wer KI mit Personenbezug einsetzt, braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage, erfüllt Informationspflichten und beachtet Art. 22 DSGVO zur automatisierten Einzelentscheidung. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung bleibt eigenständig erforderlich. Bei bestimmten Hochrisiko-Systemen kommt die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO hinzu, die auf die Datenschutz-Folgenabschätzung verweisen darf, sie aber nicht ersetzt.
Wer muss eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen?
Nur Betreiber bestimmter Hochrisiko-Systeme nach Anhang III: Einrichtungen des öffentlichen Rechts und private Einrichtungen, die öffentliche Dienste erbringen, sowie unabhängig davon alle Betreiber von Systemen zur Kreditwürdigkeitsprüfung und zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung. Sie ist vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen und greift ab dem 2. Dezember 2027. Für gewöhnliche HR- oder Marketing-KI im Mittelstand besteht keine Pflicht zur Grundrechte-Folgenabschätzung.
Müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?
Ja, nach Art. 50, anwendbar seit dem 2. August 2026. Anbieter müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen sowie KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse — Letzteres entfällt bei menschlicher redaktioneller Kontrolle mit Verantwortungsübernahme. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt die maschinenlesbare Kennzeichnung ab dem 2. Dezember 2026.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zur Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, hängt vom konkreten Einsatzszenario ab. Maßgeblich ist stets der amtliche Verordnungstext auf EUR-Lex. Rechtsstand dieser Seite: .

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