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Die Verordnung über künstliche Intelligenz (kurz: KI-Verordnung oder AI Act) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI. Für Unternehmen in der Europäischen Union – und darüber hinaus – ist sie weit mehr als eine weitere regulatorische Vorschrift. Sie ist ein strategischer Rahmen, der die Entwicklung, den Einsatz und die Vermarktung von KI-Systemen fundamental prägen wird. Dieses Dokument dient Ihnen als umfassender Leitfaden, um die Komplexität der Verordnung zu meistern und sie in einen strategischen Vorteil für Ihr Unternehmen zu verwandeln.
Die KI-Verordnung ist ein Gesetzesrahmen der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, einen einheitlichen und harmonisierten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz innerhalb des EU-Binnenmarktes zu schaffen. Sie folgt einem klaren Ziel: die Chancen der KI zu nutzen und gleichzeitig die Risiken für die Gesundheit, die Sicherheit und die Grundrechte der Bürger zu minimieren.
Die Verordnung verfolgt vier zentrale Ziele:
Die KI-Verordnung klassifiziert KI-Systeme nicht nach ihrer Technologie, sondern nach dem Risiko, das von ihrer Anwendung ausgeht. Dieser risikobasierte Ansatz ist das entscheidende Konzept, das jedes Unternehmen verstehen muss, um seine Betroffenheit und seine Pflichten korrekt einordnen zu können. Je höher das potenzielle Risiko, desto strenger sind die regulatorischen Anforderungen.
Systeme, deren Einsatz den Werten der EU und den Grundrechten fundamental widerspricht, werden vollständig verboten. Dazu gehören unter anderem:
Dies ist die relevanteste Kategorie für die meisten Unternehmen. Systeme, die ein hohes Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder die Grundrechte von Personen darstellen, unterliegen strengen und umfassenden Anforderungen, bevor und während sie auf dem Markt sind.
Ein System wird als hochriskant eingestuft, wenn es zwei Bedingungen erfüllt: Es fällt in einen der in Anhang III der Verordnung gelisteten Sektoren UND es stellt ein hohes Risiko dar. Zu den wichtigsten Sektoren gehören:
Zusätzlich gelten Produkte, die unter bestehende EU-Sicherheitsvorschriften fallen und eine Sicherheitskomponente beinhalten, die auf KI basiert (z.B. in Spielzeug, Luftfahrt, Fahrzeugen oder medizinischen Geräten), ebenfalls als Hochrisiko-Systeme.
Bei KI-Systemen mit einem begrenzten Risiko steht die Transparenz im Vordergrund. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine interagieren, damit sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Konkret bedeutet dies, dass Anwendungen wie die folgenden klar gekennzeichnet sein müssen:
Die überwiegende Mehrheit der heute genutzten KI-Systeme fällt in diese Kategorie. Beispiele hierfür sind KI-gestützte Spamfilter, Bestandsverwaltungssysteme in Unternehmen oder KI in Videospielen. Für diese Systeme gibt es keine neuen Verpflichtungen unter dem AI Act. Unternehmen können sich jedoch freiwillig zu höheren Standards und Verhaltenskodizes verpflichten.
Die KI-Verordnung definiert klare Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Akteure in der Wertschöpfungskette. Es ist entscheidend, Ihre Rolle korrekt zu identifizieren, da sich daraus spezifische Pflichten ableiten. Die wichtigsten Rollen sind der "Anbieter" (Provider), der ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, und der "Anwender" (Deployer), der ein KI-System unter seiner eigenen Autorität einsetzt.
Anbieter tragen die Hauptlast der regulatorischen Anforderungen. Bevor sie ein Hochrisiko-System in der EU in Verkehr bringen dürfen, müssen sie ein umfassendes Compliance-Framework etablieren. Dies beinhaltet:
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur die Hersteller von KI in der Pflicht stehen. Die KI-Verordnung nimmt ausdrücklich auch die Unternehmen in die Verantwortung, die Hochrisiko-Systeme einsetzen (z.B. ein Unternehmen, das eine KI-Software zur Bewerberauswahl nutzt).
