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OpenAI beginnt mit der Speicherung gelöschter Chatverläufe aufgrund gerichtlicher Anordnung

OpenAI beginnt mit der Speicherung gelöschter Chatverläufe aufgrund gerichtlicher Anordnung

KI-Chatverläufe als Beweismittel: OpenAI speichert nun auch gelöschte Konversationen

Das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, Entwickler des bekannten Chatbots ChatGPT, speichert ab sofort auch Chatverläufe, die von Nutzern gelöscht wurden. Dieser Schritt erfolgt aufgrund einer gerichtlichen Anordnung im Zuge einer Urheberrechtsklage und markiert eine bedeutende Änderung im Umgang mit Nutzerdaten.

Gerichtsbeschluss im Urheberrechtsstreit

Die Klage, eingereicht unter anderem von der New York Times, wirft OpenAI vor, urheberrechtlich geschützte Artikel unerlaubt zum Training von ChatGPT verwendet zu haben. Darüber hinaus wird behauptet, der Chatbot könne auf Anfrage geschützte Inhalte nahezu wortgleich wiedergeben und somit die Bezahlmodelle der Verlage untergraben. Um zu verhindern, dass Nutzer Beweise für solche Urheberrechtsverletzungen durch das Löschen ihrer Chatverläufe vernichten, ordnete das Gericht die Datenspeicherung an.

Welche Nutzer sind betroffen?

Die Anordnung betrifft die Mehrheit der ChatGPT-Nutzer, einschließlich der kostenlosen Version sowie der Abonnenten der Tarife Plus, Pro und Team. Auch Entwickler, die die OpenAI-API ohne eine spezielle "Zero Data Retention"-Vereinbarung (ZDR) nutzen, sind betroffen. Ausgenommen sind Nutzer von ChatGPT Enterprise, ChatGPT Edu und API-Nutzer mit ZDR-Vertrag. Letztere erhalten von OpenAI die Zusicherung, dass Ein- und Ausgaben grundsätzlich nicht gespeichert werden.

Wie werden die Daten gespeichert?

OpenAI betont, dass die gespeicherten Daten in einem separaten, sicheren System unterliegen, das einer rechtlichen Aufbewahrungspflicht ("Legal Hold") unterliegt. Der Zugriff sei auf ein kleines, autorisiertes Team innerhalb von OpenAI beschränkt und erfolge ausschließlich zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben. Eine automatische Weitergabe der Daten an die Kläger sei nicht vorgesehen.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die erzwungene, unbegrenzte Datenspeicherung wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) und der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) scheinen durch den US-Gerichtsbeschluss beeinträchtigt. OpenAI räumt diesen Konflikt indirekt ein und verweist darauf, dass die Forderung der Kläger nicht den eigenen Datenschutzstandards des Unternehmens entspricht.

Auswirkungen für die Nutzer

Nutzer der betroffenen ChatGPT-Versionen müssen davon ausgehen, dass auch gelöschte Chats auf den Servern von OpenAI verbleiben. OpenAI stellt jedoch klar, dass diese Änderung keine Auswirkungen auf die Richtlinien zur Verwendung von Daten für das KI-Training hat. Nutzer können weiterhin selbst bestimmen, ob ihre Inhalte zur Verbesserung der Modelle verwendet werden dürfen. Für Unternehmen, die auf OpenAI-Dienste setzen, unterstreicht dieser Fall die Bedeutung einer Zero-Data-Retention-Vereinbarung.

Rechtliche Unterschiede zwischen den USA und Europa

Der Gerichtsbeschluss verdeutlicht die unterschiedlichen Rechtskulturen zwischen den USA und Europa. Während das US-Recht im Rahmen der "Discovery" weitreichende Befugnisse zur Beweissicherung gewährt, würde ein solcher Eingriff in Europa am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen. Die pauschale Speicherung aller Chats, von denen die meisten für den Fall irrelevant sein dürften, würde in Europa wahrscheinlich als unverhältnismäßig angesehen.

Mögliche Reaktionen der europäischen Datenschutzbehörden

Es ist zu erwarten, dass europäische Datenschutzbehörden, insbesondere die irische Data Protection Commission (DPC), Beschwerden von Betroffenen und Datenschutzorganisationen erhalten und eine Untersuchung einleiten werden. OpenAI befindet sich somit in einem Konflikt zwischen den Anordnungen eines US-Gerichts und den Verpflichtungen aus der DSGVO. Mögliche Konsequenzen für OpenAI könnten die Anweisung zur Beendigung der Datenspeicherung für EU-Bürger oder Bußgelder sein. Ein schnelles Ergebnis ist jedoch nicht zu erwarten.

Bibliographie: https://t3n.de/news/openai-muss-chatgpt-daten-wegen-klage-speichern-1691701/ https://www.reddit.com/r/de/comments/1l62fsm/chatgpt_euer_l%C3%B6schenbutton_ist_jetzt_wirkungslos/ https://www.reddit.com/r/de_EDV/comments/1l68wp8/chatgpt_euer_l%C3%B6schenbutton_ist_jetzt_wirkungslos/ https://de.linkedin.com/posts/rolodexter_chatgpt-euer-l%C3%B6schen-button-ist-jetzt-wirkungslos-activity-7337221959140655104-uHtT https://x.com/t3n/status/1931395068952244714 https://x.com/TGRuediger/status/1931465583612072021 https://t3n.de/tag/chat-gpt/ https://www.facebook.com/100064654845221/posts/1142439801254504/ https://www.threads.com/@t3n_magazin/post/DKmOHu9s3hW/ein-us-gericht-zwingt-openai-zu-einem-drastischen-schritt-der-europ%C3%A4ische-datens

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