Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat Klage gegen das US-amerikanische KI-Musik-Startup Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht. Der Vorwurf: Sunos KI-Musiktool soll urheberrechtlich geschützte Aufnahmen aus dem GEMA-Repertoire ohne entsprechende Lizenzierung und Vergütung der Künstler verwendet haben.
Die GEMA behauptet, die KI von Suno erzeuge Musik, die bekannten Songs wie "Forever Young" und "Atemlos" stark ähnele. Damit verletze das Unternehmen das Urheberrecht der bei der GEMA vertretenen Künstler. Die Organisation fordert eine angemessene Lizenzierung und eine faire Beteiligung der Urheber an den Einnahmen, die Suno mit seiner Technologie generiert.
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, betont die Notwendigkeit eines respektvollen Umgangs mit den Rechten von Kreativen im KI-Markt. Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, fordert neue gesetzliche Rahmenbedingungen, um eine gerechte Vergütung durch KI-Unternehmen sicherzustellen. Die GEMA sieht in der Klage gegen Suno einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die unlizenzierte Nutzung von Musik durch KI-Systeme.
Bereits im November 2024 hatte die GEMA Klage gegen OpenAI wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte durch ChatGPT eingereicht. Die Organisation schlägt vor, dass KI-Unternehmen 30% ihres Nettoumsatzes für die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zahlen sollten. Dieser Vorschlag ist jedoch umstritten und wird von vielen KI-Unternehmen als überhöht angesehen.
Der Fall Suno ist ein weiteres Beispiel für die wachsenden Spannungen zwischen Urheberrechtsinhabern und KI-Unternehmen. Die Frage nach der fairen Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials beim Training von KI-Systemen ist weiterhin ungeklärt und Gegenstand intensiver Debatten. Es fehlt an klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl die Interessen der Künstler als auch die der Technologieunternehmen berücksichtigen.
Suno steht nicht nur unter dem Druck der GEMA, sondern sieht sich auch mit Urheberrechtsklagen großer Plattenfirmen konfrontiert. Mikey Shulman, Mitbegründer von Suno, argumentiert, Kritiker würden ihre Technologie missverstehen. Die KI lerne musikalische Muster und Strukturen – ähnlich wie ein Mensch durch das Hören von Musik lernt – und kopiere keine spezifischen Songs. Diese Verteidigungsstrategie, die das "Lernen" vom "Stehlen" abgrenzt, ähnelt den Argumenten anderer KI-Unternehmen in ähnlichen Fällen.
Die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und Suno steht exemplarisch für die Herausforderungen, die sich durch den Einsatz von KI in der Musikbranche ergeben. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht im Fall Suno entscheiden wird und welche Auswirkungen das Urteil auf die zukünftige Entwicklung der KI-Musik und die rechtliche Behandlung von KI-generierten Inhalten haben wird.
Quellen: - https://the-decoder.com/german-music-rights-org-gema-takes-us-ai-music-startup-suno-to-court-for-alleged-infringement/ - https://www.gema.de/en/news/ai-and-music/ai-lawsuit - https://www.musicbusinessworldwide.com/500m-valued-suno-hit-with-new-copyright-lawsuit-from-germanys-gema/ - https://www.gema.de/de/w/pm-klage-gegen-suno - https://www.billboard.com/pro/germany-gema-legal-action-suno-copyright-infringement/ - https://creativeindustriesnews.com/2025/01/gema-sues-suno-for-using-gemas-repertoire-without-license-and-remuneration/ - https://www.musicbusinessworldwide.com/openai-sued-by-gema-in-germany-for-unlicensed-use-of-song-lyrics/ - https://nquiringminds.com/ai-legal-news/gema-sues-openai-over-copyright-infringement-of-song-lyrics/ - https://www.linkedin.com/posts/musically_german-collecting-society-gema-sues-openai-activity-7262412749425586176-uaGT - https://haerting.de/en/insights/do-you-hear-the-same/Entdecken Sie die Vorteile gegenüber ChatGPT Plus
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