Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Meta öffentliche Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern zum Training seiner KI-Systeme verwenden darf. Das Oberlandesgericht Köln wies damit eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück. Die Entscheidung betrifft vorerst nur das Eilverfahren. Ein Hauptsacheverfahren könnte zu einem anderen Ergebnis führen.
Meta hatte im April angekündigt, öffentlich zugängliche Informationen von erwachsenen Nutzern – darunter Namen, Profilfotos, Kommentare und Likes – zum Training seiner großen Sprachmodelle "Llama" zu verwenden. Diese Daten sollen auch "Meta AI" antreiben, den Chatbot des Unternehmens, der nun in WhatsApp integriert ist. Nach Angaben von Meta werden private Inhalte wie Nachrichten und Chats nicht verwendet.
Deutsche Nutzer hatten bis zum 26. Mai Zeit, dem zu widersprechen oder ihre Profile auf privat zu stellen. Obwohl Nutzer auch später noch widersprechen können, warnte Christine Steffen von der Verbraucherzentrale, dass es nahezu unmöglich sei, Daten wieder zu entfernen, sobald sie für das KI-Training verwendet wurden: "Alle Daten, die einmal in die KI eingespeist wurden, sind schwer wieder herauszubekommen."
Das Gericht sah in Metas Vorgehen keinen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl Meta Benutzernamen und andere Identifikatoren entfernt, betrachtet das Gericht diese Daten weiterhin als personenbezogene Daten. Die geschäftlichen Interessen von Meta an der Entwicklung von KI überwiegen in diesem Fall jedoch die Datenschutzbedenken der Nutzer.
Das Gericht erkannte an, dass eine vollständige Anonymisierung der Daten technisch nicht machbar ist, was die Verarbeitung de-identifizierter, aber dennoch teilweise personenbezogener Informationen notwendig macht. Die Richter stützten sich dabei auf eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) vom Dezember 2024, wonach Unternehmen öffentlich zugängliche Daten von Erwachsenen – also solche, die über Suchmaschinen auffindbar sind – unter den Datenschutzbestimmungen verwenden dürfen.
Meta erfüllt diese Standards laut Gericht. Das Unternehmen hat unter Eid versichert, dass sensible Daten wie Kontoinformationen, Wohnadressen oder Autokennzeichen nicht in die Trainingsdaten gelangen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren bestätigt wird.
Ungeklärt ist auch die Frage, ob Metas Praktiken gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen, ein europäisches Gesetz, das die Kombination von personenbezogenen Daten über mehrere Plattformen hinweg einschränkt. Im Gegensatz zu einer Entscheidung der EU-Kommission im April sah das deutsche Gericht hier keinen Verstoß. Die endgültige Klärung dieser Frage bleibt weiteren Gerichtsverfahren vorbehalten.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein wichtiger Schritt in der Debatte um die Nutzung von Nutzerdaten für das KI-Training. Sie zeigt, dass die Gerichte bereit sind, den Interessen der Unternehmen an der Entwicklung von KI ein gewisses Gewicht einzuräumen, solange die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Gleichzeitig unterstreicht sie die Notwendigkeit einer klaren Regulierung in diesem Bereich, um die Rechte der Nutzer zu schützen.
Bibliographie: https://www.taylorwessing.com/en/insights-and-events/insights/2025/05/meta-vs-verbraucherzentrale-nrw https://www.france24.com/en/live-news/20250523-german-court-says-meta-can-use-user-data-to-train-ai https://www.thelocal.de/20250524/german-court-says-meta-can-use-user-data-to-train-ai https://m.economictimes.com/tech/artificial-intelligence/german-court-says-meta-can-use-user-data-to-train-ai/articleshow/121377636.cms https://ppc.land/german-court-allows-metas-ai-training-with-public-data/ https://www.binance.com/en/square/post/24645089784090 https://www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/german-rights-group-fails-bid-stop-metas-data-use-ai-2025-05-23/ https://neuron.expert/news/german-court-allows-meta-to-use-public-data-for-ai-training/13325/en/