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Neuer KI-Kodex der Schweizer Medienbranche für verantwortungsvollen Umgang mit Technologie
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Medienbranche hat einen branchenweiten KI-Kodex zur Selbstregulierung verabschiedet.
- Dieser Kodex basiert auf vier Grundsätzen: Anwenderkenntnisse, Schutz demokratischer Prozesse, Datenschutz und Transparenz.
- Medienunternehmen verpflichten sich zur Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und zur Schulung ihrer Mitarbeitenden.
- Ein zweistufiges Meldesystem mit unternehmensinternen KI-Meldestellen und einer unabhängigen KI-Ombudsstelle wird eingeführt.
- Das Werbemedienforschungsinstitut (WEMF) entwickelt ein "Responsible AI"-Audit und ein entsprechendes Zertifikat.
- Der Kodex ist als "lebendiges Dokument" konzipiert und soll regelmässig an neue Entwicklungen angepasst werden.
Schweizer Medienbranche etabliert umfassenden KI-Verhaltenskodex
Die Schweizer Medienlandschaft hat einen bedeutenden Schritt zur Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) vollzogen. Eine breite Allianz von Medienverbänden und -unternehmen hat einen verbindlichen KI-Kodex ins Leben gerufen. Dieses Selbstregulierungsinstrument, vorgestellt im Rahmen des Swiss Media Forums in Luzern, zielt darauf ab, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien im Zeitalter der rasanten technologischen Entwicklung zu sichern und zu stärken. Die Umsetzung der neuen Regeln ist bis Ende des Jahres geplant.
Entstehung und Ziele des Kodex
Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM), die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) und die Nachrichtenagentur Keystone-SDA haben diesen Kodex gemeinsam erarbeitet. Er wird zudem von weiteren wichtigen Akteuren wie Médias Suisses, Media Svizzeri, dem Verband Schweizer Privatradios (VSP), dem Verband Schweizer Privatfernsehen (VSPF) und Telesuisse unterstützt. Die Initiative wurde vom Presserat begrüsst, der sich ebenfalls mit ethischen Fragen der KI befasst.
Im Kern des Kodex steht die Erkenntnis, dass Vertrauen das höchste Gut der Medien ist. Angesichts der Möglichkeiten und Herausforderungen, die KI mit sich bringt – von der Nutzung journalistischer Inhalte zu Trainingszwecken bis hin zur potenziellen Verbreitung von Desinformation – sehen die Medienunternehmen die Notwendigkeit, einen klaren Rahmen zu schaffen. Der Kodex soll die Qualität des Journalismus gewährleisten und zur Sicherung der demokratischen Öffentlichkeit beitragen.
Vier Grundprinzipien als Fundament
Der KI-Kodex basiert auf vier zentralen Grundsätzen, die den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen in der Publizistik leiten sollen:
- Anwenderkenntnisse: Medienunternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen oder deren Ergebnisse verarbeiten, entsprechend zu schulen. Dies beinhaltet auch die Wahrung von Urheberrechten und anderen Rechten Dritter.
- Schutz demokratischer Prozesse: Es müssen Massnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung von KI-generierten Falsch- oder Desinformationen zu verhindern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen, um die freie Willensbildung zu schützen.
- Datenschutz: Personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen und geschützte Inhalte müssen kontrolliert und gemäss gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.
- Transparenz: Medienunternehmen sollen die Öffentlichkeit allgemein darüber informieren, wie sie KI-Systeme einsetzen, beispielsweise auf einer dedizierten Informationsseite ihrer Website.
Verbindliche Kennzeichnungspflichten
Ein wesentlicher Bestandteil des Kodex sind die verbindlichen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Diese umfassen:
- KI-generierte akustische oder visuelle Inhalte, die fälschlicherweise als echt erscheinen (sogenannte "Deepfakes"), sind grundsätzlich zu kennzeichnen und dürfen bei Gesetzeswidrigkeit nicht verwendet werden.
