Die Diskussion um den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung hat eine neue Dimension erreicht. Der Präsident des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen, Friedo de Vries, fordert erweiterte Befugnisse für die Polizei, um effektiver gegen schwere Straftäter vorgehen zu können. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Polizei auf Technologien zur Gesichtserkennung zurückgreifen darf.
Der aktuelle Anlass für die Diskussion ist die Festnahme der mutmaßlichen ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Die Polizei suchte jahrzehntelang erfolglos nach ihr, bis Journalisten sie schließlich mithilfe der Gesichtserkennungssoftware PimEyes aufspürten. Klette hatte unter falschem Namen ein Facebook-Profil betrieben und war Mitglied eines Berliner Capoeira-Vereins. Die Polizei konnte schließlich durch Hinweise aus der Bevölkerung auf ihre Spur kommen.
LKA-Chef de Vries plädiert für die Entwicklung einer eigenen Künstlichen Intelligenz zur Gesichtserkennung innerhalb der Behörden. „Ich wünsche mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden auch Fahndungsansätze generieren können“, erklärte de Vries in einem Interview mit dem NDR. Ziel sei es, im Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Anknüpfungspunkten suchen zu dürfen. Dabei gehe es um Straftäter, denen mehr als ein Jahr Gefängnisstrafe drohe.
Derzeit fehlt die rechtliche Grundlage für die Durchforstung des Internets mit auf biometrische Bilder trainierter Künstlicher Intelligenz. Auch die Europäische Union hat im AI-Act festgelegt, dass massenhafte und anlassfreie biometrische Auswertungen verboten sind. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte schwerwiegende Straftaten, wie Terrorismus oder Menschenhandel, und auch dann nur mit Genehmigung einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens und Justizministerin Kathrin Wahlmann (beide SPD) zeigen sich offen für eine Diskussion über den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware. Behrens betonte jedoch, dass die Polizei kein Interesse daran habe, anlasslos und flächendeckend das Internet nach Gesichtern zu durchleuchten. Evrim Camuz, justizpolitische Sprecherin der Grünen, sieht den Einsatz von Gesichtserkennung nur bei schwersten Straftaten als gerechtfertigt an und stellt die Frage, mit welchen Daten eine KI trainiert werden soll, ohne Bürgerrechte zu verletzen.
In Großbritannien hat die Londoner Polizeibehörde den Zugang zu PimEyes gesperrt, nachdem tausende Zugriffe von Rechnern der Behörde aufgefallen waren. Die britische Polizei stand zuvor bereits in der Kritik, eine umfassende Überwachung zu fördern. Auch in Deutschland gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung der Bürger.
Die Diskussion um den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung ist komplex und vielschichtig. Während die Polizei erweiterte Befugnisse fordert, um effektiver gegen schwere Straftäter vorgehen zu können, stehen Datenschutz und Bürgerrechte im Fokus der Kritik. Eine sorgfältige Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz ist notwendig, um eine rechtliche und gesellschaftliche Grundlage für den Einsatz solcher Technologien zu schaffen.
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