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Die Europäische Kommission hat Entwürfe für ein umfassendes Gesetzespaket vorgelegt, das als "Digitaler Omnibus" bezeichnet wird. Dieses Paket zielt darauf ab, digitale Vorschriften zu vereinfachen, überlappende Gesetze in Einklang zu bringen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. Die Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und die Innovationsfähigkeit fördern. Allerdings verdichten sich die Hinweise, dass diese Bestrebungen auf Kosten bestehender Datenschutzstandards gehen könnten, insbesondere im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Regulierung künstlicher Intelligenz (KI).
Ein zentraler Punkt der geplanten Änderungen betrifft die Ausweitung der Anwendung des "berechtigten Interesses" gemäß Artikel 6 der DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bislang erfordert die DSGVO für die Datenverarbeitung eine explizite gesetzliche Grundlage, wobei das berechtigte Interesse eine solche darstellen kann, jedoch eine sorgfältige Abwägung der Interessen des Verantwortlichen und der Grundrechte der betroffenen Personen voraussetzt. Die Vorschläge der Kommission könnten diese Anforderung lockern und somit die Hürden für die Datenverarbeitung senken.
Der Entwurf sieht zudem umfangreiche Veränderungen für das Online-Tracking und die Nutzung von Cookies vor. Aktuell verlangen EU-Gesetze wie die E-Privacy-Richtlinie die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer (Opt-in) für das Speichern und Auslesen nicht-essentieller Cookies auf ihren Geräten. Die Kommission schlägt vor, diese strenge Zustimmungspflicht aufzuheben und stattdessen die gesamte Palette der DSGVO-Rechtsgrundlagen zu eröffnen, einschließlich des berechtigten Interesses von Website-Betreibern und Tracking-Firmen. Dies würde bedeuten, dass Nutzer lediglich die Möglichkeit eines nachträglichen Widerspruchs (Opt-out) hätten, was eine erhebliche Verschiebung der Beweislast und des Schutzniveaus zugunsten von Unternehmen darstellen würde.
Gleichzeitig soll der "Cookie-Banner-Flut" und der damit verbundenen "Zustimmungsmüdigkeit" der Nutzer begegnet werden. Die Kommission plant, den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen zu ebnen. Dies könnte durch Signale von Browsern oder Betriebssystemen realisiert werden, die die individuellen Cookie-Einstellungen der Nutzer an Websites übermitteln. Website-Betreiber wären dann verpflichtet, diese Voreinstellungen automatisch zu beachten. Eine Ausnahme ist für Medienanbieter vorgesehen, die weiterhin strengere Einwilligungsregeln beibehalten könnten, um Einnahmen aus personalisierter Werbung zu sichern und den unabhängigen Journalismus zu unterstützen.
Auch die Entwicklung und der Einsatz künstlicher Intelligenz sind von den geplanten Reformen betroffen. Die Kommission beabsichtigt, das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten künftig auf Basis des berechtigten Interesses von Tech-Konzernen zu ermöglichen. Dies könnte die Einholung von Einwilligungen der betroffenen Personen für das Datentraining erübrigen und den Datenkonsum für die KI-Entwicklung erleichtern. Kritiker, darunter EU-Datenschutzbeauftragte, warnen jedoch davor, das berechtigte Interesse als "Patentrezept" zu missbrauchen.
Des Weiteren sind "gezielte Vereinfachungsmaßnahmen" für die Umsetzung der KI-Verordnung vorgesehen. Eine dieser Maßnahmen ist die Bündelung der Aufsicht über KI beim sogenannten AI Office, einer direkt der Kommission angegliederten Behörde. Diese zentrale Kontrollstruktur könnte insbesondere großen Online-Plattformen zugutekommen, deren KI-Systeme aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses als besonders kritisch eingestuft werden.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die geplante Neudefinition von besonders sensiblen Daten, die derzeit unter Artikel 9 der DSGVO einen erhöhten Schutz genießen. Die Kommission argumentiert, dass für die meisten dieser Datenarten keine signifikanten Risiken für die Grundrechte der Betroffenen entstünden, wenn sie nicht direkt sensible Informationen offenbarten. Demnach würde der erhöhte Schutz nur noch Daten umfassen, die sich unmittelbar auf eine spezifische Person beziehen und deren ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitszustand, Sexualleben oder sexuelle Orientierung direkt offenbaren. Der strenge Schutz genetischer und biometrischer Daten soll aufgrund ihrer spezifischen Merkmale jedoch unangetastet bleiben.
Die Pläne der EU-Kommission stoßen auf Bedenken bei Datenschützern und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Paul Nemitz, ein ehemaliger Kommissionsdirektor und Mitbegründer der DSGVO, äußerte die Befürchtung, dass "vom Datenschutz nichts mehr übrigbleiben" werde. Er sieht in dem Vorhaben einen Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta, da das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung gemacht würde. Die Kommission plant, ihren finalen Entwurf Mitte November vorzulegen, was eine intensive Debatte über die Zukunft des Datenschutzes und der digitalen Regulierung in Europa erwarten lässt.
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