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Die Integration künstlicher Intelligenz (KI) in den juristischen Arbeitsalltag eröffnet neue Möglichkeiten, birgt jedoch auch signifikante Risiken, wie jüngste Entscheidungen deutscher Gerichte, insbesondere des Kammergerichts Berlin, verdeutlichen. Die Justiz sieht sich zunehmend mit Schriftsätzen konfrontiert, die durch KI-Systeme generierte, aber inhaltlich falsche oder nicht existierende Informationen enthalten – sogenannte „Halluzinationen“.
Die juristische Praxis basiert auf Präzision und Faktentreue. Gesetze und höchstrichterliche Urteile bilden das unverrückbare Fundament rechtlicher Argumentation. Mit dem vermehrten Einsatz generativer KI-Modelle in Anwaltskanzleien gerät dieses Fundament jedoch in Bewegung. Das Kammergericht Berlin hat in mehreren Fällen eine klare Position bezogen und eine deutliche Warnung an die Anwaltschaft ausgesprochen.
Ein bemerkenswerter Fall, der vom Kammergericht Berlin behandelt wurde (Az.: 17 WF 144/25), betrifft einen Familienrechtsstreit. Eine Rechtsanwältin reichte im Rahmen einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Schriftsätze ein, die zur Untermauerung ihrer Argumentation ein angebliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zitierten. Dieses Urteil, mit Aktenzeichen XII ZB 183/07 und einer Fundstelle in der Fachzeitschrift FamRZ 2008, Seite 137, erwies sich nach intensiver Recherche des Gerichts als frei erfunden. Weder in juristischen Datenbanken noch auf der Webseite des BGH konnte eine solche Entscheidung gefunden werden. Zwar existierte auf der genannten Seite der Zeitschrift ein BGH-Beschluss, dieser stammte jedoch aus einem anderen Jahr, trug ein abweichendes Aktenzeichen und behandelte einen gänzlich anderen Sachverhalt, nämlich die Einkommensbemessung eines Selbstständigen nach einer Verbraucherinsolvenz, ohne Bezug zur Verfahrenskostenhilfe. Das Kammergericht interpretierte dies als Ergebnis einer „fantasierenden“ KI. Zusätzlich enthielt die ursprüngliche Antragsschrift ein weiteres nicht auffindbares Zitat eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Ein weiterer Fall (KG, Beschl. v. 25.08.2025 – 3 ORbs 164/25) beleuchtet die Problematik der automatisierten Textbaustein-Verteidigung. In einem Bußgeldverfahren wegen der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer reichte ein Anwalt Schriftsätze ein, die offensichtlich für Geschwindigkeitsverstöße konzipiert waren. Ein Großteil der Rechtsbeschwerde ergab laut Gericht „keinen Sinn“, da die verwendeten Textbausteine keinerlei Bezug zum eigentlichen Vorwurf hatten. Dieses Versäumnis wurde über mehrere Instanzen hinweg nicht korrigiert, obwohl das Gericht bereits früher ähnliche Verfehlungen desselben Anwalts beanstandet hatte. Das Kammergericht sprach hier von einer „dysfunktionalen und gedankenlosen Verteidigung“ und betonte, dass eine derart sinnlose Prozessführung selbst dann ohne Erfolg bleiben könnte, wenn sie zufällig einen an sich beachtlichen Rechtsfehler aufzeigen würde.
Die Gerichte machen deutlich, dass die Verantwortung für den Inhalt von Schriftsätzen stets bei den Rechtsanwälten liegt, unabhängig von den verwendeten Tools. Die Verwendung von KI-Systemen entbindet nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der generierten Inhalte. Rechtsanwälte sind als Organe der Rechtspflege und aufgrund ihres Mandatsverhältnisses zur Wahrheit und Sachlichkeit verpflichtet.
Die ungeprüfte Übernahme von KI-Halluzinationen kann weitreichende Konsequenzen haben:
Die Problematik der KI-Halluzinationen in juristischen Dokumenten ist nicht auf Deutschland beschränkt. International bekannt wurde der Fall "Mata vs. Avianca" in den USA, bei dem ein New Yorker Anwalt fiktive Präzedenzfälle, die von ChatGPT generiert wurden, in einem Schriftsatz einreichte und dafür mit einer Geldstrafe belegt wurde. Auch in Deutschland mehren sich Berichte über solche "Zitier-Geister" in der Rechtsprechung, wie beispielsweise ein Beschluss des LG Frankfurt am Main (2-13 S 56/24) zeigt, in dem das Gericht die „komplette Fälschung“ von BGH-Zitaten rügte und dem Klägervertreter mangelnde Kompetenz im Umgang mit KI vorwarf.
Die aufgezeigten Fälle unterstreichen die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen und kritischen Umgangs mit KI-Tools in der Anwaltschaft. Für eine rechtskonforme und effektive Nutzung von KI-basierten Anwendungen in der juristischen Praxis ergeben sich daraus folgende Handlungsempfehlungen:
Die moderne Rechtsvertretung kann und sollte zeitgemäße Hilfsmittel wie KI einsetzen. Dies darf jedoch niemals ohne eigene juristische Wertung und Kontrolle geschehen. Die Verantwortung für die Qualität und Faktentreue juristischer Schriftsätze verbleibt letztlich uneingeschränkt beim Rechtsanwalt. Es geht um anwaltliche Maßarbeit statt Massenware, um eine erfolgreiche und verantwortungsvolle Verteidigung zu gewährleisten.
Die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin und anderer Gerichte markieren einen wichtigen Punkt in der Debatte um den Einsatz von KI in der Rechtswissenschaft. Sie verdeutlichen, dass die Potenziale der KI nur dann voll ausgeschöpft werden können, wenn die menschliche Expertise und die anwaltlichen Sorgfaltspflichten als Korrektiv und Kontrollinstanz fungieren. Für Mindverse, als Anbieter eines umfassenden KI-Tools, unterstreicht dies die Bedeutung, Lösungen bereitzustellen, die nicht nur Effizienz steigern, sondern auch die Integrität und Präzision juristischer Arbeitsprozesse unterstützen und Anwendern die Notwendigkeit menschlicher Verifikation bewusst machen.
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