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Das Bundesverfassungsgericht hat die im Zuge der Energiekrise eingeführte Strompreisbremse als rechtmäßig eingestuft. Die Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Ökostromanlagen wurden zurückgewiesen. Das Gericht argumentierte, dass die Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen in der damaligen Ausnahmesituation einen angemessenen Ausgleich zwischen den Stromerzeugern und den Verbrauchern geschaffen habe.
Die Strompreisbremse wurde Ende 2022 von der Bundesregierung eingeführt, um Haushalte und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs zu entlasten. Ein bestimmter Anteil des Stromverbrauchs wurde zu einem festgelegten, niedrigeren Preis garantiert. Diese Maßnahme sollte die explodierenden Kosten abfedern und die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Die Finanzierung der Strompreisbremse erfolgte teilweise durch die Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen. Diese betrafen insbesondere Erzeuger von erneuerbaren Energien, die aufgrund des Marktmechanismus von den gestiegenen Strompreisen profitiert hatten, obwohl ihre Produktionskosten weitgehend konstant geblieben waren. Die Abschöpfung galt vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023.
Die 22 klagenden Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen sahen in der Abschöpfung ihrer Erlöse einen verfassungswidrigen Eingriff. Sie argumentierten, die Bewältigung der Energiekrise sei eine staatliche Aufgabe und müsse aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem kritisierten sie, dass ausgerechnet die Gaskraftwerke, die maßgeblich zu den hohen Strompreisen beigetragen hatten, von der Abschöpfung ausgenommen waren.
Die Bundesregierung verteidigte die Maßnahme als notwendige Reaktion auf eine Ausnahmesituation. Die Abschöpfung der Überschusserlöse sei ein Beitrag der Stromerzeuger zur Stabilisierung des Strommarktes. Der Eingriff sei zudem zeitlich begrenzt und somit so gering wie möglich gehalten worden.
Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation der Bundesregierung. Die Richter sahen in der Abschöpfung der Überschusserlöse einen verhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Kläger. Die Maßnahme sei gerechtfertigt gewesen, um in der Krisensituation einen Ausgleich zwischen den Interessen der Stromerzeuger und der Verbraucher herzustellen. Die zeitliche Begrenzung der Abschöpfung spielte dabei eine wichtige Rolle.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit für die damalige Umsetzung der Strompreisbremse. Es zeigt auch, wie der Staat in Krisenzeiten in den Markt eingreifen kann, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Verbraucher zu schützen. Die Entscheidung dürfte auch für zukünftige Krisensituationen relevant sein und könnte als Präzedenzfall dienen.
Bibliographie: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/strompreisbremse-urteil-bundesverfassungsgericht-100.html https://www.wiwo.de/politik/deutschland/verfassungsbeschwerde-bundesverfassungsgericht-urteilt-zu-strompreisbremse/30108354.html https://www.br.de/nachrichten/meldung/bundesverfassungsgericht-urteilt-ueber-strompreisbremse%2C3006dc424 https://www.merkur.de/politik/strompreisbremse-urteil-verfassungsgericht-ampel-koalition-entscheidung-ukraine-krieg-zr-93437780.html https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bverfg-strompreisbremse-100.html https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-102.html?nn=68112 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erfolglose-verfassungsbeschwerden-zu-strompreisbremse/100091232.html https://www.swr.de/swraktuell/radio/wirtschaftsnews-frueh-bundesverfassungsgericht-urteilt-ueber-strompreisbremse-102.htmlLernen Sie in nur 30 Minuten kennen, wie Ihr Team mit KI mehr erreichen kann – live und persönlich.
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