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Initiativen zur Bürokratieentlastung in Deutschland: Ein Überblick über die neuen Maßnahmen

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November 9, 2025

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Bundesregierung hat umfassende Maßnahmen zur Entbürokratisierung auf den Weg gebracht, um Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft zu entlasten.
    • Ein zentrales Element ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 944 Millionen Euro anstrebt.
    • Wesentliche Neuerungen umfassen die Reduzierung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die Digitalisierung von Steuerbescheiden und die Vereinfachung von Vertragsschlüssen durch die Textform.
    • Im Gesundheitswesen wird die elektronische Patientenakte (ePA) auf ein Opt-out-Modell umgestellt und das E-Rezept weiterentwickelt, um Prozesse zu beschleunigen und die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
    • Auch im Bereich der erneuerbaren Energien und der öffentlichen Auftragsvergabe sind Erleichterungen vorgesehen, um den Ausbau zu beschleunigen und administrative Hürden abzubauen.
    • Die Digitalisierung der Verwaltung und die verstärkte Nutzung von KI-Tools spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung weiterer Entlastungen.
    • Auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung für einen Bürokratieabbau ein, unter anderem durch die Einführung einer "One-in-two-out"-Regel und die Reduzierung von EU-Durchführungsrecht.

    Umfassende Reformen zur Reduzierung administrativer Lasten in Deutschland

    Die deutsche Bundesregierung hat eine Reihe von Initiativen und Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht, um die bürokratischen Lasten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung zu reduzieren. Diese Maßnahmen, die unter anderem im Bürokratieentlastungsgesetz IV münden, zielen darauf ab, Prozesse zu vereinfachen, die Digitalisierung voranzutreiben und somit Effizienzgewinne zu realisieren. Die angestrebten Entlastungen bewegen sich im Milliardenbereich und sollen einen spürbaren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten.

    Das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Ein Überblick

    Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, dessen Inkrafttreten zu wesentlichen Teilen für den 1. Januar 2025 vorgesehen ist, bündelt rund 60 Einzelmaßnahmen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen die deutsche Wirtschaft um etwa 944 Millionen Euro jährlich entlasten. Die Kernpunkte dieses Gesetzes umfassen:

    • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre reduziert. Dies soll Kosten für die physische und elektronische Archivierung einsparen.
    • Digitalisierung von Steuerbescheiden: Für Elster-Nutzer wird der digitale Steuerbescheid zum Standard, wodurch der Versand von Millionen von Briefen und der Druck von Milliarden von Papierseiten entfallen sollen.
    • Einführung der Textform bei Rechtsgeschäften: Viele bisher schriftformerfordernisse werden durch die Textform ersetzt, was die Abwicklung von Rechtsgeschäften per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ermöglicht. Dies betrifft unter anderem Arbeits- und Arbeitnehmerüberlassungsverträge, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen.
    • Wegfall der Hotelmeldepflicht: Für deutsche Staatsangehörige entfällt die Pflicht zur Ausfüllung von Meldescheinen bei Hotelaufenthalten, was eine erhebliche Zeitersparnis für Bürger und Hotellerie bedeutet.
    • Erleichterungen im Aktienrecht: Börsennotierte Gesellschaften können Unterlagen zu vergütungsbezogenen Beschlüssen bei Hauptversammlungen zukünftig allein online zugänglich machen.

    Digitalisierung im Gesundheitswesen: ePA und E-Rezept

    Ein weiterer Fokus der Entbürokratisierungsbestrebungen liegt auf dem Gesundheitswesen. Hier sollen digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept weiterentwickelt und breiter etabliert werden, um die Patientensicherheit zu erhöhen, die Versorgungsqualität zu verbessern und administrative Prozesse zu optimieren.

