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Die deutsche Gesundheitslandschaft befindet sich in einem fortwährenden Transformationsprozess, der von demografischem Wandel, steigender Krankheitslast und Fachkräftemangel geprägt ist. Vor diesem Hintergrund hat der 130. Deutsche Ärztetag jüngst weitreichende Beschlüsse gefasst, die sowohl die Digitalisierung als auch die Reform der Notfallversorgung betreffen. Diese Entwicklungen sind für Akteure im B2B-Bereich von Bedeutung, da sie neue Anforderungen an Technologien, Prozesse und Partnerschaften im Gesundheitswesen definieren.
Der Ärztetag hat sich ausdrücklich für eine verstärkte Digitalisierung und den zielgerichteten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen ausgesprochen. Die Delegierten sehen in KI ein Instrument zur Entlastung des medizinischen Personals, zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Reduzierung bürokratischer Aufwände. Konkret soll KI in Bereichen wie der Dokumentation, der klinischen Entscheidungsunterstützung und der Reduzierung von Fehlverordnungen eingesetzt werden.
Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese soll zu einer zentralen, praxis- und nutzerorientierten Plattform ausgebaut werden, die sich durch Nutzerfreundlichkeit, Betriebsstabilität und versorgungsorientierte Anwendungen auszeichnet. Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) war in diesem Kontext Gegenstand intensiver Diskussionen.
Trotz der positiven Einschätzung betonen die Ärzte die Notwendigkeit klarer Grenzen und praxistauglicher Rahmenbedingungen. Die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie muss demnach uneingeschränkt gewahrt bleiben. Ebenso wichtig ist die Stärkung der ärztlichen Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten, die durch digitale Lösungen nicht ersetzt, sondern unterstützt werden soll.
Forderungen umfassen leicht zugängliche Pilotprojekte, verbindliche Zeitpläne sowie die frühzeitige Festlegung von Budget- und Ressourcenbedarfen für Implementierung und Schulungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Datenschutz, dem Risikomanagement und der Vermeidung von Sicherheitslücken. Der Ärztetag warnt eindringlich vor den potenziellen Risiken für die Patientensicherheit, die sich aus Defiziten bei Interoperabilität und Gebrauchstauglichkeit digitaler Systeme ergeben könnten. Fehlbedienungen, Navigationsfehler oder systembedingte Fehlanzeigen könnten zu Fehldiagnosen, Medikationsfehlern oder Therapie-Verzögerungen führen. Daher wird die verpflichtende Testung von IT-Systemen unter realen Einsatzbedingungen und unter Einbezug der Anwender vor der flächendeckenden Einführung gefordert. Auch Erkenntnisse der Human-Factors-Forschung sollen verstärkt zur Verbesserung von Sicherheit, Effizienz und Benutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen beitragen.
Die geplante Reform der Notfallversorgung, die auf digitale Vernetzung und eine standardisierte Ersteinschätzung abzielt, stößt beim Ärztetag auf Nachbesserungsbedarf. Zwar wird die Absicht der Bundesregierung, die Reform voranzutreiben und den Rettungsdienst neu zu ordnen, grundsätzlich anerkannt. Der vorliegende Gesetzentwurf wird jedoch als nicht ausreichend angesehen, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Ablehnung eines Nebeneinanders verschiedener Ersteinschätzungssysteme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Während digitale Instrumente die Prozesse unterstützen können, bleibt der persönliche Kontakt – sei es telefonisch oder direkt in der Praxis – als unverzichtbar erachtet. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und weitere Fachgesellschaften betonen die Notwendigkeit einer klaren Governance und Qualitätssicherung in der Notfallrettung sowie die Anforderungen an eine digitale, interoperable Notfalldokumentation und ein bundesweites Notfallregister.
In einem weiteren Beschluss fordert der Ärztetag, die laufenden Strukturreformen im Krankenhausbereich nicht durch „schnelle und unausgewogene Sparpakete“ zu gefährden. Die geplanten Ausgabenkürzungen im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes könnten zu qualitativen Einschnitten in der Versorgung führen und stattdessen eine „kalte Strukturbereinigung“ beschleunigen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Referentenentwurf zur Notfallreform als nicht tragfähig und zielführend. Sie kritisiert die unzureichende und intransparente Finanzierung der Notfallleistungen sowie die fehlende verbindliche Refinanzierung für Krankenhäuser. Es wird ein klareres, weniger komplexes System, eine stufenweise Digitalisierung und ein neues, auskömmliches Vergütungssystem für Krankenhäuser gefordert.
Die Notwendigkeit und der Nutzen digitaler Instrumente in der Notfallversorgung wurden mehrfach betont. Die Schaffung eines „Single Point of Contact“, der die Leitstellen der 112 und 116117 verknüpft, wird als entscheidend erachtet. Eine Messengerlösung auf Basis der Telematikinfrastruktur (TI) soll die Kommunikation zwischen den Leitstellen vereinfachen und Patientendaten sicher und datenschutzkonform übermitteln.
Niedrigschwellige Angebote wie Chatbots oder digitale Ersteinschätzungsverfahren (z.B. über SmED) sollen Patientinnen und Patienten entlasten und die richtigen Versorgungspfade aufzeigen. Auch der Einsatz von Telenotärztinnen und -ärzten wird als wirksames Mittel zur Reduzierung der Notarztquote bei Rettungseinsätzen hervorgehoben. Für die Telemedizin ist jedoch ein klarer Rechtsrahmen, insbesondere bezüglich der Haftungsfragen, unerlässlich.
Ein einheitliches, validiertes Ersteinschätzungssystem wird anstelle eines Nebeneinanders verschiedener Systeme gefordert. Die Verantwortung für die Ersteinschätzung soll bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung müssen finanziell, strukturell und personell so ausgestattet sein, dass die Reform einen Mehrwert für Notfallpatientinnen und -patienten sowie für die Leistungserbringer schafft.
Die Politik wird aufgefordert, von der flächendeckenden Einführung paralleler 24/7-Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich abzusehen, da die knappen personellen Ressourcen nicht ineffizient und zulasten der Regelversorgung eingesetzt werden dürfen. Zudem wird die fallabschließende Diagnostik und Therapie durch nicht-ärztliche Berufsgruppen abgelehnt, um die Patientensicherheit zu gewährleisten und die ärztliche Verantwortung als zentralen Bestandteil der Patientenversorgung zu erhalten.
Die Diskussionen und Beschlüsse des Ärztetages verdeutlichen den Bedarf an innovativen, praxistauglichen und sicheren digitalen Lösungen im Gesundheitswesen. Für Unternehmen im B2B-Bereich, die Technologien und Dienstleistungen für die medizinische Versorgung anbieten, ergeben sich daraus mehrere Implikationen:
Die Forderungen des Ärztetages nach einer versorgungsorientierten Digitalstrategie und einer praxistauglichen Notfallreform unterstreichen den komplexen Handlungsbedarf im deutschen Gesundheitswesen. Für B2B-Anbieter bedeutet dies, nicht nur technologisch fortschrittliche Produkte zu entwickeln, sondern diese auch in einen umfassenden Kontext der Patientenversorgung, der Ressourcenschonung und der Sicherheit zu stellen. Die enge Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften und Anwendern wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, um nachhaltige und akzeptierte Lösungen zu implementieren.
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