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Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I hat weitreichende Implikationen für die Verantwortlichkeit von Technologieunternehmen im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten. Die Entscheidung, die Google per einstweiliger Verfügung untersagt, unwahre Behauptungen in seinen KI-Übersichten zu verbreiten, positioniert den Konzern als direkten Verursacher und nicht lediglich als Vermittler von Informationen.
Zwei Münchner Verlagsunternehmen hatten Klage gegen Google eingereicht, nachdem deren KI-Übersichten fälschlicherweise suggerierten, die Verlage seien in unseriöse Geschäftspraktiken verwickelt. Die KI hatte Informationen vermischt und Zusammenhänge konstruiert, die in den ursprünglichen Quellen nicht vorhanden waren. Das Urteil erging am 28. Mai 2026.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass KI-Übersichten eine andere Qualität als traditionelle Suchergebnisse aufweisen. Während klassische Suchergebnisse lediglich indexierte Inhalte Dritter darstellen, fasst die KI Informationen in eigenen Worten zusammen und erstellt eine eigenständige Gliederung. Dies beginne bereits mit einleitenden Feststellungen, die ein Unternehmen mit negativen Praktiken in Verbindung bringen, und setze sich in einer eigenständigen thematischen Strukturierung fort. Entscheidend sei hierbei, dass die KI-Übersicht Aussagen enthielt, die in den verlinkten Suchergebnissen selbst nicht getroffen wurden. Folglich wurden diese Äußerungen als "eigene, von Google selbst aufgestellte" Inhalte bewertet.
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sah eine eingeschränkte Haftung für Suchmaschinenbetreiber bei Drittinhalten vor. Das Landgericht München I wich von dieser Linie ab und stellte klar, dass diese Regelung auf KI-Übersichten nicht übertragbar ist. Die Begründung dafür liegt in der aktiven Generierung neuer, inhaltlicher Aussagen durch die KI, die auf einer Auswertung und Verknüpfung unterschiedlicher Internetseiten Dritter basieren. Das Gericht betonte, dass Google eine Überprüfung dieser von der KI generierten Inhalte durchaus möglich gewesen wäre.
Google argumentierte während des Verfahrens, Nutzer könnten die Korrektheit der Zusammenfassungen anhand der verlinkten Quellen selbst überprüfen und seien sich generell bewusst, dass KI-generierten Informationen nicht blind zu vertrauen sei. Dieses Argument wies das Gericht entschieden zurück. Die Möglichkeit einer nachträglichen Widerlegung entbinde nicht von der Haftung für die ursprüngliche Äußerung. Zudem merkte das Gericht an, dass Googles Argumentation den Nutzen der Funktion erheblich schmälern würde, wenn die Übersicht allgemein als nicht belastbar anerkannt wäre. Da Google die KI-Übersichten selbst eingeführt hat, müsse sich das Unternehmen auch deren Ergebnisse zurechnen lassen.
Die KI-Übersichten von Google standen bereits vor diesem Urteil mehrfach in der Kritik. Insbesondere im Bereich der Gesundheitsinformationen wurden Bedenken geäußert. Eine Recherche von The Guardian zeigte, dass die Funktion bei medizinischen Suchanfragen potenziell schädliche Fehlinformationen lieferte. Eine Analyse von SE Ranking ergab zudem, dass bei gesundheitsbezogenen Suchanfragen YouTube-Videos häufiger zitiert wurden als offizielle Gesundheitsbehörden. Darüber hinaus stellte das KI-Startup Oumi im Auftrag der New York Times fest, dass Googles KI-Übersichten in 9 Prozent der Fälle falsche Antworten lieferten und 56 Prozent der vermeintlich korrekten Antworten nicht durch die verlinkten Quellen belegbar waren.
Das Urteil des Landgerichts München I könnte eine bedeutende Signalwirkung entfalten. Es senkt die Hürde für Publisher und Unternehmen, die ebenfalls von rufschädigenden KI-Inhalten betroffen sind, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Einstufung Googles als unmittelbarer Störer und damit als direkt verantwortlich für KI-generierte Falschbehauptungen schafft einen Präzedenzfall, auf den sich künftige Klagen berufen könnten. Das Gericht selbst deutete an, dass das Urteil auch international Beachtung finden könnte, wodurch die Haftungsfrage für KI-Systeme weltweit neu bewertet werden müsste. Google muss nun sicherstellen, dass keine vergleichbaren Falschbehauptungen mehr über die betroffenen Verlagsunternehmen in den KI-Übersichten generiert werden, andernfalls drohen Ordnungsmittel.
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