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Neues Spektrumsmodell für das 6 GHz-Band zur Förderung von Mobilfunk und Wi-Fi

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January 11, 2026

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Regulierungsbehörden schlagen ein geteiltes Spektrumsmodell für das 6 GHz-Band vor, um sowohl Mobilfunk- als auch Wi-Fi-Diensten den Zugang zu ermöglichen.
    • Ein "priorisierter Bandsplit" im oberen 6 GHz-Band (6425-7125 MHz) weist 160 MHz für Wi-Fi und 540 MHz für Mobilfunk zu.
    • Automatisierte Frequenzkoordination (AFC) ist als technischer Mechanismus zur Vermeidung von Interferenzen zwischen den Diensten vorgesehen.
    • Wi-Fi-Geräte können das Spektrum sofort nutzen, während Mobilfunkgeräte voraussichtlich erst ab 2030 in größerem Umfang verfügbar sein werden.
    • Die Regelungen zielen darauf ab, die Breitbandkapazität zu erhöhen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und für datenintensive Anwendungen wie Augmented Reality und zukünftige 6G-Netzwerke.
    • Bestehende Festverbindungen und Radioastronomiedienste werden durch das AFC-System geschützt.

    Die Zuweisung von Frequenzspektren ist ein fortlaufender Prozess, der die Entwicklung drahtloser Technologien und Dienste maßgeblich beeinflusst. Jüngste Entwicklungen deuten auf einen Paradigmenwechsel in der Nutzung des 6 GHz-Bandes hin, indem dieses Spektrum künftig zwischen Mobilfunk- und Wi-Fi-Diensten aufgeteilt werden soll. Dieser Ansatz stellt einen regulatorischen Schritt dar, der darauf abzielt, die Kapazität drahtloser Netzwerke zu erhöhen und gleichzeitig die Koexistenz verschiedener Technologien zu gewährleisten.

    Ein hybrides Spektrumsmodell für das 6 GHz-Band

    Die Diskussion über die Zuweisung des 6 GHz-Bandes konzentrierte sich traditionell auf zwei Hauptinteressengruppen: die Wi-Fi-Industrie, die einen lizenzfreien Zugang für Gigabit-Geschwindigkeiten, insbesondere in Innenräumen, befürwortet, und die Mobilfunkindustrie, die zusätzlichen Spektrum im mittleren Band für die städtische Kapazität und zukünftige 6G-Netzwerke als notwendig erachtet. Die jüngsten Vorschläge sehen ein hybrides Modell vor, das versucht, diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

    Konkret wird ein "priorisierter Bandsplit" für das obere 6 GHz-Band (6425-7125 MHz) vorgeschlagen. Im Rahmen dieses Modells sollen die unteren 160 MHz (6425-6585 MHz) vorrangig für die Wi-Fi-Nutzung vorgesehen werden. Die verbleibenden 540 MHz (6585-7125 MHz) werden als "Mobilfunk-Prioritätsbereich" ausgewiesen. Dieser Ansatz soll eine ausgewogene Verteilung ermöglichen, die sowohl die gegenwärtige Verfügbarkeit von Wi-Fi-Hardware als auch den zukünftigen Kapazitätsbedarf von Mobilfunknetzbetreibern berücksichtigt.

    Automatisierte Frequenzkoordination als Enabler

    Der technische Mechanismus, der diesen gemeinsamen Zugang ermöglicht, ist die Automatisierte Frequenzkoordination (AFC). Dieses datenbankgestützte System soll Interferenzen zwischen neuen Nutzern und bestehenden Diensten, wie Festverbindungen und Radioastronomie, verhindern. Im Gegensatz zu statischen Spektrumslizenzen fragen Geräte bei einem zentralen AFC-System an, um die zulässigen Frequenzen und Leistungsstufen für ihren spezifischen Standort zu ermitteln. Dieser Ansatz ermöglicht die sofortige Genehmigung von Wi-Fi-Nutzung mit höherer Leistung und im Außenbereich im unteren 6 GHz-Band, was die Konnektivität in großen Veranstaltungsorten, Universitätscampus und Industrieparks verbessern könnte.

    Für Unternehmen ist die Sicherstellung des 160 MHz-Blocks für Wi-Fi von operativer Bedeutung. Sie ermöglicht die Bereitstellung breiterer Kanäle, insbesondere 80 MHz, 160 MHz und potenziell 320 MHz Kanäle, die für Anwendungen mit hohem Durchsatz, wie Augmented Reality (AR) in der Technik oder hochdichte Videokonferenzen, erforderlich sind. Obwohl die Mobilfunkbranche im größeren oberen Teil des 6 GHz-Bandes Priorität erhält, soll Wi-Fi opportunistisch auf dieses Spektrum zugreifen können. Dies bedeutet, dass Unternehmensnetzwerke das gesamte Band an Standorten nutzen könnten, an denen mobile Netzwerke nicht eingesetzt wurden, beispielsweise in Unternehmensumgebungen in Innenräumen oder in ländlichen Logistikzentren.

