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Aufhebung der parlamentarischen Immunität von AfD-Abgeordneten durch den Bundestag

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October 14, 2025

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundestag hat die parlamentarische Immunität der AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Matthias Moosdorf aufgehoben.
    • Diese Entscheidung ermöglicht strafrechtliche Ermittlungen und die Vollstreckung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die beiden Parlamentarier.
    • Im Fall von Stephan Brandner geht es um den Vorwurf der mutmaßlichen Beleidigung einer Journalistin des "Spiegel", die er als "Faschistin" bezeichnet haben soll.
    • Gegen Matthias Moosdorf wird der Vorwurf erhoben, vor etwa zweieinhalb Jahren im Reichstagsgebäude den Hitlergruß gezeigt zu haben.
    • Die Abstimmung erfolgte mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken, während sich die AfD-Fraktion enthielt.

    Aufhebung der Immunität zweier AfD-Abgeordneter durch den Bundestag

    Der Deutsche Bundestag hat in einer jüngsten Entscheidung die parlamentarische Immunität der AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Matthias Moosdorf aufgehoben. Dieser Beschluss ebnet den Weg für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die beiden Parlamentarier. Die Abstimmung erfolgte mit einer Mehrheit der Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken, während sich die AfD-Fraktion bei der Entscheidung enthielt.

    Hintergründe zu Stephan Brandner

    Im Fall von Stephan Brandner, dem stellvertretenden Bundessprecher der AfD, stehen Vorwürfe der mutmaßlichen Beleidigung einer Journalistin im Raum. Brandner soll eine Redakteurin des "Spiegel" mehrfach öffentlich als "Faschistin" bezeichnet haben. Dieser Rechtsstreit dauert bereits seit über einem Jahr an.

    • Das Landgericht Berlin hatte Brandner auf Antrag der Journalistin untersagt, diese Bezeichnung zu wiederholen. Ein Urteil, das später vom Kammergericht bestätigt wurde.
    • Aufgrund wiederholter Verstöße gegen dieses Verbot wurden gegen Brandner Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verhängt. Ein Teil dieser Summe wurde bereits beglichen, gegen den Restbetrag ist eine Beschwerde beim Kammergericht anhängig.
    • Die Staatsanwaltschaft in Gera ermittelt gegen Brandner wegen Beleidigung sowie Anstiftung zur Beleidigung, da er auch seine Anhänger in sozialen Medien aufgefordert haben soll, die Journalistin in ähnlicher Weise zu bezeichnen.
    • Brandner selbst wies die Vorwürfe zurück und berief sich auf sein Recht auf Meinungsfreiheit, wobei er argumentierte, der Begriff "Faschistin" werde im allgemeinen Sprachgebrauch "inflationär" verwendet.

    Hintergründe zu Matthias Moosdorf

    Bei Matthias Moosdorf, der als außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag tätig war, drehen sich die Vorwürfe um das mutmaßliche Zeigen des Hitlergrußes. Einem Fraktionssprecher zufolge soll Moosdorf diese Geste vor rund zweieinhalb Jahren in einem Nebenraum des Reichstagsgebäudes gezeigt haben.

    • Die Aufhebung seiner Immunität durch den Bundestag ermöglicht nun die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn.
    • Moosdorf ist auch bekannt für seine als russlandfreundlich wahrgenommenen Positionen.

    Bedeutung der Immunitätsaufhebung

    Die parlamentarische Immunität dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder vor willkürlicher Strafverfolgung. Sie ist jedoch nicht absolut und kann vom Parlament selbst aufgehoben werden, um die Durchführung von Strafverfahren oder die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall hat der zuständige Bundestagsausschuss die Empfehlung zur Aufhebung der Immunität ausgesprochen, woraufhin der Bundestag mehrheitlich diesem Votum folgte.

    Diese Vorgänge unterstreichen die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich auch Abgeordnete bewegen müssen, und die Bedeutung der Gewaltenteilung in einer demokratischen Rechtsordnung. Die Entscheidungen des Bundestages ermöglichen es den zuständigen Behörden, die Vorwürfe gegen die beiden Abgeordneten umfassend zu prüfen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten oder bestehende Urteile zu vollstrecken.

    Betrachtung der parlamentarischen Praxis

    Die Aufhebung der Immunität ist ein formaler Akt, der in der Vergangenheit bereits bei Abgeordneten verschiedener Parteien erfolgte, wenn entsprechende Ermittlungsersuchen von Staatsanwaltschaften vorlagen. Sie ist kein Urteil über die Schuld oder Unschuld der betreffenden Person, sondern schafft lediglich die rechtliche Voraussetzung für die Fortführung eines Verfahrens außerhalb des Parlamentsschutzes.

    Die Enthaltung der AfD-Fraktion bei der Abstimmung über die Immunitätsaufhebung ihrer eigenen Abgeordneten ist ein bemerkenswerter Aspekt dieser Entwicklung, der im parlamentarischen Kontext unterschiedlich interpretiert werden kann.

    Die weiteren Entwicklungen in den jeweiligen Verfahren werden von der Öffentlichkeit und den Medien aufmerksam verfolgt werden.

    Bibliography

    - "Immunität der AfD-Abgeordneten Brandner und Moosdorf aufgehoben", Tagesschau.de. - "Bundestag hebt Immunität der AfD-Abgeordneten Brandner ... - MDR", MDR.de. - "Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordneten Stephan ... - Spiegel", Spiegel.de. - "Bundestag hebt Immunität von zwei AfD-Abgeordneten auf - ZDFheute", ZDFheute.de. - "Bundestag hebt Immunität von AfD-Politikern Brandner und ... - Ntv", N-tv.de. - "Bundestag hebt Immunität der AfD-Abgeordneten Brandner und ...", Deutschlandfunk.de. - "Bundestag hebt Immunität von zwei AfD-Abgeordneten auf - WELT", Welt.de. - "Eigene Partei enthielt sich: Bundestag hebt Immunität der AfD ...", Tagesspiegel.de.

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