    Die elektronische Patientenakte (ePA) im Opt-out-Modell

    Die ePA soll von einem Opt-in- in ein Opt-out-Modell umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass jeder versicherten Person automatisch eine ePA zur Verfügung gestellt wird, sofern sie dem nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Ziel ist eine flächendeckende Verbreitung der ePA, um den Austausch behandlungsrelevanter Daten zwischen Leistungserbringern zu vereinfachen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Befüllung der ePA mit strukturierten Daten soll weitestgehend automatisiert erfolgen.

    Weiterentwicklung des E-Rezepts

    Das E-Rezept soll nutzerfreundlicher gestaltet werden. Zukünftig soll es möglich sein, die E-Rezept-App über die ePA-Apps zu nutzen und digitale Identitäten sowie NFC-fähige elektronische Gesundheitskarten (eGK) direkt aus der App heraus zu beantragen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über das E-Rezept zu informieren.

    Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Telemedizin

    Der Leistungsanspruch für DiGA wird auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet, um telemedizinisches Monitoring und personalisierte Handlungsempfehlungen zu fördern. Die Preisgestaltung bei DiGA soll stärker an Erfolgskriterien ausgerichtet werden. Videosprechstunden und Telekonsilien werden weiterentwickelt und sollen umfassender einsetzbar sein, wobei Qualitätsmerkmale stärker in die ärztliche Vergütung einfließen. Zudem werden Maßnahmen der "assistierten Telemedizin in Apotheken" eingeführt.

    Interoperabilität und Cybersicherheit

    Zur Verbesserung der Interoperabilität im Gesundheitswesen wird die Verbindlichkeit von Standards, Profilen und Leitfäden erhöht. Ein neu geschaffenes Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen soll die Bedarfe zur Standardisierung bündeln und priorisieren. Gleichzeitig werden Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit verstärkt, um die Resilienz der Informationssysteme im Gesundheitswesen zu verbessern. Dies umfasst auch die Einführung von Mindestanforderungen für cloudbasierte Informationssysteme.

    Entlastungen im Bereich Energie und Infrastruktur

    Auch im Sektor der Energieversorgung und Infrastruktur werden gezielte Maßnahmen zur Entbürokratisierung umgesetzt. Diese sollen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen.

    • Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus: Das "Solarpaket I" beinhaltet Regelungen, die den Zubau von Solaranlagen, insbesondere auf Dächern und Freiflächen, erleichtern. Dazu gehören flexiblere Direktvermarktungsoptionen, vereinfachte Anlagenzusammenfassungen und die Erleichterung der Nutzung von Steckersolargeräten.
    • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Ein neues Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" wird eingeführt, das die gemeinsame Eigenversorgung mit Strom aus Solaranlagen ermöglicht und das Mieterstrommodell optimiert.
    • Vereinfachung von Netzanschlüssen: Die Verfahren für den Anschluss von PV-Anlagen an das Stromnetz werden beschleunigt. Dies beinhaltet ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen von EE-Anlagen und die Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens.
    • Technische Anschlussbedingungen (TAB): Die TAB werden vereinheitlicht, um überregionale Projektierer zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Ergänzungen der TAB durch Netzbetreiber sind nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig und müssen begründet sowie veröffentlicht werden.
    • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: Durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) sollen umfassende Maßnahmen zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten, zur Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren umgesetzt werden.

    Weitere Initiativen und zukünftige Schritte

    Die Bundesregierung betrachtet den Bürokratieabbau als eine dauerhafte Aufgabe. Zahlreiche weitere Initiativen befinden sich in Vorbereitung, die bis Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden sollen und weitere Milliarden Euro an Entlastungen versprechen:

    • Gebäudetyp-E-Gesetz: Soll das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen, unter anderem durch Anpassungen im Bauvertragsrecht.
    • EU Omnibus-Entlastungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Nationale Umsetzung zur Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD und Beibehaltung des Standards der begrenzten Sicherheit für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.
    • Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung: Effizientere Bearbeitung des Wohngelds in Zusammenarbeit mit den Ländern.
    • Zweite BauGB-Novelle: Grundlegende Reform des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Bauens.
    • Beschleunigung von Unternehmensgründungen: Ermöglichung von Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden durch digitale Verknüpfung relevanter Verwaltungsleistungen.
    • Novelle des Energieeffizienzgesetzes: Rückführung von Vorschriften auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und Prüfung mit Fokus auf Rechenzentren.
    • Digitale Reisekette: Anpassung des LuftVG und PassG zur Digitalisierung der Fluggastabfertigung.
    • Vereinfachung der Wasserstoffzertifizierung: Sektorübergreifende, anwendungsfreundliche und bürokratiearme Zertifizierung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff.
    • KI-Unterstützung in Visumverfahren und Migrationsverwaltung: Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Abläufen.
    • Digitalisierung des Einbürgerungstests: Reduzierung des jährlichen Bürokratieaufwands und Beschleunigung wichtiger Verwaltungsleistungen.
    • TKG-Novelle: Einführung eines Beschleunigungsgesetzes für den Mobilfunk- und Glasfaserausbau.
    • Reform der Notfallversorgung: Vernetzung und Digitalisierung zur Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten.

    Bürokratieabbau auf EU-Ebene

    Die Bundesregierung engagiert sich auch auf europäischer Ebene für den Abbau unnötiger Bürokratie. Sie nimmt eine proaktive Rolle in allen relevanten EU-Gremien ein, um Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und sich systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie einzusetzen. Dazu gehören:

    • Legislative Vereinfachungspakete (Omnibus-Verfahren): Unterstützung des ambitionierten Bürokratieabbaus der EU-Kommission, mit dem Ziel, Kosten und Berichtspflichten für Unternehmen, insbesondere KMU, deutlich zu senken.
    • EU-Beschleunigungsagenda: Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt- und Vergaberecht, um Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umzusetzen.
    • Einführung der „One-in-two-out“-Regel (OITO-Regel): Für jede neue Regelung mit Belastung sollen in doppeltem Umfang Entlastungen geschaffen werden.
    • Reduzierung von EU-Durchführungsrecht: Schaffung von Transparenz und Reduzierung der Anzahl von Rechtsakten im Durchführungsrecht.
    • Transparenz und Priorisierung von Delegierten Rechtsakten: Einsatz für mehr Transparenz und eine Reduzierung neuer Ermächtigungen für Tertiärrechtsakte.
    • 1:1 Umsetzung von EU-Recht: Vermeidung bürokratischer Übererfüllung bei der nationalen Umsetzung von EU-Recht.

    Die vorgestellten Maßnahmen und zukünftigen Initiativen unterstreichen das Bestreben der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland durch gezielten Bürokratieabbau zu verbessern. Die Digitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie neue Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung administrativer Prozesse eröffnet und somit einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung von Staat und Verwaltung leistet.

    Bibliographie

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    • Bundesgesundheitsministerium. (n.d.). Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Abgerufen von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/Kabinettvorlage_Digital-Gesetz-DigiG.pdf
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. (2024, 11. Dezember). Deutliche Bürokratieentlastung bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge durch den Bund beschlossen. Abgerufen von https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/12/20241211-buerokratieentlastung-bei-vergabe-oeffentlicher-auftraege.html
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    • Eversheds Sutherland. (2024, 28. November). Das Bürokratieentlastungsgesetz IV – Weniger Bürokratie, mehr Innovation: Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen. Abgerufen von https://www.eversheds-sutherland.com/de/global/insights/the-bureaucracy-reduction-act-iv-less-bureaucracy-more-innovation-the-most-important-changes
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    • Pfeffer, K. (2025, 5. November). Großer Wurf oder nur ein Schritt? Kabinett für Bürokratieabbau. Tagesschau.de. Abgerufen von https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kabinett-buerokratie-abbau-gesetzentwurf-100.html

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