    Zeitplan und Geräteverfügbarkeit

    Ein wesentlicher Aspekt der vorgeschlagenen Regelungen ist der Zeitplan für die Geräteverfügbarkeit. Wi-Fi-Geräte, die im 6 GHz-Band arbeiten können, sind bereits auf dem Markt verfügbar (z.B. Wi-Fi 6E und das kommende Wi-Fi 7). Im Gegensatz dazu wird erwartet, dass Mobilfunkgeräte für dieses Spektrum erst um das Jahr 2030 in größerem Umfang auf den Markt kommen werden.

    Um zu verhindern, dass Spektrum ungenutzt bleibt, wird vorgeschlagen, dass bestehende Wi-Fi-Technologie mit geringer Leistung den oberen Teil des Spektrums bis Ende 2026 nutzen kann. Diese "Ansaat" des Marktes soll es Unternehmen ermöglichen, Geräteflotten bereits jetzt mit kompatibler Hardware zu aktualisieren und so auf die endgültige Regelung der Netzinfrastruktur vorbereitet zu sein. Dies könnte Engpässe für CIOs bei der Planung von Hardware-Erneuerungszyklen beseitigen, da aktuell gekaufte Geräte zukünftigen Spektrumszugangsregeln entsprechen würden und damit Investitionen geschützt wären.

    Herausforderungen und Koexistenz im 6 GHz-Spektrumsband

    Die Implementierung dieser geteilten Spektrumsumgebung bringt operative Komplexität mit sich. Das hybride Modell ist auf das AFC-System angewiesen, um bestehende Nutzer zu schützen. Im oberen 6 GHz-Band gibt es etwa 500 feste Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die von Sektoren wie Versorgungsunternehmen, Finanzwesen und Transportwesen genutzt werden. IT-Verantwortliche in diesen Sektoren müssen sicherstellen, dass die bestehende Infrastruktur korrekt in der Lizenzdatenbank registriert ist, um vor neuen Wi-Fi-Interferenzen geschützt zu sein. Analysen legen nahe, dass das AFC-System mit genauen Daten die notwendigen Trennungsabstände (potenziell bis zu 100 km in ungünstigsten Szenarien, oft jedoch deutlich weniger) aufrechterhalten kann, um Dienstbeeinträchtigungen zu verhindern.

    Darüber hinaus unterstützt die Einführung von "Very Low Power" (VLP) Wi-Fi-Geräten im unteren 160 MHz-Block das aufkommende Ökosystem von tragbarer Technologie und AR-Brillen. Diese Geräte arbeiten ohne AFC-Kontrolle, jedoch mit Leistungsstufen (bis zu 15 dBm EIRP), die als gering genug erachtet werden, um Interferenzen zu vermeiden. Dies fördert Innovationen in den Bereichen Außendienst und Schulungsanwendungen, ohne komplexe Netzwerkintegration zu erfordern.

    Der vorgeschlagene Ansatz zielt darauf ab, den wirtschaftlichen Nutzen des Spektrums zu maximieren. Indem Wi-Fi die Nutzung des Bandes jetzt ermöglicht wird, während gleichzeitig die Rechte für Mobilfunkbetreiber für die Zukunft gewahrt bleiben, soll vermieden werden, Kapazitäten für ein Technologie-Ökosystem zu reservieren, das noch nicht existiert. Dieser flexible, datenbankgesteuerte Spektrumsansatz priorisiert den sofortigen Nutzen gegenüber der Exklusivität.

    Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat bereits 2020 Regeln für einen flexibleren Zugang zu 1200 Megahertz im 6 GHz-Band (5.925-7.125 GHz) für unlizenzierte Geräte verabschiedet. Diese Regeln ermöglichten die Nutzung neuer Wi-Fi 6- und 6E-Standards und führten zu einer verbesserten Wi-Fi-Erfahrung. Im Jahr 2023 erweiterte die FCC die unlizenzierte Nutzung des 6 GHz-Bandes um "Very Low Power" (VLP)-Geräte, die für hochratige Verbindungen über kurze Distanzen konzipiert sind. Die FCC plant zudem, den Betrieb von VLP-Geräten auf das gesamte 6 GHz-Band auszudehnen, um weitere Möglichkeiten für Anwendungen wie Augmented und Virtual Reality sowie am Körper getragene Technologien zu schaffen.

