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Die rapide Entwicklung und Integration Künstlicher Intelligenz (KI) in den Geschäftsalltag bietet immense Chancen für Effizienzsteigerung und Innovation. Gleichzeitig ergeben sich jedoch komplexe Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der rechtlichen Compliance. Als Senior Specialist Journalist und Analyst für Mindverse beleuchten wir die wesentlichen Aspekte, die Unternehmen beim sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen beachten müssen.
Eine zentrale Erkenntnis im Umgang mit KI-Chatbots wie ChatGPT ist, dass eine Aufforderung zur Löschung von Daten im Chat nicht zwangsläufig zu deren Entfernung von den Servern des Anbieters führt. Einmal in den Chatbot eingegebene Informationen, selbst wenn sie versehentlich geteilt wurden, können nachträglich oft nicht vollständig gelöscht werden. Dies stellt eine erhebliche Datenschutzherausforderung dar.
Für Unternehmen, die KI-Tools beispielsweise zur Analyse von Kundenfeedback nutzen möchten, ist die Datenbereinigung vor der Eingabe unerlässlich. Ohne eine solche Vorbereitung besteht das Risiko von Datenschutzverletzungen, da sensible oder personenbezogene Daten in ein System gelangen könnten, dessen Speicherung und Verarbeitung über die direkte Kontrolle des Nutzers hinausgeht.
Um den Herausforderungen des datenschutzkonformen KI-Einsatzes zu begegnen, lassen sich fünf grundlegende Regeln ableiten, die Unternehmen beherzigen sollten:
Der Grundsatz der Datenminimierung ist bei der Nutzung von KI von höchster Relevanz. Es sollten nur die Daten in KI-Systeme eingegeben werden, die für den jeweiligen Zweck absolut notwendig sind. Idealerweise sollten personenbezogene oder sensible Unternehmensdaten vor der Eingabe pseudonymisiert oder vollständig anonymisiert werden. Tools zur Dateikontrolle können hierbei unterstützen, um sicherzustellen, dass keine ungewollten Informationen in die KI gelangen.
Viele KI-Anbieter nutzen die eingegebenen Daten standardmäßig, um ihre Modelle weiter zu trainieren und zu verbessern. Dies kann jedoch datenschutzrechtlich problematisch sein, insbesondere wenn es sich um Unternehmens- oder personenbezogene Daten handelt. Bei gängigen KI-Modellen wie ChatGPT, Google Gemini oder Claude ist es in den Einstellungen möglich, die Nutzung der Daten zu Trainingszwecken zu deaktivieren:
Unternehmen sollten diese Optionen aktiv nutzen und ihre Mitarbeiter entsprechend anweisen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit KI beginnt im eigenen Unternehmen. Es ist entscheidend, dass Unternehmen gültige Richtlinien zur Tool-Nutzung und zum Datenschutz im Kontext von KI implementieren. Diese Richtlinien müssen den Mitarbeitern bekannt sein und regelmäßig geschult werden. Eine solche „AI Literacy“ stärkt nicht nur die Compliance, sondern auch das Bewusstsein für die potenziellen Risiken.
Arbeitgeber sollten zudem prüfen, ob und in welchem Umfang der Einsatz von KI-Tools zu betrieblichen Zwecken gestattet ist. Gegebenenfalls sind hierzu auch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten, insbesondere wenn die KI zur Leistungskontrolle eingesetzt werden könnte.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI erfordert eine gültige Rechtsgrundlage gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), beispielsweise auf Basis einer Einwilligung, zur Vertragserfüllung oder eines berechtigten Interesses. Diese Rechtsgrundlage muss sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.
Bei KI-Systemen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen (z.B. umfassendes Profiling, automatisierte Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen, Verarbeitung sensibler Daten), ist gemäß Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) verpflichtend. Eine DSFA hilft, Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise erfolgt. Bei komplexen KI-Systemen, die oft als „Black Box“ agieren, stellt dies eine Herausforderung dar. Unternehmen sollten daher auf „Explainable AI“ (erklärbare KI) setzen und in der Lage sein, die Logik hinter KI-Entscheidungen nachvollziehbar darzulegen.
Die Betroffenenrechte, wie Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte, müssen auch im Kontext von KI gewährleistet werden. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Eingaben und Verarbeitungsprozesse sowie die Möglichkeit, auf Anfragen betroffener Personen zeitnah und umfassend zu reagieren.
Der am 1. August 2024 in Kraft getretene EU AI Act schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der unterschiedliche Compliance-Pflichten je nach Risikostufe eines KI-Systems vorsieht. Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und solche mit systemischem Risiko (GPAI+) treten ab dem 2. August 2025 schärfere Regeln in Kraft, die unter anderem Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie Prüf- und Zulassungsverfahren umfassen.
Der AI Act ergänzt die bestehende DSGVO und verdrängt diese nicht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss weiterhin auf einer Rechtsgrundlage der DSGVO basieren. Unternehmen müssen ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems genau bestimmen, da hiermit unterschiedliche Pflichtenkataloge verbunden sind.
Die Nutzung von KI-Diensten internationaler Anbieter, insbesondere aus den USA oder China, birgt zusätzliche datenschutzrechtliche Komplexität. Bei US-Anbietern ist das EU-US Data Privacy Framework (DPF), das seit Juli 2023 mehr Rechtssicherheit bietet, zu beachten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass der Anbieter dem Framework beigetreten ist und gegebenenfalls Standardvertragsklauseln sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen implementiert. Wichtig ist auch die vertragliche Zusicherung, dass Eingabedaten nicht für das Training der KI-Modelle verwendet werden.
Chinesische KI-Tools gelten aufgrund der dortigen Sicherheitsgesetze, die Behörden weitreichende Zugriffsrechte einräumen, als besonders kritisch. Das Beispiel der Sperrung des chinesischen Chatbots DeepSeek durch die italienische Datenschutzbehörde im Jahr 2025 unterstreicht die Notwendigkeit, bei solchen Diensten entweder ganz auf die Übertragung personenbezogener Daten zu verzichten oder sie vollständig zu meiden.
Der sichere und datenschutzkonforme Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die DSGVO und den EU AI Act sind komplex und erfordern eine proaktive Herangehensweise von Unternehmen. Durch eine klare Zweckdefinition, Datenminimierung, die Deaktivierung von Trainingsdaten, etablierte interne Richtlinien, sorgfältige Risikobewertungen und die Gewährleistung von Transparenz können Unternehmen die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren.
Datenschutz sollte dabei nicht als Hindernis, sondern als integraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Innovationsstrategie verstanden werden. Unternehmen, die dies erkennen und umsetzen, schaffen Vertrauen bei Kunden und sichern sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil in der Ära der Künstlichen Intelligenz.
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