Anwender stehen an der Schnittstelle zum Menschen und zur konkreten Anwendung. Ihre Pflichten sollen sicherstellen, dass das System in der Praxis korrekt und sicher verwendet wird. Dazu gehören:
Als Reaktion auf die rasante Entwicklung von Modellen wie GPT-4 wurden spezifische Regeln für sogenannte Foundation Models oder General Purpose AI (GPAI) in die Verordnung aufgenommen.
Dies sind Modelle, die für eine breite Palette von nachgelagerten Aufgaben trainiert werden und von vielen anderen Systemen als Basis genutzt werden können. Sie stellen eine besondere Herausforderung dar, da ihre vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten schwer vorhersehbar sind.
Alle Anbieter von Foundation Models müssen unter anderem technische Dokumentationen bereitstellen, Informationen für nachgelagerte Anbieter zur Verfügung stellen und eine Richtlinie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts vorweisen.
Besonders leistungsfähige Foundation Models, die als Modelle mit "systemischem Risiko" eingestuft werden, unterliegen noch strengeren Pflichten. Dazu gehören die Durchführung von Modell-Evaluierungen, die Bewertung und Minderung potenzieller Risiken sowie die Meldung schwerwiegender Vorfälle.
Die Umsetzung der KI-Verordnung ist ein strategisches Projekt, kein einmaliger IT-Check. Wir empfehlen ein strukturiertes Vorgehen in fünf Phasen, um Compliance systematisch zu erreichen und Risiken zu minimieren.
Die KI-Verordnung sieht empfindliche Bußgelder für Verstöße vor, die in ihrer Höhe teilweise sogar die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersteigen.
Diese Zahlen signalisieren klar: Die Einhaltung der Verordnung wird mit großem Nachdruck verfolgt werden.
Die KI-Verordnung und die DSGVO sind zwei separate, aber eng miteinander verknüpfte Regelwerke. Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt, fokussiert die KI-Verordnung auf die Sicherheit von Produkten und den Schutz von Grundrechten im Allgemeinen.
Es gibt erhebliche Überschneidungen, insbesondere bei den Themen Datenqualität, Transparenz und Risikobewertung. Die Pflicht zur Nutzung hochwertiger, unverzerrter Trainingsdaten in der KI-Verordnung spiegelt das Prinzip der Datenrichtigkeit aus der DSGVO wider. Unternehmen, die bereits starke DSGVO-Compliance-Prozesse etabliert haben, verfügen über eine exzellente Grundlage für die Umsetzung der KI-Verordnung.
Die KI-Verordnung ist mehr als eine Bürde. Sie ist eine Chance, sich im globalen Wettbewerb zu differenzieren. Ein nachweislich konformes und vertrauenswürdiges KI-System ist ein starkes Verkaufsargument.
Nach der finalen Verabschiedung gibt es gestaffelte Übergangsfristen. Die Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko werden voraussichtlich bereits 6 Monate nach Inkrafttreten wirksam. Die umfassenden Regeln für Hochrisiko-Systeme müssen in der Regel nach 24 Monaten vollständig umgesetzt sein. Jetzt ist der entscheidende Zeitpunkt, um mit der Vorbereitung zu beginnen.
Unternehmen, die die Anforderungen der KI-Verordnung frühzeitig und umfassend umsetzen, positionieren sich als Vorreiter für ethische und sichere KI. Dieses "Made in Europe"-Gütesiegel kann das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren stärken und so zu einem entscheidenden Vorteil in einem Markt werden, in dem Zuverlässigkeit und Sicherheit immer wichtiger werden.
Sie haben nun ein fundiertes Verständnis der weitreichenden Implikationen der KI-Verordnung erlangt. Der entscheidende Schritt liegt nun in der Übersetzung dieses Wissens in einen konkreten, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Fahrplan. Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den Anforderungen ist unerlässlich, um Risiken zu managen und die strategischen Chancen zu ergreifen, die sich aus diesem neuen Regulierungsrahmen ergeben. Beginnen Sie jetzt mit der Inventarisierung und Analyse Ihrer KI-Systeme. Wir empfehlen, die Verantwortung klar zu definieren und die Umsetzung als strategisches, abteilungsübergreifendes Projekt zu behandeln.
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