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Der Technologiekonzern Meta, bekannt für seine Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram, testet den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie für zwei zentrale Anwendungsfälle: die Bekämpfung von Betrugsversuchen und die Wiederherstellung von Nutzerkonten.
Ein Bereich, in dem Meta die Gesichtserkennung verstärkt einsetzen möchte, ist der Kampf gegen sogenannte "Celeb-Bait"-Betrugsmaschen. Bei dieser Form des Scammings werden Bilder von Prominenten und Influencern missbraucht, um Nutzer auf betrügerische Webseiten zu locken. Die Täter versprechen den Nutzern beispielsweise exklusive Gewinnspiele, Spendenaktionen für wohltätige Zwecke oder den Verkauf begehrter Konzertkarten und Produkte. In Wirklichkeit versuchen sie jedoch, persönliche Daten abzugreifen oder finanzielle Betrügereien zu begehen.
Um dem entgegenzuwirken, testet Meta ein System, das die Gesichter in verdächtigen Anzeigen und Clips mit den Profilbildern der betroffenen Prominenten auf Facebook und Instagram abgleicht. Wird eine Übereinstimmung gefunden und die Anzeige als Betrug eingestuft, blockiert Meta diese automatisch. Das Unternehmen betont, dass die dabei generierten Gesichtsdaten sofort nach dem Vergleich gelöscht und nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Darüber hinaus untersucht Meta Möglichkeiten, gefälschte Konten, die sich als Prominente ausgeben, schneller zu erkennen. Auch hier könnte die Gesichtserkennung eine zusätzliche Schutzmaßnahme darstellen, indem die Profilbilder verdächtiger Konten mit den offiziellen Profilbildern der Prominenten abgeglichen werden.
Ein weiteres Anwendungsfeld für die Gesichtserkennung sieht Meta in der Wiederherstellung von Nutzerkonten. Bisher mussten Nutzer bei Verlust des Passworts oder nach einem Cyberangriff oft umständliche Verifizierungsprozesse durchlaufen, um wieder Zugriff auf ihre Konten zu erhalten. Meta erprobt nun eine Verifizierungsmethode per Video-Selfie, bei der die Gesichtserkennung das Profilbild des Benutzerkontos mit dem Gesicht im Video-Selfie abgleicht.
Meta betont, dass auch in diesem Fall die gespeicherten Gesichtsdaten nach der Verifizierung umgehend gelöscht werden. Das hochgeladene Video-Selfie wird verschlüsselt und sicher gespeichert und nach dem Abgleich ebenfalls gelöscht. Es wird niemals anderen Nutzern gezeigt oder öffentlich sichtbar gemacht.
Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie ist mit Blick auf den Datenschutz nicht unumstritten. Meta hatte bereits im Jahr 2021 sein Gesichtserkennungssystem bei Facebook aufgrund von Datenschutzbedenken und rechtlichen Herausforderungen eingestellt. In der Europäischen Union und Großbritannien, wo strenge Datenschutzgesetze gelten, finden die aktuellen Tests mit Gesichtserkennung daher nicht statt.
Meta betont jedoch, dass der Schutz der Nutzerdaten bei den aktuellen Tests an erster Stelle steht. Das Unternehmen versichert, dass alle im Rahmen der Gesichtserkennung gesammelten Daten nach Abschluss der Prüfung gelöscht werden. Zudem sollen betroffene Personen transparent über die Verwendung ihrer Daten informiert und die Möglichkeit erhalten, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen (Opt-Out).
Der Vorstoß von Meta zeigt, dass Gesichtserkennungstechnologie im Kampf gegen Betrug und für die Verbesserung der Nutzererfahrung auf Social-Media-Plattformen ein vielversprechendes Potenzial bietet. Gleichzeitig wirft der Einsatz dieser Technologie auch datenschutzrechtliche Fragen auf, die ein sorgfältiges Abwägen von Chancen und Risiken erfordern. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Debatte um den Einsatz von Gesichtserkennung in Zukunft entwickeln werden.
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