- Inhalte, die mit KI-Systemen erstellt oder bearbeitet werden, sind angemessen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu kennzeichnen, abhängig vom Umfang und der Art des KI-Einsatzes.
- Vollständig automatisiert KI-generierte und ungeprüft veröffentlichte Inhalte müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden.
- KI-Systeme, die mit Nutzern interagieren und von diesen mit Menschen verwechselt werden könnten (z.B. Chatbots), müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Dieser Grundsatz unterstreicht, dass die publizistische Verantwortung stets bei den Medienunternehmen und ihren Mitarbeitenden verbleibt, unabhängig vom Grad des KI-Einsatzes. Dies entspricht dem sogenannten "Human-in-the-Loop"-Ansatz, bei dem menschliches Urteilsvermögen und redaktionelle Prüfung unverzichtbar sind.
Melde- und Kontrollmechanismen
Zur Sicherstellung der Umsetzung und Einhaltung des Kodex wird ein zweistufiges Melde- und Kontrollsystem eingeführt:
- KI-Meldestellen: Jedes Medienunternehmen soll eine interne KI-Meldestelle einrichten, an die sich Personen bei Verstössen oder Fragen wenden können. Kleinere Verlage können gemeinsame Sammelmeldestellen bilden.
- KI-Ombudsstelle: Als zweite Instanz wird eine unabhängige KI-Ombudsstelle geschaffen. Diese befasst sich mit schwerwiegenden oder nicht gütlich gelösten Fällen und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die eingegangenen Beschwerden, deren Bearbeitung und identifizierte Risiken.
Obwohl der Kodex keine formellen Sanktionen vorsieht, soll die öffentliche Nennung von Verstössen durch die Ombudsstelle einen Anreiz zur Einhaltung der Regeln bieten. Die konkrete Ausgestaltung der Ombudsstelle, einschliesslich Finanzierung und Besetzung, wird in den kommenden Monaten erarbeitet.
Zertifizierung und Weiterentwicklung
Parallel zum KI-Kodex entwickelt das Werbemedienforschungsinstitut (WEMF) ein "Responsible AI"-Audit und ein entsprechendes Qualitätslabel. Dieses Zertifikat soll Medienunternehmen ermöglichen, ihren verantwortungsvollen Umgang mit KI extern überprüfen und gegenüber der Öffentlichkeit sowie Marktpartnern belegen zu lassen.
Der KI-Kodex ist als "lebendiges Dokument" konzipiert. Dies bedeutet, dass er periodisch überprüft und an veränderte rechtliche, technologische oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst wird. Eine Besonderheit des Schweizer Kodex ist seine Verankerung in der Konvention des Europarats zur Künstlichen Intelligenz, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die der Bundesrat ratifizieren will. Dies verleiht der Selbstregulierung eine breitere internationale Legitimation.
Internationale Perspektive und Ausblick
Während die Schweiz mit diesem branchenweiten Kodex eine Vorreiterrolle einnimmt, gibt es auch in anderen Ländern Bestrebungen zur Regulierung von KI im Journalismus. In Deutschland fordern Medienorganisationen ebenfalls klare Regeln für KI und Urheberrecht. Die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender haben bereits einen eigenen KI-Kodex verabschiedet, der ebenfalls auf Transparenz und den "Human-in-the-Loop"-Ansatz setzt. Das Inkrafttreten des EU AI Act ab dem 2. August 2026 wird zudem europaweit verbindliche Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte mit sich bringen.
Der Schweizer KI-Kodex stellt einen umfassenden Versuch dar, die Chancen der Künstlichen Intelligenz verantwortungsvoll zu nutzen und gleichzeitig die journalistische Integrität und das öffentliche Vertrauen zu wahren. Die Implementierung und die Anpassungsfähigkeit an zukünftige technologische Entwicklungen werden entscheidend für seinen langfristigen Erfolg sein.
Bibliography
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