    Die FCC-Bestimmungen unterteilen das 6 GHz-Band in vier Sub-Bänder (U-NII-5, U-NII-6, U-NII-7 und U-NII-8), basierend auf den vorherrschenden lizenzierten Diensten. Festnetzmikrowellen-Dienste sind die größte Nutzergruppe in diesem Band, insbesondere in den U-NII-5- und U-NII-7-Bändern. Auch der Rundfunkhilfsdienst (BAS) und der Kabelfernseh-Relay-Dienst (CARS) nutzen die U-NII-6- und U-NII-8-Bänder. Der feste Satellitendienst (FSS) ist in allen vier Sub-Bändern für Erde-zu-Weltraum-Verbindungen vorgesehen, mit Ausnahme eines Teils des U-NII-8-Bandes. Internationale Regelungen fordern zudem den Schutz des Radioastronomiedienstes im Bereich von 6650-6675,2 MHz vor schädlichen Interferenzen.

    Die Debatte um die 6 GHz-Zuweisung beinhaltet auch Bedenken seitens bestehender Lizenznehmer, insbesondere hinsichtlich potenzieller schädlicher Interferenzen durch unlizenzierte VLP-Operationen. Studien, die von Befürwortern unlizenzierter Nutzung eingereicht wurden, legen jedoch nahe, dass VLP-Geräte bei den vorgeschlagenen Leistungsstufen kein signifikantes Interferenzrisiko verursachen würden. Insbesondere Monte-Carlo-Simulationen, die verschiedene probabilistische Faktoren berücksichtigen, wurden herangezogen, um die Koexistenz von VLP-Geräten mit bestehenden Diensten zu bewerten.

    Die regulatorischen Maßnahmen und technischen Anforderungen, wie die Verwendung von Sendeleistungskontrolle (Transmit Power Control, TPC) und kollisionsbasierten Protokollen, sollen sicherstellen, dass die Einführung neuer unlizenzierter Geräte im 6 GHz-Band die bestehenden lizenzierten Dienste nicht beeinträchtigt. Diese Entwicklungen unterstreichen das Bestreben, das Spektrum effizienter zu nutzen und Innovationen im Bereich der drahtlosen Kommunikation zu fördern, während gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen Möglichkeiten und dem Schutz etablierter Dienste gewahrt bleibt.

    David Willis, Group Director für Spektrum bei Ofcom, äußerte sich zu den Plänen und betonte, dass die gemeinsame Nutzung des oberen 6 GHz-Bandes ein Gewinn für Unternehmen und Haushalte im ganzen Land wäre, die sowohl bessere Wi-Fi- als auch zukunftsfähige Mobilfunknetze wünschen. Er hob hervor, dass die Entscheidung für das untere 6 GHz-Band Breitbanddienste im gesamten Vereinigten Königreich fördern wird. Die Pläne sollen weiteres Wirtschaftswachstum und Investitionen ermöglichen und gleichzeitig die Bereitstellung wichtiger Innovationen wie 6G in der Zukunft unterstützen. Die Konsultation zu diesen Vorschlägen ist bis zum 20. März 2026 offen.

    Die hier dargelegten Informationen basieren auf aktuellen regulatorischen Diskussionen und Vorschlägen. Es ist zu erwarten, dass die endgültigen Implementierungen und deren Auswirkungen auf die B2B-Branche, insbesondere in Bezug auf Netzwerkplanung, Infrastrukturbeschaffung und die Entwicklung neuer Anwendungen, weiterhin genau beobachtet werden müssen.

    Bibliography: - Ryan Daws, "6 GHz spectrum to be split between mobile and Wi-Fi services", Telecoms Tech News, 2026 - DIGIT Editor, "Ofcom Proposes Shared 6 GHz Band For Wi-Fi and Mobile", DIGIT, 2026 - RCR Wireless News, "Ofcom maps out split-priority approach for upper 6 GHz band", RCR Wireless News, 2026 - Federal Communications Commission, "FCC Opens 6 GHz Band to Wi-Fi and Other Unlicensed Uses", 2020 - Federal Communications Commission, "Unlicensed Use of the 6 GHz Band; and Expanding Flexible Use in Mid-Band Spectrum Between 3.7 and 24 GHz", Federal Register, 2024 - Federal Communications Commission, "Rule", Federal Register, 2025 - Federal Communications Commission, "Lower 37 GHz Band and Use of Spectrum Bands Above 24 GHz for Mobile Radio Service", Federal Register, 2025 - Federal Communications Commission, "Microsoft Word - 363984 FCC 20-51A1", 2020

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