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Regulierung von KI-Anwendungen im deutschen Medienrecht
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat erstmals Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen.
- KI-Suchmaschinen und Chatbots werden als Inhalteanbieter eingestuft und unterliegen dem deutschen Medienrecht.
- Die "AI Overviews" von Google und der KI-Chatbot von Perplexity stehen im Fokus der Regulierung.
- Kritisiert wird die prominente Platzierung von KI-generierten Inhalten, die journalistische Angebote benachteiligen könnten.
- Ein Rechtsgutachten stützt die Ansicht, dass KI-generierte Texte als eigene Inhalte der Anbieter gelten.
- Das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) findet in diesen Fällen keine Anwendung.
- Ziel ist es, die Vielfalt der Medienlandschaft zu schützen und Transparenz zu gewährleisten.
Die Anwendung des deutschen Medienrechts auf KI-gestützte Dienste ist in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), das zentrale Organ der Landesmedienanstalten, hat in einer wegweisenden Entscheidung erstmals formelle Bescheide gegen die Technologieunternehmen Google und Perplexity erlassen. Diese Maßnahmen signalisieren eine Verschiebung in der rechtlichen Betrachtung von KI-Angeboten, die bisher oft als neutrale Vermittler von Informationen galten.
Medienrechtliche Einordnung von KI-Übersichten
Die Verfahren, die von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg initiiert wurden, konzentrieren sich auf zwei spezifische Angebote: Googles "AI Overviews" und den KI-Chatbot von Perplexity. Bei den "AI Overviews" handelt es sich um KI-generierte Zusammenfassungen, die prominent oberhalb der traditionellen Suchergebnisse angezeigt werden. Perplexity hingegen integriert KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite, die Inhalte Dritter einbindet.
Die ZAK vertritt die Auffassung, dass diese KI-Anwendungen nicht mehr als bloße technische Plattformen anzusehen sind, sondern als Anbieter eigener Inhalte. Diese Einordnung hat weitreichende Konsequenzen, da sie die Anwendbarkeit des deutschen Medienrechts auf diese Dienste impliziert. Damit verbunden sind Pflichten, die beispielsweise die Transparenz und die Verantwortung für die verbreiteten Inhalte betreffen.
Die Rolle der "AI Overviews" und Perplexity im Fokus
Der Kern der medienrechtlichen Auseinandersetzung liegt in der Art und Weise, wie Informationen durch KI-Systeme aufbereitet und präsentiert werden. Im Falle von Googles "AI Overviews" wird kritisiert, dass die prominent platzierten KI-Zusammenfassungen die Sichtbarkeit klassischer Suchergebnisse und insbesondere journalistischer Quellen beeinträchtigen könnten. Dies könnte zu einer Benachteiligung etablierter Medienangebote führen und potenziell die Vielfalt der Informationsquellen gefährden.
Perplexity wird dahingehend bewertet, dass durch die Einbindung und Strukturierung von Drittinhalten als Quellen oder in Linklisten eine aktive Rolle bei der Auswahl und Gewichtung von Informationen eingenommen wird. Diese Funktion kommt nach Ansicht der Medienaufsicht der eines Medienvermittlers gleich, wodurch Perplexity ebenfalls medienrechtlichen Pflichten unterliegen würde. Beide Unternehmen haben die Möglichkeit, gegen die erlassenen Bescheide Rechtsmittel einzulegen. Es ist zu beachten, dass es bislang noch keine gefestigte Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt, was die aktuelle Entscheidung der ZAK zu einem Präzedenzfall macht.
Rechtliche Grundlagen und Auswirkungen auf die Medienlandschaft
Die Entscheidung der ZAK stützt sich maßgeblich auf ein Rechtsgutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Dieses Gutachten analysiert die strukturellen Veränderungen in der Informationssuche, die durch generative KI-Systeme hervorgerufen werden. Ein zentraler Befund ist, dass die vermehrte Nutzung von KI-generierten Zusammenfassungen zu einem Rückgang des direkten Traffics auf Verlagsseiten führen kann. Dies könnte die Verhandlungsmacht zugunsten der großen KI-Konzerne verschieben, da diese die primäre Schnittstelle zur Informationsbeschaffung im Internet kontrollieren.
KI-Antworten als eigene Inhalte
Ein wesentlicher Punkt des Gutachtens ist die Qualifizierung von KI-generierten Texten als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters. Dies umfasst sowohl potenziell fehlerhafte oder "halluzinierte" Inhalte als auch die verdichtete oder neu kombinierte Darstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen. Eine Ausnahme von dieser Regelung würde nur dann bestehen, wenn für die Nutzer klar und eindeutig erkennbar ist, dass lediglich unveränderte Inhalte Dritter wiedergegeben werden.
