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Bundestag genehmigt Milliardenhaushalt für Digitalministerium 2026

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November 17, 2025

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Etat 2026 für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit einem Gesamtvolumen von rund 4,47 Milliarden Euro freigegeben.
    • Dies markiert das erste Mal, dass das BMDS über einen eigenen, vollständigen Finanzplan verfügt, was als historischer Schritt für die Digitalisierung in Deutschland gewertet wird.
    • Der Haushalt speist sich aus zwei Hauptsäulen: einem Kernhaushalt von etwa 1,36 Milliarden Euro und einem Teil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 3,11 Milliarden Euro.
    • Schwerpunkte der Investitionen liegen auf dem Breitbandausbau (knapp 2,3 Milliarden Euro), dem Mobilfunkausbau (200 Millionen Euro) und der IT-Infrastruktur des Bundes (rund 956,2 Millionen Euro).
    • Ein weiterer Fokus ist die Digitalisierung der Verwaltung, einschließlich des EU-Identitätsökosystems (EUDI-Wallet), des Bürgerkontos und der Registermodernisierung.
    • Eine Vereinbarung zwischen BMDS und Bundesfinanzministerium überträgt dem Digitalressort die fachliche Zuständigkeit über zentrale Aufgaben des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund).

    Historischer Schritt: Digitalministerium erhält eigenen Milliarden-Etat für 2026

    Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner jüngsten Bereinigungssitzung, die sich über 15 Stunden erstreckte, den Etat für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für das Jahr 2026 bewilligt. Dieses Ereignis ist von signifikanter Bedeutung, da das BMDS damit erstmals über einen eigenständigen, vollständigen Finanzplan verfügt. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 4,47 Milliarden Euro, ein Betrag, der die wachsende Priorität der Digitalisierung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterstreicht. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) bezeichnete diesen Beschluss als einen historischen Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Eigenständigkeit des Ministeriums.

    Struktur des Digitalhaushalts: Zwei Säulen der Finanzierung

    Der Haushalt des Digitalministeriums ist auf zwei primäre Säulen aufgebaut, die verschiedene Aspekte der digitalen Transformation abdecken:

    • Kernhaushalt (Einzelplan 24): Dieser Teil umfasst rund 1,36 Milliarden Euro. Er ist primär für den Ausbau der IT-Infrastruktur des Bundes mit etwa 956,2 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen die Finanzierung und Sicherstellung der zentralen Informationstechnik der Bundesbehörden gewährleisten. Weitere 222,4 Millionen Euro sind für Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität eingeplant, wobei der Fokus auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), innovativen Netztechnologien und der Stärkung der digitalen Souveränität liegt.
    • Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Mit 3,11 Milliarden Euro bildet dieser Posten den größeren Teil des Budgets. Der Großteil dieser Mittel, knapp 2,3 Milliarden Euro, ist für den Breitbandausbau vorgesehen. Zusätzlich sind 200 Millionen Euro für den Mobilfunkausbau eingeplant. Die Digitalisierung der Verwaltung erhält rund 657 Millionen Euro, wovon signifikante Summen in das EU-Identitätsökosystem (EUDI-Wallet) mit 162,0 Millionen Euro, das Bürgerkonto mit 256,0 Millionen Euro und die Modernisierung der Registerlandschaft mit 194 Millionen Euro fließen.

    Schwerpunkte der Investitionen und strategische Ausrichtung

    Die Verteilung der Mittel verdeutlicht die strategischen Prioritäten des Digitalministeriums. Der Breitbandausbau bleibt mit dem größten Einzelposten ein zentrales Anliegen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Netzmodernisierung Nachholbedarf hat. Die Investitionen sollen dazu beitragen, die Lücke zu anderen europäischen Ländern zu verringern.

    Die IT-Infrastruktur des Bundes, die mit knapp einer Milliarde Euro bedacht wird, ist als überfällig zu betrachten. Eine moderne Verwaltung erfordert stabile, sichere und interoperable Systeme, die idealerweise aus einer Hand verantwortet werden. Die neue fachliche Zuständigkeit des Ministeriums über das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wird in diesem Kontext als ein entscheidender Schritt zur Stärkung der digitalen Souveränität des Staates bewertet.

