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Urheberrechtsfragen in der KI-Musikproduktion: Der Streit zwischen GEMA und KI-Anbietern

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January 23, 2025

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    Künstliche Intelligenz im Kreuzfeuer: Urheberrechtsstreit um KI-Musikgeneratoren

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Musikproduktion nimmt stetig zu. KI-gestützte Tools ermöglichen es, Musikstücke zu komponieren, zu arrangieren und sogar ganze Songs zu generieren. Dies eröffnet einerseits neue kreative Möglichkeiten, wirft aber andererseits komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Ein aktueller Streit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und verschiedenen KI-Musikanbietern verdeutlicht die Herausforderungen dieser Entwicklung.

    Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, inwieweit KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Musikwerke zum Training nutzen dürfen. Die GEMA argumentiert, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützter Musik ohne entsprechende Lizenzen eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Sie vertritt die Interessen von Komponistinnen, Komponisten und Musikverlagen und fordert eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.

    Mehrere KI-Musikanbieter sind ins Visier der GEMA geraten, darunter auch das US-amerikanische Unternehmen Suno. Die GEMA wirft Suno vor, seinen KI-Musikgenerator mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert zu haben, ohne die erforderlichen Lizenzen einzuholen. Sie argumentiert, dass in den von Suno generierten Musikstücken Melodien, Harmonien und Rhythmen erkennbar seien, die auf geschützten Werken basieren. Die GEMA sieht darin eine unzulässige Vervielfältigung und Verwertung urheberrechtlich geschützter Musik.

    Die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und Suno ist kein Einzelfall. Auch andere KI-Musikanbieter stehen in der Kritik, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu verwenden. Die GEMA hat bereits Klage gegen mehrere Unternehmen eingereicht und fordert Lizenzgebühren für die Nutzung von Musik in KI-Systemen. Die Rechtslage ist jedoch komplex und umstritten. Es ist unklar, inwieweit die bestehenden Urheberrechtsgesetze auf KI-generierte Musik anwendbar sind.

    Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken unter die sogenannte Text- und Data-Mining-Ausnahme fällt. Diese Ausnahme erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für wissenschaftliche Forschungszwecke. Ob diese Ausnahme auch für das Training von KI-Systemen gilt, ist jedoch rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

    Die Diskussion um das Urheberrecht und KI-generierte Musik hat weitreichende Folgen für die gesamte Musikbranche. Einerseits bietet die KI neue Möglichkeiten für die Musikproduktion und -verwertung. Andererseits stellt sie die bestehenden Geschäftsmodelle und die Rechte der Urheberinnen und Urheber in Frage. Es ist wichtig, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sowohl die Innovation als auch den Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet.

    Die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und den KI-Musikanbietern wird die Entwicklung der KI-Musikbranche maßgeblich beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in den laufenden Verfahren entscheiden und welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf die zukünftige Nutzung von KI in der Musikproduktion haben werden.

    Die GEMA sieht sich als Vertreterin der Urheber und Urheberinnen und möchte sicherstellen, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt werden. Die KI-Musikanbieter hingegen argumentieren, dass ihre Technologien neue kreative Möglichkeiten eröffnen und die Musikbranche bereichern. Es ist wichtig, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und den Möglichkeiten der KI zu finden.

    Die Debatte um das Urheberrecht und KI-generierte Musik wird auch in Zukunft intensiv geführt werden. Es ist notwendig, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Herausforderungen der KI-Technologie gerecht wird und gleichzeitig die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt. Nur so kann die KI-Musikbranche ihr volles Potenzial entfalten und gleichzeitig die kreative Vielfalt der Musiklandschaft erhalten.

    Bibliographie: https://www.heise.de/news/Streit-um-KI-Musik-GEMA-fordert-Lizenzgebuehren-von-Suno-10250434.html https://www.zeit.de/kultur/musik/2025-01/kuenstliche-intelligenz-gema-suno-musik-verwertung https://www.musikwoche.de/recorded-publishing/zweite-ki-klage-gema-knoepft-sich-suno-vor-7580093868c43665664c2fe1ee0230d3 https://de.linkedin.com/posts/bruno-kramm-a5585799_meine-5cts-zur-gema-lizenz-f%C3%BCr-ki-generierte-activity-7262873572509933568-Zhek https://legaldata.law/ki-klaut-songtexte-gema-verklagt-openai/ https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/kultur/openai-klage-gema-e217488/ https://www.spiegel.de/kultur/musik/ki-generierte-songs-musikindustrie-verklagt-start-ups-suno-und-udio-a-497747d2-fca7-483e-ab33-62bd55d629d6 https://www.it-boltwise.de/musiklabels-verklagen-ki-generatoren-suno-und-udio-wegen-urheberrechtsverletzung.html https://laut.de/News/Verstoesse-gegen-das-Urheberrecht-GEMA-verklagt-OpenAI-13-11-2024-20748

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