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Urheberrechtliche Herausforderungen bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz

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December 20, 2024

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    Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Ein Balanceakt zwischen Innovation und Schutz

    Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) wirft grundlegende Fragen zum Urheberrecht auf. Insbesondere das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken steht im Zentrum einer kontroversen Debatte. Während Großbritannien eine Urheberrechtsausnahme für KI-Training in Erwägung zieht, betonen Urheberrechtsverbände und Kreative die Notwendigkeit, bestehendes Recht zu schützen und Lizenzen für die Nutzung von Werken einzuholen.

    Großbritanniens Vorstoß: Urheberrechtsausnahme für KI-Training

    Die britische Regierung plant, KI-Unternehmen wie OpenAI, Google und Meta das Trainieren ihrer Sprachmodelle zu erleichtern, indem sie eine Urheberrechtsausnahme schafft. Dieses sogenannte Opt-out-Verfahren würde bedeuten, dass Urheber aktiv widersprechen müssten, um die Nutzung ihrer Werke für KI-Training zu verhindern. Dieser Vorschlag stößt auf heftigen Widerstand von Seiten der Kreativbranche.

    Die Creative Rights in AI Coalition, ein Bündnis aus Verbänden der britischen Musikindustrie, Filmemachern, Autoren, Medienunternehmen und Bildagenturen, kritisiert den Plan der Regierung scharf. Sie argumentiert, dass die Priorität auf der Einhaltung und Durchsetzung der Urheberrechtsgesetze liegen müsse. KI-Entwickler sollten verpflichtet werden, Genehmigungen einzuholen und Lizenzen zu erwerben, bevor sie geschützte Werke für das Training ihrer Modelle verwenden.

    Prominente Künstler wie Paul McCartney und Kate Bush haben sich ebenfalls gegen die unlizenzierte Nutzung kreativer Werke für KI-Training ausgesprochen und eine Petition unterzeichnet, die von Tausenden unterstützt wird. Sie betonen die Bedrohung des Lebensunterhalts der Urheber durch die ungeregelte Nutzung ihrer Werke.

    Während die britische Regierung argumentiert, dass das Opt-out-System den Zugang zu Inhalten für KI-Entwickler verbessere und Rechteinhabern die Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke ermögliche, warnen Kritiker vor einem Ausverkauf der britischen Kreativbranche. Sie befürchten, dass internationale Entwickler britische Inhalte ohne Lizenzierung nutzen und die heimische Kreativbranche benachteiligen könnten.

    Der rechtliche Rahmen: Text- und Data-Mining und die Frage der Vervielfältigung

    Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken als Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht zwar Ausnahmen für Text- und Data-Mining vor, insbesondere für wissenschaftliche Forschung und unter bestimmten Bedingungen auch für kommerzielle Zwecke, jedoch ist die Anwendbarkeit dieser Ausnahmen auf das KI-Training umstritten.

    Eine Studie der Initiative Urheberrecht kommt zu dem Schluss, dass die Nachbildung von Werken durch KI-Modelle eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt und somit rechtswidrig ist. Demnach falle das Training solcher Systeme nicht unter die Text- und Data-Mining-Schranke. Diese Interpretation wird jedoch nicht von allen geteilt. Das Landgericht Hamburg beispielsweise wies die Klage eines Fotografen gegen einen Anbieter von KI-Trainingsdatensätzen ab, mit der Begründung, die Nutzung des Bildes falle unter die Text- und Data-Mining-Schranke.

    Ausblick: Die Suche nach einem Ausgleich

    Die Debatte um Urheberrecht und KI-Training ist komplex und erfordert einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Urheberrechte und der Förderung von Innovation. Während die einen für eine strikte Lizenzierungspflicht plädieren, argumentieren die anderen, dass eine zu restriktive Regelung die Entwicklung der KI-Technologie hemmen könnte.

    Mögliche Lösungsansätze könnten die Schaffung neuer Lizenzmodelle für KI-Training, die Entwicklung von technischen Standards zur Kennzeichnung von urheberrechtlich geschützten Werken in Trainingsdatensätzen oder die Einrichtung einer Verwertungsgesellschaft für KI-Trainingsdaten sein. Die Diskussion ist noch lange nicht abgeschlossen und wird die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den kommenden Jahren beschäftigen.

    Bibliographie: - https://the-decoder.de/britische-regierung-reproduktion-von-inhalten-durch-ki-systeme-verstoesst-gegen-urheberrecht/ - https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240305_FAQ_KI_Urheberrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 - https://illustratoren-organisation.de/2024/09/11/neue-studie-belegt-ki-training-verletzt-urheberrechte/ - https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2024/05/ai-act-und-copyright - https://lektorat-moor.de/angriff-auf-das-urheberrecht/ - https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Penguin-Random-House-will-Buchautoren-vor-KI-Ausbeutung-schuetzen-9987564.html - https://www.roedl.de/themen/ki-training-urheberrechtlich-geschuetzte-werke-landgericht-hamburg-erstes-verfahren - https://kunst-kultur.verdi.de/schwerpunkte/urheberrecht/++co++b00ebe84-4aff-11ee-b741-001a4a160100

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