Wähle deine bevorzugte Option:
für Einzelnutzer
für Teams und Unternehmen

Von der ersten Idee bis zur voll integrierten KI-Lösung – strukturiert, sicher und mit messbarem Erfolg
Wir analysieren Ihre Geschäftsprozesse und identifizieren konkrete Use Cases mit dem höchsten ROI-Potenzial.
✓ Messbare KPIs definiert
Vollständige Datenschutz-Analyse und Implementierung sicherer Datenverarbeitungsprozesse nach EU-Standards.
✓ 100% DSGVO-konform
Maßgeschneiderte Auswahl der optimalen KI-Lösung – von Azure OpenAI bis zu Open-Source-Alternativen.
✓ Beste Lösung für Ihren Fall
Schneller Proof of Concept mit nahtloser Integration in Ihre bestehende IT-Infrastruktur und Workflows.
✓ Ergebnisse in 4-6 Wochen
Unternehmensweiter Rollout mit umfassenden Schulungen für maximale Akzeptanz und Produktivität.
✓ Ihr Team wird KI-fit
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt das Urheberrecht weltweit vor neue Herausforderungen. Insbesondere in Deutschland zeichnen sich durch jüngste Gerichtsurteile differenzierte Ansätze ab, die für Unternehmen im B2B-Bereich, die mit KI-Technologien arbeiten oder diese entwickeln, von erheblicher Bedeutung sind. Diese Artikel beleuchtet aktuelle Entscheidungen deutscher Gerichte und analysiert deren Implikationen für die Praxis.
Ein wegweisendes Urteil eines deutschen Landgerichts hat kürzlich die Frage aufgeworfen, wie menschliche Schöpfungen im Kontext von KI-generierten Inhalten zu bewerten sind. Der Fall betraf Liedtexte, die von einer Person verfasst und anschließend mit Hilfe von KI-Musik (in diesem Fall SunoAI) vertont wurden. Eine andere Künstlerin hatte wesentliche Teile dieser Texte in ihrem eigenen Lied verwendet, woraufhin die ursprüngliche Autorin Klage einreichte.
Die beklagte Partei argumentierte, die Texte seien vollständig KI-generiert und daher nicht urheberrechtlich schutzfähig. Ein Musikexperte stützte diese Ansicht mit Hinweisen auf "logische Brüche, formelhafte Satzstrukturen und mangelnde poetische Qualität" als Merkmale einer maschinellen Entstehung. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Es stellte klar, dass, sofern jemand konkrete Beweise für eine KI-Generierung vorbringt, die Gegenseite ihren kreativen Prozess detailliert darlegen muss. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin jedoch eine glaubwürdige eidesstattliche Erklärung vorgelegt, die belegte, dass sie die Texte selbst verfasst hatte. Das Gericht betonte zudem, dass stilistische Brüche insbesondere in Songtexten als künstlerische Freiheit interpretiert werden können.
Dieses Urteil unterstreicht, dass die bloße Behauptung, ein Werk sei KI-generiert, nicht ausreicht, um den Urheberrechtsschutz aufzuheben. Es schafft einen wichtigen Präzedenzfall für Kreativschaffende, die KI als Werkzeug nutzen. Eine sorgfältige Dokumentation des eigenen Schaffensprozesses, einschließlich des Umfangs und der Art der KI-Nutzung, kann die Rechtsposition im Falle eines Rechtsstreits erheblich stärken.
Im Gegensatz zur vorgenannten Entscheidung hat ein anderes deutsches Gericht den Urheberrechtsschutz für rein KI-generierte Logos abgelehnt. Ein Kläger hatte Logos mithilfe eines generativen KI-Bildtools erstellt und auf seiner Webseite verwendet. Als ein Bekannter diese Logos kopierte, klagte der Kläger auf Unterlassung und Löschung. Das Gericht wies die Klage ab, da keines der Logos die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erreichte.
Das Gericht betonte, dass es nicht auf den Aufwand oder die Kosten der Erstellung ankomme, sondern darauf, ob das Ergebnis die "Persönlichkeit des Schöpfers" widerspiegele. Obwohl das Urteil den Urheberrechtsschutz für KI-generierte Inhalte nicht grundsätzlich ausschließt, legt es die Messlatte hoch. Schutz sei denkbar, wenn der menschliche Einfluss auf das KI-Ergebnis – auch nachträglich oder iterativ während des Prompting-Prozesses – so dominant sei, dass das Werk als "eigene originelle Schöpfung" des Urhebers anzusehen ist. Die bloße Auswahl aus mehreren KI-Vorschlägen oder der Aufwand für ein detailliertes Prompting reichen hierfür nicht aus, da "rein manuelle Tätigkeiten" keine Persönlichkeit widerspiegeln.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren menschlichen Gestaltung und Einflussnahme auf den kreativen Prozess, um urheberrechtlichen Schutz für KI-gestützte Werke zu beanspruchen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass bei der Nutzung von KI zur Erstellung von Marken- oder Designelementen ein signifikanter menschlicher Beitrag zur Gestaltung des Endprodukts unerlässlich ist, um mögliche Schutzrechte zu sichern.
Ein weiteres bedeutendes Urteil betrifft die Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte zum Training großer Sprachmodelle (LLMs). Die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, klagte gegen OpenAI, da deren Modelle angeblich geschützte Songtexte ohne Lizenz reproduzierten. Das Landgericht München I gab der GEMA weitgehend Recht und sprach ihr Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu.
Das Gericht stellte fest, dass die umstrittenen Texte in den Parametern der Modelle "GPT-4" und "GPT-4o" zuverlässig enthalten sind. Es wurde argumentiert, dass die Ähnlichkeit zwischen den Originaltexten und den Modellausgaben angesichts der Länge und Komplexität der Lieder nicht zufällig sein könne. Für die Richter stellte dies eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar. Selbst wenn die Texte nur als Wahrscheinlichkeitswerte in den Modellparametern eingebettet sind, gelten sie als im Modell selbst verkörpert.
Das Gericht unterschied hierbei zwischen dem Text- und Data-Mining (TDM) zum Aufbau eines Trainingsdatensatzes, das unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, und der dauerhaften Einbettung urheberrechtlich geschützter Werke in das Modell selbst. Letzteres wurde als über die TDM-Regelungen hinausgehend und somit als illegale Vervielfältigung eingestuft.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht die Verantwortung primär bei den Betreibern der Modelle, in diesem Fall OpenAI, sah und nicht bei den Nutzern. Die Kontrolle über Trainingsdaten, Modellarchitektur und Speicherprozesse legt die entscheidende Einflussnahme auf die Modellergebnisse bei OpenAI. Dieses Urteil steht im Gegensatz zu einer ähnlichen Entscheidung in Großbritannien, wo ein Gericht die Gewichte eines KI-Modells nicht als urheberrechtsverletzende Kopien ansah. Dies verdeutlicht die unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen im internationalen Kontext.
Die aktuellen Urteile aus Deutschland senden klare Signale an Unternehmen, die generative KI einsetzen oder entwickeln:
Die Rechtslage im Bereich KI und Urheberrecht ist weiterhin dynamisch und wird sich mit fortschreitender Technologieentwicklung weiter wandeln. Unternehmen sind gut beraten, diese Entwicklungen genau zu verfolgen und ihre Strategien entsprechend anzupassen, um rechtliche Risiken zu minimieren und innovative Potenziale der KI voll auszuschöpfen.
Lernen Sie in nur 30 Minuten kennen, wie Ihr Team mit KI mehr erreichen kann – live und persönlich.
🚀 Demo jetzt buchen