    Die Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere Projekte wie die EUDI-Wallet, das Bürgerkonto und die Registermodernisierung, sind Kernvorhaben für ein Europa, das eigene Identitäts- und Datensysteme aufbauen möchte, um die Abhängigkeit von externen Plattformen zu reduzieren. Diese Projekte sollen die Effizienz und Nutzerfreundlichkeit der staatlichen Dienstleistungen verbessern.

    Organisatorische Änderungen und zukünftige Herausforderungen

    Parallel zur Haushaltsfreigabe wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMDS und dem Bundesfinanzministerium bezüglich der Zukunft des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) getroffen. Das Digitalressort übernimmt ab sofort die fachliche Zuständigkeit für zentrale IT-Aufgaben des Bundes. Die vollständige Überführung der Mittel für das ITZBund in den Einzelplan des BMDS ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.

    Minister Wildberger betonte die Entschlossenheit, die Modernisierung und Digitalisierung voranzutreiben, in Netze zu investieren, KI in der Verwaltung zu implementieren und jedem Bürger eine digitale Brieftasche zu ermöglichen. Er hob hervor, dass das Ministerium von Anfang an arbeitsfähig war und mit dem eigenen Haushalt 2026 einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Eigenständigkeit erreicht. Die geplanten Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von 524,54 Milliarden Euro für das kommende Jahr stellen ein Plus von 4,07 Milliarden Euro gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf dar.

    Trotz dieser positiven Entwicklungen bleiben Beobachter und Experten kritisch. Es wird darauf hingewiesen, dass die veranschlagten Mittel möglicherweise nicht ausreichen könnten, um die über Jahrzehnte aufgelaufenen Digitaldefizite vollständig aufzuholen. Fragen nach der Effizienz der Mittelverwendung, dem Aufbau interner Expertise im Vergleich zur Abhängigkeit von externen Beratungsunternehmen und der Bewältigung des stark steigenden Energiebedarfs für Rechenzentren werden ebenfalls aufgeworfen. Die Koordination zwischen den Ministerien und die Sicherstellung einer zentralen Steuerung der Digitalisierungsprozesse werden als wesentliche Faktoren für den Erfolg angesehen.

    Fazit und Ausblick

    Die Freigabe des Milliarden-Etats für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. Mit einem eigenen Finanzplan erhält das Ministerium die notwendigen Ressourcen und die strukturelle Eigenständigkeit, um seine ambitionierten Ziele zu verfolgen. Die kommenden Jahre werden zeigen, inwieweit diese finanziellen und organisatorischen Maßnahmen dazu beitragen können, Deutschland in der digitalen Landschaft nachhaltig zu positionieren und die angepeilten Modernisierungen erfolgreich umzusetzen.

    Bibliography

    - heise online. (2025, November 17). Bundestag gibt 4,47 Milliarden Euro fürs Digitalministerium in 2026 frei. - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). (2025, November 14). Erster Digital-Haushalt der Bundesrepublik beschlossen. - Peter, K. (2025, November 17). Milliarden für die Digitalisierung: Der Bund macht Karsten ... LinkedIn. - bSD Plus. (2025, November 14). Digital-Haushalt für erstes Bundes-Digitalministerium steht. - Info Nachrichtenkurier. (2025, November 17). Bundestag gibt 4,47 Milliarden Euro fürs Digitalministerium in 2026 frei. Paules-PC-Forum. - heise online. (2025, November 17). Netzpolitik: News, Ratgeber und Tipps. - Deutscher Bundestag. (2025, September 16). Ausgabenschwerpunkt im Digitalministerium ist der Breitbandausbau. - DPA. (2025, November 14). Bundeshaushalt 2026 mit noch höheren Schulden. PNP. - Bundeshaushalt. (2025, Januar 1). Startseite. - buzer.de. (2026, Januar 1). FAGÄndG 2025 FAG-Änderungsgesetz 2025.

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