Diese rechtliche Einordnung hat direkte Konsequenzen für das sogenannte Haftungsprivileg, das im Digital Services Act (DSA) für Plattformanbieter vorgesehen ist. Nach Auffassung der ZAK können sich die betroffenen KI-Dienste nicht auf dieses Privileg berufen, da sie durch ihre aktive Rolle bei der Inhaltserstellung und -präsentation über die reine Vermittlung hinausgehen. Die Medienaufsicht betont die Notwendigkeit, Transparenz zu schaffen und die Vielfalt der journalistisch-redaktionellen Medienangebote zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von KI in der Informationslandschaft.
Zukünftige Implikationen für B2B-Unternehmen im KI-Sektor
Für Unternehmen, die im B2B-Bereich KI-Lösungen anbieten oder nutzen, insbesondere im Kontext von Content-Erstellung, Suchmaschinenoptimierung und Informationsmanagement, ergeben sich aus dieser Entwicklung wichtige Erkenntnisse. Die regulatorische Aufmerksamkeit für KI-Anwendungen wird voraussichtlich zunehmen. Dies erfordert eine genaue Prüfung der eigenen Dienste und Produkte im Hinblick auf medienrechtliche Implikationen. Die Transparenz bezüglich der Quellen und der Art der Inhaltserstellung wird zu einem entscheidenden Faktor. Unternehmen sollten daher proaktiv Strategien entwickeln, um die Einhaltung potenzieller neuer Regulierungen zu gewährleisten und gleichzeitig die Innovationskraft ihrer KI-Lösungen zu erhalten.
Die Entscheidung der ZAK markiert einen wichtigen Schritt in der Regulierung von KI-Angeboten in Deutschland und könnte als Blaupause für weitere Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene dienen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz kontinuierlich anzupassen und zu präzisieren.
Bibliography:
- heise online. (2026, 14. Juli). Bescheid für Google und Perplexity: Medienwächter gehen gegen KI-Übersichten vor. [Online verfügbar](https://www.heise.de/news/Bescheid-fuer-Google-und-Perplexity-Medienwaechter-gehen-gegen-KI-Uebersichten-vor-11364818.html) - Die Medienanstalten. (2026, 14. Juli). ZAK erlässt erstmalig Bescheide gegen KI-Angebote von Google und Perplexity. [Online verfügbar](https://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/zak-bescheide-ki-angebote-google-perplexity/) - Dr. Web. (2026, 14. Juli). AI Overviews: Gilt für KI-Suche jetzt Medienrecht? [Online verfügbar](https://www.drweb.de/ki-antworten-sind-eigene-inhalte-deutschlands-medienaufsicht-nimmt-google-und-perplexity-in-die-pflicht/) - Frankfurter Allgemeine Zeitung. (2026, 14. Juli). Medienaufsicht kontrolliert KI-Angebote. [Online verfügbar](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/medienaufsicht-kontrolliert-ki-angebote-accg-201028638.html) - Finanzen.at. (2026, 14. Juli). Bescheid für Google und Perplexity: Medienwächter gehen gegen KI-Übersichten vor. [Online verfügbar](https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/bescheid-fuer-google-und-perplexity--medienwaechter-gehen-gegen-ki-uebersichten-vor-15797514) - MarketScreener Deutschland. (2026, 14. Juli). Deutscher Medienregulierer: Googles AI Overviews unterliegen dem deutschen Medienrecht. [Online verfügbar](https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/deutsche-medienaufsicht-googles-ai-overviews-unterliegen-dem-deutschen-medienrecht-ce7f5edcd080f72d) - Meedia.de. (2026, 15. Juli). Landesmedienanstalten sehen KI-Suchmaschinen als Inhalteanbieter. [Online verfügbar](https://meedia.de/news/beitrag/24624-landesmedienanstalten-sehen-ki-suchmaschinen-als-inhalteanbieter.html) - Onvista. (2026, 14. Juli). KI-Suche fällt unter deutsches Medienrecht - Google im Fokus. [Online verfügbar](https://www.onvista.de/news/2026/07-14-ki-suche-faellt-unter-deutsches-medienrecht-google-im-fokus-0-20-26532120) - Hamburger Anzeiger. (2026, 14. Juli). Medienaufsicht: KI-Nachrichtenangebote fallen unter Regeln für Medien. [Online verfügbar](https://www.hamburgeranzeiger.de/Technik/703923-medienaufsicht-ki-nachrichtenangebote-fallen-unter-regeln-fuer-medien.html) - KI Weekly. (2026, 14. Juli). Deutsche Medienaufsicht erlässt Bescheide gegen Google und Perplexity. [Online verfügbar](https://www.kiweekly.de/news/medienaufsicht-erlaesst-bescheide-gegen-google-und-perplexity)Weitere News-Artikel
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